Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundsatzfrage

Christine ⌂, Saturday, 20.05.2006, 14:31 (vor 6545 Tagen) @ Klausz

Hallo Klausz,

Das geht schon im Beruf los: Der Maurer kann eben nicht die gleichen
Rechte und Pflichten im Beruf haben wie der Bauingenieur oder der
Finanzier des Bauwerkes. Alle haben unterschiedliche Aufgaben und damit
auch unterschiedliche Rechte und Pflichten.

während ich Dir in diesem Beitrag in einigen Dingen recht geben muß und auch einiges nachvollziehen kann, kann ich Dir in obigem Beispiel nicht recht geben.
Als Beispiel dient hier mein Kollege. Er hat Abitur und ist gelernter Kfz.-Mechaniker, der gerne Elektrotechnik studiert hätte. Im Laufe seiner über 20-jährigen Berufstätigkeit hat er sich das Wissen nach und nach angeeignet und steht einem Elektro-Ingenieur in nichts nach. Das wiederum behaupte ich, da wir einen Dipl.Ing. in der Elektrotechnik angestellt hatten, der nie an das Wissen herankam, was mein Kollege, der "nur" gelernter Kfz.-Mechaniker war, sich angeeignet hatte.

"Gleichberechtigung" im Beruf würde bedeuten, daß der Maurer und der
Bauingenieur absolut gleiche Rechte und Pflichten erhalten, was jedoch nur
geht, wenn auch beide die gleichen Aufgaben durchführen und damit unmöglch
ist.

Was Du propagierst, ist mMn Schubladendenken. Vereinfacht ausgedrückt: Du Maurer, also dumm, ich Architekt, also schlau. Krass ausgedrückt könnte man auch sagen, so wie ich Dich verstehe, das Du das Denken verbieten willst, denn Du gestehst dem Maurer gar nicht erst zu, daß er weiter denkt. Warum soll ein gelernter Maurer nicht das Wissen haben können, das ein Architekt hat? Es ist alles nur eine Frage des Willens. Aber vielleicht kannst Du das ja noch erklären.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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