Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Re: Frage an Klausz

Scipio Africanus, St.Gallen, Saturday, 20.05.2006, 15:08 (vor 6522 Tagen) @ Rainer

Hallo

Immer wieder betonst Du in Deinen Beiträgen, man könne nicht
"gleichberechtigen, was ungleich ist". Diese Logik geht mir nicht ein.


Eine "Gleichberechtigung" setzt ein "Recht" voraus. Das "Recht" ist aber
nichts Fundamentales. "Das "Recht" ist genau so ein menschliches
Konstrukt, wie die "Moral". Eigentlich ist es das Gleiche. Sie mutieren je
nach Zeit, Lage und Stimmung der Menschen.

Der "Gleichberechtigung" fehlt das Fundament. Die schlausten Gedanken sind
zum Scheitern verurteilt, wenn sie auf falschen Axiomen basieren.

Rainer

Was wäre denn die Alternative ? Da nun ohne Zweifel keine zwei Menschen gleich sind, und deshalb - so wird hier argumentiert - nicht gleiches Recht angewandt werden kann, frage ich mich, nach welchen Grundsätzen denn ein Recht verfasst werden sollte.


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