Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Grundsatzfrage

Moni ⌂, NRW, Saturday, 20.05.2006, 22:55 (vor 6545 Tagen) @ Christine

Hi Christine!

Das geht schon im Beruf los: Der Maurer kann eben nicht die gleichen
Rechte und Pflichten im Beruf haben wie der Bauingenieur oder der
Finanzier des Bauwerkes. Alle haben unterschiedliche Aufgaben und damit
auch unterschiedliche Rechte und Pflichten.


während ich Dir in diesem Beitrag in einigen Dingen recht geben muß und
auch einiges nachvollziehen kann, kann ich Dir in obigem Beispiel nicht
recht geben.
Als Beispiel dient hier mein Kollege. Er hat Abitur und ist gelernter
Kfz.-Mechaniker, der gerne Elektrotechnik studiert hätte. Im Laufe seiner
über 20-jährigen Berufstätigkeit hat er sich das Wissen nach und nach
angeeignet und steht einem Elektro-Ingenieur in nichts nach. Das wiederum
behaupte ich, da wir einen Dipl.Ing. in der Elektrotechnik angestellt
hatten, der nie an das Wissen herankam, was mein Kollege, der "nur"
gelernter Kfz.-Mechaniker war, sich angeeignet hatte.

Du scheinst Klausz ebenfalls nicht richtig verstanden zu haben.;-)
Klausz spricht von Rechten und Pflichten und nicht davon, wer intelligenter ist und aufgrund dessen mehr oder weniger Rechte/Pflichten hat.

Er betont extra die unterschiedlichen Aufgaben, die logischerweise auch unterschiedliche Rechte und Pflichten mit sich bringen.

"Gleichberechtigung" im Beruf würde bedeuten, daß der Maurer und der
Bauingenieur absolut gleiche Rechte und Pflichten erhalten, was jedoch

nur

geht, wenn auch beide die gleichen Aufgaben durchführen und damit

unmöglch

ist.


Was Du propagierst, ist mMn Schubladendenken. Vereinfacht ausgedrückt: Du
Maurer, also dumm, ich Architekt, also schlau. Krass ausgedrückt könnte
man auch sagen, so wie ich Dich verstehe, das Du das Denken verbieten
willst, denn Du gestehst dem Maurer gar nicht erst zu, daß er weiter
denkt. Warum soll ein gelernter Maurer nicht das Wissen haben können, das
ein Architekt hat? Es ist alles nur eine Frage des Willens. Aber
vielleicht kannst Du das ja noch erklären.

Falsch! Das propagiert Klausz mit keinem einzigen Wort. Dein Vorwurf resultiert aus einem Missverständnis deinerseits.

Gruß - Christine

herzlicher Gruß
Moni

--
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