Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Getroffene Hunde bellen

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 16.10.2009, 20:10 (vor 5277 Tagen) @ Gobelin

"Frauenquoten widersprechen jedem Gleichbehandlungsgrundsatz und sind
somit
verfassungswidrig. Das der Gesetzgeber auch hier die Verfassung ignoriert
hat,
ist für Grundgesetz-Schützer kein Grund Abstriche am
Gleichbehandlungsgrundsatz zu machen.

So gesehen ist es selbstverständlich richtig, wenn gesagt wird das eine
Frauenquote oder Männerquote gelebter Sexismus ist und eine
Diskriminierung
des durch die Quote benachteiligten Geschlechts."

So ein Unsinn. Selbstverständlich ist eine Frauenquote nicht grundgesetzwidrig, denn man hat wegen ihr ja eigens das GG angepaßt. Aus einem Diskriminierungsverbot wurde durch einen Nachsatz ein -gebot gemacht.

Art.3 Abs.2
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Das ist mehr als das bloße Ignorieren des Grundgesetzes, es ist eigentlich ein Verbrechen. Und das auch noch an einem Ewigkeitsartikel!

Dann das AGG, §5 "Positive Maßnahmen":
"Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen."

Wir stellen fest: Quoten widersprechen keinem real existierenden Gleichbehandlungsgrundsatz. Weil diese keine Gleichbehandlungsgrundsätze sind, sondern pervertierte Alibi-Artikel. Ungleichbehandlung ist gewollt und legal.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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