Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Logik für Anfänger

Pööhser Frauenfeind, Sunday, 18.10.2009, 20:44 (vor 5275 Tagen) @ T.R.E.Lentze

Das Zivilrecht und das Strafrecht, beide bewerten Erwachsene und Kinder
hierarchisch unterschiedlich, ohne deswegen irgendwelche Wertungen
auszusprechen.

Das lässt sich ja auch mühelos sachlich begründen.

Beide bewerten auch Mann und Frau unterschiedlich: Väter haben weniger
Rechte als Mütter; der Exhibitionismus-Paragraf gilt nur für Männer. Auch
hier werden keine Wertungen ausgesprochen. Vielleicht liegen welche
zugrunde. Aber die sollten dann mal diskutiert werden. Vor Allem sollte
gefragt werden, wie sie zustandekommen.

Was ich ja ablehne.

Meine Antwort: Die "Benachteiligung" des Mannes beruht tatsächlich auf der
Einstufung als minderwertig, auch wenn dies niemals direkt gesagt wird.

Das könnte durchaus sein, ein möglicher Erklärungsansatz.

Was ich will - die auch rechtliche Unterordnung der Frau unter den Mann -
stützt sich aber gerade nicht auf eine Einstufung als minderwertig, denn
dann müßte ich auch Kinder als minderwertig sehen.

Und wie begründet sich diese rechtliche Unterordnung der Frau ? Der Hinweis auf Unterschiedlichkeit genügt ja sicher nicht.

Ob man also Männern mehr Rechte gibt oder Frauen, das beruht auf ganz
verschiedenen Voraussetzungen. Wer das gleichsetzt, der verwechselt
wirklich "Äpfel mit Birnen".

Das ist naiv. Wenn mir Rechte vorenthalten werden, dann lass ich mich doch nicht so einfach abspeisen.

Also, ich warte auf eine sachliche Begründung. Bei Kindern rechtfertigt sich die Bevormundung durch ihre verminderte Zurechnungsfähigkeit aufgrund ihrer mangelnden Reife. Bei der Frau ?


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