Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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@ Arne: Warum Beschneidung scheiße ist

Gismatis, Basel, Sunday, 25.10.2009, 16:41 (vor 5259 Tagen) @ Rüdiger

Hallo Rüdiger

Ach so ist das? Eine kleine Amputation muß nur hygienisch einwandfrei und
unter Narkose durchgeführt werden (werden die muslimischen Beschneidungen
hier in Deutschland unter Narkose durchgeführt?), und schon ist alles in
Ordnung?

Alles in Ordnung nicht, aber das Problem wird dadurch doch stark entschärft.

"Herrgott, dafür MÜSST ihr eben länger!" wäre ein passenderer Satz.

Nicht unbedingt. Ich habe von Beschnittenen gelesen, dass sie nach der Beschneidung den Zeitpunkt des Orgasmus besser kontrollieren konnten und somit länger konnten, aber nicht mussten. Ich habe aber sowieso meine Zweifel, ob es überhaupt die beschriebenen Unterschiede gibt, oder ob sie nicht reine Einbildung sind.

Die Vorhaut hat den leicht erkennbaren Sinn, die empfindliche und empfindsame
Eichel zu schützen. Jeder probiere es mal bei sich selbst: Zieht die
Vorhaut zurück und lauft so eine Stunde lang rum. Bei jeder unbedachten
Bewegung, bei der die Eichel irgendwo anstößt, zuckt man zusammen.

Probier's mal aus. Du wirst vielleicht feststellen, dass es nur im ersten Moment so ist, vor allem, so lange die Eichel feucht ist. Bei mir war's jedenfalls so.

Wer beschnitten ist, der muß länger "pumpen", um auf das gleiche
Erregungsniveau zu kommen - mit dem größeren Risiko, daß er "unterwegs"
mangels Reizempfindlichkeit abschlafft und gar nicht zum Ende kommt. Weil
seine Eichel desensibilisiert ist.

Die Empfänglichkeit für Reize bleibt ja größtenteils erhalten. Wenn eine dickere Hautschicht die Empfindlichkeit derart beeinträchtigen würde, dürfte man ja mit Kondom gleich gar nichts mehr spüren.

Du schriebst im Piratenforum:
Zweitens weist mich mein Anwalt darauf hin, dass wenn man Beschneidung
verbiete, zwingend auch die elterliche Einwilligung zu Piercings, dem
Stechen von Ohrringen und Schönheitsoperationen bei Minderjährigen
untersagen müssten, weil sie alle nicht aus medizinischer Notwendigkeit dem
Kindeswohl dienen.

Dieses Argument halte ich auch für völlig fehl am Platz.

Gruß, Gismatis

--
www.subitas.ch


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