Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Noch einmal zur jüngeren Geschichte

carlos, Sunday, 21.05.2006, 20:15 (vor 6559 Tagen)

Servus, beisammen!
Ich eröffne hier einen neuen Diskussionsfaden, weil der andere bereits ins Archiv zu entschwunden ist, andererseits mir das Thema jedoch viel zu wichtig bleibt, als daß man es einfach ad acta legen sollte.
Bezug nehme ich hiermit auf Magnus, sowie einen meiner eigenen Beiträge zum erwähnten Thema:

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=618

(Zitat Andreas Reich)
?Filter justieren
verfasst von Andreas Reich
Tag!
- Du selber machst mMn einen entscheidenden Fehler und vergißt folgendes: Jeder Mensch hat einen anderen Wahrnehmungsfilter. usw. -
Das stimmt wohl, nur ist das keine Rechtfertigung für Beliebigkeit. Die Diskussion drehte sich auch nicht um das faktenbasierte Infragestellen historischer Sachverhalte, was zu begrüßen ist und ja auch geschieht. (Zu behaupten, es sei in Deutschland generell unmöglich, sich mit diesem Thema auch kritisch zu befassen, ist polemische Behauptung, meist aus dem rechten Spektrum. Dass die Sensibilität andereseits vielleicht zu straff gespannt ist - was ja u.a. das Thema des in diesem Zusammenhang immer wieder gebrachten Verweis auf das Buch von Arne ist - ist eine andere Sache. Fakt aber ist, Arne ist nicht im Gefängnis - auch wenn er von einigen ehemaligen Kollegen scharf geschnitten wird - obwohl sein Buch ziemlich eindeutig gegen den so genannten "herrschenden Zeitgeist" verstößt!)?

Eben genau das ist falsch. ?Faktenbasierte? Diskussionen finden hierzulande, falls überhaupt, lediglich sehr, sehr selektiv statt; nämlich ausschließlich dann und dort, wo es dem politisch-korrekten Zeitgeist ins diktatorische Konzept paßt. ?Faktenbasierte? Dikussionen außerhalb davon werden unterbunden und dürfen eben nicht stattfinden. Die Zeitung ?Junge Freiheit? wird kriminalisiert bis zum Gehtnichtmehr (erst wieder bei Monitor); für ihr Recht, ihre konservative Meinung bekunden zu dürfen, muß sie sich bis zum Nordrheinwestfälischen Verfassungs-Kadi zerren lassen. Ein Martin Hohmann, dessen Rede wahrscheinlich keiner der linken Maulaufreißer letzten Endes je gelesen hat, wird mundtot gemacht; Michel Friedman jedoch, der aus seiner Portokasse einen Strafbefehl von läppischen 20.000 Euronen en passant begleichen konnte, um weitere peinliche Enthüllungen zu vermeiden und nun, gleichwohl, völlig anders als Martin Hohmann, nun vorbestraft ist, darf seine gelackte arrogante Visage immer noch und schon wieder blecken. Der, ebenso wie Friedman antipathische, arrogante Mölle, hat ein Flugblatt mit unangenehmen Ansichten verbreitet, die nicht im kleinsten, geringsten Ansatz auch nur den winzigsten Hauch des Antisemitismus in sich trugen.
Und ja, damit du dir leichter tust: Politisch gehöre ich dem ?rechten Spektrum? an. Ich stehe rechts, ganz so, wie andere links stehen. Leisten ?Rechte? den Rechtsextremen? Vorschub? Nicht, daß ich wüßte; ganz im Gegenteil: Die Linke hingegen tut dies seelenruhig und seit Jahr und Tag mit der Linksextremen: Siehe Meck-Pomm, siehe Berlin und siehe die vorherige sachsenanhaltinische Regierung unter Reinhard Höppner. Ist Dir hingegen auch nur eine einzige Koalition zwischen Union und NPD bekannt? Nein? Und jetzt? Was jetzt? Bin ich jetzt ein Nazi? Steht jetzt sofort, wenn auch nur rein verbal, der olle Hitler im Raume? Eine Scheißdreck tut der. Der ist tot. Tot und erledigt. Ich gehöre zum ?rechten Spektrum?; unorthodox und mich keinesfalls in irgendwelchen Parteien schubladisieren wollend bis zum blutigen Exzeß... alles paletti?
Daß du sehr wohl weißt, um welchen Brei sich die Diskussion hier dreht, entlarvt indes dein eigenes Vokabular: ?Polemische Behauptungen? des ?rechten Spektrums? seien dies nur... Andererseits... nun ja... ein bisserl was is` schon dran... an der ?zu straff gespannten Sensibilität?... sonst hätt? uns? Arne ja sein Buch net schreim müssen... gell... die ?Junge Freiheit? und Martin Hohmann wären wohl dankbar, handelte es sich wirklich nur um einen Mangel an ?Sensibilitäten?...
Du kriegst von mir hier noch eine Denksportaufgabe mit auf den Weg. Wolf Biermanns Vater war Jude, den die Nazis ermordet hatten. Wegen Biermanns heftiger Kritik an DDR, Kommunismus und Co. hatte ihm jemand folgenden Satz an den Kopf geschmissen; Achtung, das ist kein Witz!

?Ich wünsche dir die Nürnberger Rassengesetze an den Hals, du angepaßter Trottel!?

Also: Wer hatte diese Ungeheuerlichkeit geäußert, und wo wurde sie geäußert? Du kannst nämlich schön googeln, so viel du willst; allein, Du wirst nix finden. Irgend jemand hat auf geocities eine Seite über Biermann, und auch dort wird jener Skandal nur sehr, sehr brav... nun ja, als ?zitiert? kann man?s ja nicht bezeichen... Kleine Hilfestellung am Rande: Martin Hohmann, Jörg Haider und Ronald Schill waren?s keinesfalls, die dieses gewaltige Kaliber aufgefahren haben... Keiner von den dreien ist übrigens vorbestraft; ich wollte, die drei würden ebenso mit der selben Frequenz in irgendwelche Laberrunden bei Saftschubse & Co. eingeladen werden, wie Heiner Geißler, Gregor Gysi oder Alitze Knatscher; mundtot gemacht in den gängigen Medien sind sie nämlich, und das nicht, weil man ?Nazi-Sprüche? fürchtet, sondern das Ausgesprochenwerden unangenehmer Wahrheiten... Wahrheiten haben es ganz gerne so an sich: Oftmals schmerzen sie, bis die Hühneraugen tränen...
carlos ;-) :-)

Noch einmal zur jüngeren Geschichte

Mahner, Sunday, 21.05.2006, 20:48 (vor 6559 Tagen) @ carlos

Servus, beisammen!
Ich eröffne hier einen neuen Diskussionsfaden, weil der andere bereits
ins Archiv zu entschwunden ist, andererseits mir das Thema jedoch viel zu
wichtig bleibt, als daß man es einfach ad acta legen sollte.
Bezug nehme ich hiermit auf Magnus, sowie einen meiner eigenen Beiträge
zum erwähnten Thema:

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=618

(Zitat Andreas Reich)
?Filter justieren
verfasst von Andreas Reich
Tag!
- Du selber machst mMn einen entscheidenden Fehler und vergißt
folgendes: Jeder Mensch hat einen anderen Wahrnehmungsfilter. usw. -

Das stimmt wohl, nur ist das keine Rechtfertigung für Beliebigkeit. Die
Diskussion drehte sich auch nicht um das faktenbasierte Infragestellen
historischer Sachverhalte, was zu begrüßen ist und ja auch geschieht. (Zu
behaupten, es sei in Deutschland generell unmöglich, sich mit diesem Thema
auch kritisch zu befassen, ist polemische Behauptung, meist aus dem rechten
Spektrum. Dass die Sensibilität andereseits vielleicht zu straff gespannt
ist - was ja u.a. das Thema des in diesem Zusammenhang immer wieder
gebrachten Verweis auf das Buch von Arne ist - ist eine andere Sache. Fakt
aber ist, Arne ist nicht im Gefängnis - auch wenn er von einigen ehemaligen
Kollegen scharf geschnitten wird - obwohl sein Buch ziemlich eindeutig
gegen den so genannten "herrschenden Zeitgeist" verstößt!)?

Eben genau das ist falsch. ?Faktenbasierte? Diskussionen finden
hierzulande, falls überhaupt, lediglich sehr, sehr selektiv statt; nämlich
ausschließlich dann und dort, wo es dem politisch-korrekten Zeitgeist ins
diktatorische Konzept paßt. ?Faktenbasierte? Dikussionen außerhalb davon
werden unterbunden und dürfen eben nicht stattfinden. Die Zeitung ?Junge
Freiheit? wird kriminalisiert bis zum Gehtnichtmehr (erst wieder bei
Monitor); für ihr Recht, ihre konservative Meinung bekunden zu dürfen, muß
sie sich bis zum Nordrheinwestfälischen Verfassungs-Kadi zerren lassen. Ein
Martin Hohmann, dessen Rede wahrscheinlich keiner der linken Maulaufreißer
letzten Endes je gelesen hat, wird mundtot gemacht; Michel Friedman
jedoch, der aus seiner Portokasse einen Strafbefehl von läppischen 20.000
Euronen en passant begleichen konnte, um weitere peinliche Enthüllungen zu
vermeiden und nun, gleichwohl, völlig anders als Martin Hohmann, nun
vorbestraft ist, darf seine gelackte arrogante Visage immer noch und schon
wieder blecken. Der, ebenso wie Friedman antipathische, arrogante Mölle,
hat ein Flugblatt mit unangenehmen Ansichten verbreitet, die nicht im
kleinsten, geringsten Ansatz auch nur den winzigsten Hauch des
Antisemitismus in sich trugen.
Und ja, damit du dir leichter tust: Politisch gehöre ich dem ?rechten
Spektrum? an. Ich stehe rechts, ganz so, wie andere links stehen. Leisten
?Rechte? den Rechtsextremen? Vorschub? Nicht, daß ich wüßte; ganz im
Gegenteil: Die Linke hingegen tut dies seelenruhig und seit Jahr und Tag
mit der Linksextremen: Siehe Meck-Pomm, siehe Berlin und siehe die
vorherige sachsenanhaltinische Regierung unter Reinhard Höppner. Ist Dir
hingegen auch nur eine einzige Koalition zwischen Union und NPD bekannt?
Nein? Und jetzt? Was jetzt? Bin ich jetzt ein Nazi? Steht jetzt sofort,
wenn auch nur rein verbal, der olle Hitler im Raume? Eine Scheißdreck tut
der. Der ist tot. Tot und erledigt. Ich gehöre zum ?rechten Spektrum?;
unorthodox und mich keinesfalls in irgendwelchen Parteien schubladisiere

n

wollend bis zum blutigen Exzeß... alles paletti?
Daß du sehr wohl weißt, um welchen Brei sich die Diskussion hier dreht,
entlarvt indes dein eigenes Vokabular: ?Polemische Behauptungen? des
?rechten Spektrums? seien dies nur... Andererseits... nun ja... ein
bisserl was is` schon dran... an der ?zu straff gespannten
Sensibilität?... sonst hätt? uns? Arne ja sein Buch net schreim müssen...
gell... die ?Junge Freiheit? und Martin Hohmann wären wohl dankbar,
handelte es sich wirklich nur um einen Mangel an ?Sensibilitäten?...
Du kriegst von mir hier noch eine Denksportaufgabe mit auf den Weg. Wolf
Biermanns Vater war Jude, den die Nazis ermordet hatten. Wegen Biermanns
heftiger Kritik an DDR, Kommunismus und Co. hatte ihm jemand folgenden
Satz an den Kopf geschmissen; Achtung, das ist kein Witz!

?Ich wünsche dir die Nürnberger Rassengesetze an den Hals, du angepaßter
Trottel!?

Also: Wer hatte diese Ungeheuerlichkeit geäußert, und wo wurde sie
geäußert? Du kannst nämlich schön googeln, so viel du willst; allein, Du
wirst nix finden. Irgend jemand hat auf geocities eine Seite über
Biermann, und auch dort wird jener Skandal nur sehr, sehr brav... nun ja,
als ?zitiert? kann man?s ja nicht bezeichen... Kleine Hilfestellung am
Rande: Martin Hohmann, Jörg Haider und Ronald Schill waren?s keinesfalls,
die dieses gewaltige Kaliber aufgefahren haben... Keiner von den dreien
ist übrigens vorbestraft; ich wollte, die drei würden ebenso mit der
selben Frequenz in irgendwelche Laberrunden bei Saftschubse & Co.
eingeladen werden, wie Heiner Geißler, Gregor Gysi oder Alitze Knatscher;
mundtot gemacht in den gängigen Medien sind sie nämlich, und das nicht,
weil man ?Nazi-Sprüche? fürchtet, sondern das Ausgesprochenwerden
unangenehmer Wahrheiten... Wahrheiten haben es ganz gerne so an sich:
Oftmals schmerzen sie, bis die Hühneraugen tränen...
carlos ;-) :-)

Sehr richtig. Es ist der helle Wahnsinn, was da bei uns so abläuft. Gerade Jörg Haider ist weit weniger Dämon als das Zerrbild der Medien vermuten lässt. Der Zeitgeist muss um jeden Preis verteidigt werden. Aber bei uns ist ja Meinungsfreiheit, gell.

Noch einmal zur jüngeren Geschichte

Moni ⌂, NRW, Sunday, 21.05.2006, 21:05 (vor 6559 Tagen) @ carlos

Servus,

Servus, beisammen!

Du kriegst von mir hier noch eine Denksportaufgabe mit auf den Weg. Wolf
Biermanns Vater war Jude, den die Nazis ermordet hatten. Wegen Biermanns
heftiger Kritik an DDR, Kommunismus und Co. hatte ihm jemand folgenden
Satz an den Kopf geschmissen; Achtung, das ist kein Witz!

?Ich wünsche dir die Nürnberger Rassengesetze an den Hals, du angepaßter
Trottel!?

Also: Wer hatte diese Ungeheuerlichkeit geäußert,

Hrdlicka?

und wo wurde sie
geäußert?

in einem am 24. November 1994 im Neuen Deutschland erschienenen offenen Brief?


Dr. Michael Hauskeller (Darmstadt):

Die "Banalität des Guten": Political Correctness
in Deutschland und Österreich

aus: Aufklärung und Kritik 2/1995 (S. 2 ff.)

http://www.gkpn.de/correct.htm

carlos ;-) :-)

Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/

Noch einmal zur jüngeren Geschichte

carlos, Sunday, 21.05.2006, 21:06 (vor 6559 Tagen) @ Moni

Servus,

Servus, beisammen!

Du kriegst von mir hier noch eine Denksportaufgabe mit auf den Weg.

Wolf

Biermanns Vater war Jude, den die Nazis ermordet hatten. Wegen

Biermanns

heftiger Kritik an DDR, Kommunismus und Co. hatte ihm jemand folgenden
Satz an den Kopf geschmissen; Achtung, das ist kein Witz!

?Ich wünsche dir die Nürnberger Rassengesetze an den Hals, du

angepaßter

Trottel!?

Also: Wer hatte diese Ungeheuerlichkeit geäußert,


Hrdlicka?

und wo wurde sie
geäußert?


in einem am 24. November 1994 im Neuen Deutschland erschienenen offenen
Brief?


Dr. Michael Hauskeller (Darmstadt):

Die "Banalität des Guten": Political Correctness
in Deutschland und Österreich

aus: Aufklärung und Kritik 2/1995 (S. 2 ff.)

http://www.gkpn.de/correct.htm

carlos ;-) :-)


Gruß
Moni

WOOOOOW!!
Ich bin ehrlich beeindruckt!! Respekt!
carlos

Noch einmal zur jüngeren Geschichte

Scipio Africanus, St.Gallen, Sunday, 21.05.2006, 22:18 (vor 6559 Tagen) @ carlos

Servus, beisammen!
Ich eröffne hier einen neuen Diskussionsfaden, weil der andere bereits
ins Archiv zu entschwunden ist, andererseits mir das Thema jedoch viel zu
wichtig bleibt, als daß man es einfach ad acta legen sollte.

Obwohl ich nicht direkt angesprochen bin, äussere ich mich zu diesem Thema, da es mich interessiert.

Die zentrale Frage lautete - wenn ich das richtig verstanden habe - ob es mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung vereinbar sei, die "Leugnung des Holocaust" als Straftatbestand zu erfassen und damit unter Strafe zu stellen.

Obwohl ich keinerlei Sympathien für derartige Ansichten hege, und ich durchaus vermute, dass die Gründe dieser Geschichtsforscher in aller Regel nicht ehrenwert sind, halte ich diese Rechtspraxis für bedenklich.

Im angelsächsischen Rechtsraum, wie beispielsweise GB, wird der Rechtsbegriff "Rede - und Meinungsfreiheit" sehr konsequent angewandt, und damit ist es auch erlaubt, die Massenvernichtung von Juden während des 2. Weltkriegs als Propagandalüge darzustellen, und zwar unabhängig von der Qualität der Argumente. Die Gleichung : Holocaustleugnung erlauben = Nazi, gilt somit sicherlich nicht und wäre gegenüber vielen Menschen diffamierend.

Ich stelle fest, dass das Verbot die anvisierten Ziele verfehlen muss. Der Wunsch nach dem "nie wieder" kann nicht durch Gesetze verwirklicht werden. Moral und Gesinnung, ja Bewusstsein lässt sich nicht verordnen.

Ebenso zeigt sich, dass sich Neonazismus nicht durch Publikationsverbote eindämmen lässt. Sie sind vielleicht sogar kontraproduktiv, denn durch das Verbot können sich Nazis als politisch Verfolgte darstellen.

Durch das Verbot der Leugnung des Holocaust wird eine echte Auseinandersetzung erschwert. Das Resultat davon ist eine Scheinauseinandersetzung, die sich in ritueller Empörung erschöpft. Eine Tabuisierung erschwert oder verhindert in vielen Fällen eine echte Aufarbeitung.

Ungeklärt muss auch die Frage bleiben, ob die Argumente, die für das Verbot sprechen, nicht auch auf andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit angewandt werden können. Soll das Verbot der Leugnung ausschliesslich für den Holocaust gelten, oder sollen beispielsweise auch die Verbrechen der Türken an den Armeniern als Genozid gewertet werden, und soll jemand, der dies verneint, bestraft werden ? Diese Frage wurde in der Schweiz mit ja beantwortet. Wer öffentlich behauptet, dass an den Armeniern kein Völkermord verübt wurde, der macht sich strafbar. Solche Gesetze haben die Tendenz, sich auszuweiten. Es kann aber nicht die Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Deutung geschichlicher Ereignisse per Gesetz festzuschreiben, selbst dann nicht, wenn die Faktenlage Eindeutigkeit nahelegt.

Die Sensibilitäten sind ausserordentlich verschieden. So hätte eine Aussage wie "Juden sind genetisch minderwertig und eine ursprünglich parasitäre Rasse" mit Sicherheit strafrechtliche Konsequenzen. Die sinngemäss gleiche Aussage konnten Schreiberlinge vom Spiegel aber völlig unbeschadet gegenüber Männer behaupten, als sie in einem Artikel über das Y - Chromosom als "verkrüppeltes X - Chromosom" schwadronierten und das männliche Geschlecht als ursprünglich parasitäre Lebensform bezeichneten. Es zeigt sich also, dass nur gesellschaftliche Sensibilitäten über die Anwendung oder Nichtanwendung entscheiden. Somit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Soweit das Gesetz ausschliesslich auf den Holocaust angewandt werden soll, ist es wohl nur als Resultat der Geschichte Deutschlands verständlich.

Zudem gibt es möglicherweise auch Holocaustleugner, die tatsächlich glauben, die Vernichtung der Juden sei eine Propagandalüge, trotz der Faktenlage, ohne Antisemiten zu sein. Jede Verschwörungstheorie hat ihre Anhänger. Das ist zwar so wenig glaubwürdig wie die Behauptung, die Erde sei eine Scheibe, doch Dummheit war noch nie strafbar.

Oft wird die "Singularität des Holocaust" als Argument angeführt, um das Gesetz zu rechtfertigen. Dem stehe ich ablehnend gegenüber. Jedes geschichtliche Ereignis ist einzigartig, und sei es nur in Raum und Zeit. Jedes Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird am Holocaust gemessen und wird in der Regel dadurch verharmlost. Erst wenn Analogien herstellbar sind, wird es in der Öffentlichkeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit wahrgenommen. Ich erinnere an den Bosnienkrieg, wo erst ein Bild eines abgemagerten Häftlings hinter Stacheldraht, das an Nazi - KZ`s erinnerte, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren vermochte.

Sofern das Andenken an die Verstorbenen vor der Verhöhnung durch Neonazis geschützt werden soll, so muss auch hier festgestellt werden, dass dieses Ziel verfehlt wurde.

Aus den angeführten Gründen befürworte ich die Rechtspraxis, wie sie im angelsächsischen Raum besteht.

Es ist doch schade, wenn den Neonazis keine Gelegenheit geboten wird, sich mit ihren Thesen lächerlich zu machen.

Noch einmal zur jüngeren Geschichte

gast, Sunday, 21.05.2006, 22:22 (vor 6559 Tagen) @ Scipio Africanus

Es ist doch schade, wenn den Neonazis keine Gelegenheit geboten wird, sich
mit ihren Thesen lächerlich zu machen.

http://www.politikarena.de

Noch einmal zur jüngeren Geschichte

carlos, Monday, 22.05.2006, 01:22 (vor 6559 Tagen) @ Scipio Africanus

Servus, Scipio! :-)

?Obwohl ich nicht direkt angesprochen bin, äussere ich mich zu diesem Thema, da es mich interessiert.?

Freue mich ganz im Gegenteil, daß es Dich interessiert; lese Deine Beiträger gerne!

?Die zentrale Frage lautete - wenn ich das richtig verstanden habe - ob es mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung vereinbar sei, die "Leugnung des Holocaust" als Straftatbestand zu erfassen und damit unter Strafe zu stellen.
Obwohl ich keinerlei Sympathien für derartige Ansichten hege, und ich durchaus vermute, dass die Gründe dieser Geschichtsforscher in aller Regel nicht ehrenwert sind, halte ich diese Rechtspraxis für bedenklich.?

So weit ich beurteilen kann, ging es Magnus hauptsächlich darum; für mich ging?s darum, falls überhaupt, nur unter ferner liefen, bzw. um nur ein Steinchen aus einem Riesen-Haufen. Und richtig: Wollte man eine Diskussion ausschließlich darauf abstellen, dann hättest du sicher recht mit Deiner Einschätzung.

?Ich stelle fest, dass das Verbot die anvisierten Ziele verfehlen muss. Der Wunsch nach dem "nie wieder" kann nicht durch Gesetze verwirklicht werden. Moral und Gesinnung, ja Bewusstsein lässt sich nicht verordnen.
Ebenso zeigt sich, dass sich Neonazismus nicht durch Publikationsverbote eindämmen lässt. Sie sind vielleicht sogar kontraproduktiv, denn durch das Verbot können sich Nazis als politisch Verfolgte darstellen.
Durch das Verbot der Leugnung des Holocaust wird eine echte Auseinandersetzung erschwert. Das Resultat davon ist eine Scheinauseinandersetzung, die sich in ritueller Empörung erschöpft. Eine Tabuisierung erschwert oder verhindert in vielen Fällen eine echte Aufarbeitung.?

Richtig; schon immer war das so, besonders aber heute im Zeitalter das Internets. Wie gesagt, ich ziele beileibe nicht auf den Holocaust allein ab; es geht um eine ganze Epoche. Wie sich Nazis nun selber gerieren, das läßt sich momentan ja parademäßig in Sachsen studieren. Was bringt es denn, wenn die Riegen aller im Landtag vertretenen Fraktionen sich vor laufender Kamera abwenden, so nach dem Motto: ?Pfui... mit denen gefilmt werden... nein, nein...!? Und keinem fällt dabei seltsam auf, daß die PDS sich wie selbstverständlich zum erlauchten Kreise der ?Guten? rechnen darf, die sich abwenden... Dabei schützt und unterstützt sie gerade in letzter Zeit immer offener und frecher eine Rehabilitation früherer Stasi-Spitzel und Foltermeister aus Bautzen oder aus der vormaligen Ost-Berliner Stasi-Zentrale in der Normannenstraße. Die PDS ist auch die Partei, mit der die WASG unserer dicken Cleo ins Vereinigungs-Lotterbett strebt. Diese frech und offen zur Schau getragene Gemengelage ist schlicht unerträglich für Mord- und Folteropfer, Hinterbliebene, sowie für jeden aufrechten Demokraten! Und solange dies so bleibt und außerdem die konservative Rechte aus dem gesellschaftlichen Diskurs in den Tele-Medien permanent ausgeschlossen wird, wird erst recht eine NPD mehr und mehr Zulauf erhalten...

?Ungeklärt muss auch die Frage bleiben, ob die Argumente, die für das Verbot sprechen, nicht auch auf andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit angewandt werden können. Soll das Verbot der Leugnung ausschliesslich für den Holocaust gelten, oder sollen beispielsweise auch die Verbrechen der Türken an den Armeniern als Genozid gewertet werden, und soll jemand, der dies verneint, bestraft werden ? Diese Frage wurde in der Schweiz mit ja beantwortet. Wer öffentlich behauptet, dass an den Armeniern kein Völkermord verübt wurde, der macht sich strafbar. Solche Gesetze haben die Tendenz, sich auszuweiten. Es kann aber nicht die Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Deutung geschichtlicher Ereignisse per Gesetz festzuschreiben, selbst dann nicht, wenn die Faktenlage Eindeutigkeit nahelegt.?

Du siehst es ja selber... Daß in Deutschland kaum darauf hingewiesen werden darf, daß die Türken gegen die Armenier noch viel brutaler und sadistischer vorgegangen sind, hat verschiedene groteske Gründe. Zum einen war das deutsche Kaiserreich mit dem Osmanischen Reich verbündet. Für den Genozid an der Armeniern hegte man deswegen kein sonderliches Interesse; entsprach er doch nicht deutscher Staatsräson, wobei man einräumen muß, daß die anderen europäischen Mächte der damaligen Zeit auf anderen Erdteilen ebenso mitleidlos zu Werke gingen; auch darin schenkte keiner dem anderen etwas.
Der Völkermord an den Armeinern zeitigte jedoch in meinen Augen zwei entscheidende Besonderheiten: Zum einen bildete jenes Massaker zwischen 1917 und 1920 gewissermaßen nur das Finale, weil eben Massaker an Armeniern, Griechen, Assyrern und anderen seit dem Fall von Konstantinopel und von Dardanellen und Bosporus Tradition geworden waren: Es entspricht zutiefst osmanischer Tradition, besiegte Feinde immer wieder aufs Neue zu demütigen, zu quälen, zu erniedrigen. Vergeben, Verständigung... Fremdwörter. Zweitens hätte Hitler bei den Türken in Sachen Grausamkeit noch etwas dazulernen können: Dörfer und Städte wurden systematisch entvölkert, die Menschen zu Hunderttausenden in die syrische Wüste getrieben, wo sie elend verreckten, jungen Schwangeren schlitzte man reihenweise die Bäuche, riß das Ungeborne heraus und zerhackte es vor den entsetzten Augen der Armenier... All das ist wirklich geschehen und kein ersponnener Alptraum!
Ironie der Geschichte: Franz Werfel, ein österreichischer Schriftsteller, Literatur-Nobelpreisträger und gebürtiger Jude, er zum Katholizismus konvertierte, setzte mit seiner bahnbrechenden Saga ?Die 40 Zage des Musa Dagh? dem Völkermord an den Armeniern ein literarisches Denkmal... Vor Hitler mußte er nach Kalifornien fliehen; in Berkeley ist er gestorben und beerdigt worden... Wenn Du Zeit hast, Scipio, dann lies? das Buch; jede einzelne Seite ist es wert!
Hierzulande treiben die Türken-Verbände durch die Bank Randale, weil die deutsche Kultusminister-Konferenz überlegt, den Völkermord an den Armeniern auch in die Geschichtsbücher aufzunehmen; als ob man angesichts historischer Fakten erst groß überleben müßte... Zwei Ungeheuerlichkeiten par excellence! Vor so viel Kroppzeug spucke ich nur noch aus!!

?Die Sensibilitäten sind ausserordentlich verschieden. So hätte eine Aussage wie "Juden sind genetisch minderwertig und eine ursprünglich parasitäre Rasse" mit Sicherheit strafrechtliche Konsequenzen. Die sinngemäss gleiche Aussage konnten Schreiberlinge vom Spiegel aber völlig unbeschadet gegenüber Männer behaupten, als sie in einem Artikel über das Y - Chromosom als "verkrüppeltes X - Chromosom" schwadronierten und das männliche Geschlecht als ursprünglich parasitäre Lebensform bezeichneten. Es zeigt sich also, dass nur gesellschaftliche Sensibilitäten über die Anwendung oder Nichtanwendung entscheiden. Somit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.?

Völlig richtig.

?Soweit das Gesetz ausschliesslich auf den Holocaust angewandt werden soll, ist es wohl nur als Resultat der Geschichte Deutschlands verständlich.?

Danke für diese Diplomatie! ;-)

(...)

?Oft wird die "Singularität des Holocaust" als Argument angeführt, um das Gesetz zu rechtfertigen. Dem stehe ich ablehnend gegenüber. Jedes geschichtliche Ereignis ist einzigartig, und sei es nur in Raum und Zeit. Jedes Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird am Holocaust gemessen und wird in der Regel dadurch verharmlost. Erst wenn Analogien herstellbar sind, wird es in der Öffentlichkeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit wahrgenommen. Ich erinnere an den Bosnienkrieg, wo erst ein Bild eines abgemagerten Häftlings hinter Stacheldraht, das an Nazi - KZ`s erinnerte, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren vermochte.?

Du hast ja gesehen: So singulär war der Holocaust gar nicht! Rufen wir uns zudem Rassentrennung und Ausrottung indigener Völker in den USA ins Gedächtnis... Die wurden ja auch versklavt, bzw. ausgerottet, weil sie eben nicht weiß waren. Wo sollte da schon rein gedanklich ein Unterschied zum Rassismus der Nazis bestehen? Da ist keiner! Da war noch nie einer! Ein Blinder am Krückstock vermag das zu erkennen!

(...)

Mach?s gut! :-)
carlos

Noch einmal zur jüngeren Geschichte

Rainer ⌂, Sunday, 21.05.2006, 23:56 (vor 6559 Tagen) @ carlos

Hallo

Eben genau das ist falsch. "Faktenbasierte" Diskussionen finden
hierzulande, falls überhaupt, lediglich sehr, sehr selektiv statt; nämlich
ausschließlich dann und dort, wo es dem politisch-korrekten Zeitgeist ins
diktatorische Konzept paßt. "Faktenbasierte" Dikussionen außerhalb davon
werden unterbunden und dürfen eben nicht stattfinden.

Wenn Zweifel an offiziellen Darstellungen bestraft werden, dann ist es zwingend, solche zu hegen - nicht nur in Diktaturen.

Mit der Thematik befasse ich mich schon seit Jahren. Unser Rechtssystem hat erhebliche Altlasten des "3.Reiches", und niemand ist bestrebt diese Altlasten zu entsorgen.

StGB http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/beitrag.html
RberG http://www.heise.de/tp/r4/artikel/18/18594/1.html
Gewerbeordnung
Schornsteinfegergesetz (Schnüffler in den Privathaushalten)
...
u.s.w.
Vor kurzem fand ich ein geltendes Gesetzt in dem immer noch stand "Auf Befehl des Führers..."

Dabei habe ich manchmal den Eindruck, das "3.Reich" habe nie aufgehört zu existieren. Ist daß vielleicht der Grund, warum jede Diskussion darüber tabuisiert wird?

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Noch einmal zur jüngeren Geschichte

carlos, Monday, 22.05.2006, 00:08 (vor 6559 Tagen) @ Rainer

Servus, Rainer! :-)
Du hast völlig recht! Nach dem Kriege hat die Entnazifizierung ja auch nur äußerst selektiv stattgefunden. Hans Globke, Adenauers Rechtshelfer oder die späteren Väter der Bundeswehr, sowie viele, viele andere, fanden ja erfolgreiche Weiterverwendung. Auch die Siegermächte USA und UDSSR haben Leichenfledderei und Recycling der absonderlichen Art betrieben: Der 12-fache Doktor Wernher von Braun fand bei den Amis ein neues Auskommen, sein in der Ostzone zurückgebliebener Stellvertreter samt Stab wurde nach Moskau verbracht. Noch um Welten tüchtiger in dieser Distiplin war jedenfalls die DDR... Fast alles Wichtige wurde im Hintergrund von gewendeten Nazis aufgebaut; na klar: so viel Personal samt Fachwissen... wär' ja Verbrechen und Verschwendung, so was in der zweiten deutschen Diktatur verkommen zu lassen...
Warum allumfassende, unvoreingenomme Diskussionen über das Thema nicht gestattet werden, ist wohl ein weiteres Kapitel für sich... :-(
Mach's gut! :-)
carlos

Noch einmal zur jüngeren Geschichte

Rainer ⌂, Monday, 22.05.2006, 00:27 (vor 6559 Tagen) @ carlos

Du hast völlig recht! Nach dem Kriege hat die Entnazifizierung ja auch nur
äußerst selektiv stattgefunden.

Zitat: Reichsgericht und BGH
1950 feierte der BGH nicht etwa seine Neugründung, sondern der damalige Justizminister erinnerte nur an die "ausgezeichneten Leistungen des Reichsgerichts" und forderte, der Geist des Reichsgerichts müsse auch die Arbeit des BGH durchwalten, was in den kommenden 20 Jahren dann auch spürbar wurde. Vier Jahre später wurde gar das 75jährige Jubiläum des Reichsgerichts gefeiert. Weinkauff erklärte damals, der BGH habe das Erbe des Reichsgerichts übernommen, das Reichsgericht sei am 1.10.1950 wiedereröffnet worden, was wohl auch unbestritten ist. Kontinuität also auf der ganzen Linie.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Nachtrag zum Nachtrag

carlos, Monday, 22.05.2006, 16:43 (vor 6558 Tagen) @ carlos

Servus!
Heute abend um 20:15 Uhr auf 3 sat zum Historikerstreit. Genau diesen Dreck meine ich auch damit. Zwar werde ich mich wieder einmal ärgern müssen, besonders über den Labermas, aber sei's drum... :angry: ...
carlos

Sogar Linke haben es teilweise begriffen:

Magnus, Wednesday, 24.05.2006, 13:58 (vor 6556 Tagen) @ carlos

Zum Zündel-Prozess auf http://www.stattweb.de/baseportal/ArchivDetail&db=Archiv&Id=625

Soweit man seinen, aber auch anderen Berichten folgen kann, ging es bei den Streitigkeiten zwischen Anwältin und Richter immer um das eine: dürfen die Vorgänge in Auschwitz diskutiert und teilweise oder ganz in Frage gestellt werden- oder ist "offenkundig", was dort geschah- und es darf nur über die Handlungen des Angeklagten selbst gesprochen werden. Die vorgeworfene Handlung als zugegebene Herausgeberschaft von zundelsite liegt offen zutage. Was dann noch verhandeln? Da von Anfang an entsprechende Anträge der Anwältin nach der zugrundeliegenden "Wahrheit" von Auschwitz selbst als mögliche Straftat bedroht und unterbunden wurden, ist ein Gegenstand der Verhandlung nicht mehr sichtbar.

Im Grunde bliebe dann- wie in den letzten Zeiten des Revolutionstribunals von 1793- nur noch Identifizierung des Angeklagten und Auslieferung an die Guillotine. Der Vorgang des Für und Wider, von Beweis und Gegenbeweis entfällt, damit aber auch Nachvollziehbarkeit des Urteils.

Der Fehler liegt tatsächlich am Begriff der "Offenkundigkeit". Wie sich in Wien beim Prozess gegen Irving herausstellte, waren dem Angeklagten als Fachhistoriker verständlicherweise viel mehr Details über die Vernichtung "offenkundig" als dem Richter, der die Offenkundigkeit nur von Amts wegen reklamieren konnte. Wenn ein Prozess geführt werden soll, muss erlaubt sein, "alles" vorzubringen. Insoweit hat selbst ein Mahler recht.


Zumindest hier hat man begriffen, dass der Rechtsstaat nicht existent ist. Ist er auch nicht, wenn man eine Verhandlung ansetzt, obwohl von vornherein bestimmt ist, wie sie ausgeht - da braucht man keine Verhandlung mehr. Man sollte sich nur mal ganz unbefangen über das ganze Gedanken machen, dann wird schnell klar, dass die derzeitige Rechtslage den Rechtsstaat quasi schon abgeschafft hat. Und wer nun glaubt, diese Maßnahmen aufgrund unserer Geschichte rechtfertigen zu können oder wem es nicht juckt, weil es dieses mal ja die "richtigen" trifft, der hat definitiv nichts aus der Vergangenheit gelernt...

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