Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wie kommt eine intelligente, gut situierte und lebenserfahrene Frau dazu, ihre Kinder zu töten?

sonnenlilie, Monday, 24.05.2010, 23:39 (vor 5085 Tagen)

Ich möchte gerne einen Kommentar von Franz Jörg Krieg weitergeben,
der sich mit dem Thema befasst: Frau ist immer die Gute die Unschuldige, das Böse kommt vom Mann, der Mann ist Schuld dass Frauen so handeln.

Kommentar von F.J. Krieg nach diesem Zeitungsartikel

WN (Waiblinger Nachrichten?) vom 21.05.2010

Urteil gegen Schorndorfer Kindermörderin ist rechtskräftig

Bundesgerichtshof verwirft Revision – Sohn und Tochter im Mai 2009 in Badewanne ertränkt – Suizid gescheitert

Von George Stavrakis

SCHORNDORF. „Wie kommt eine intelligente, gut situierte und lebenserfahrene Frau dazu, ihre Kinder zu töten?“, hatte der Vorsitzende Richter am 22. September vorigen Jahres bei seiner Urteilsbegründung gefragt. Nach einem langen, schmerzhaften Prozess verurteilte die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart die damals 42-jährige Frau wegen heimtückischen Mordes an ihren beiden Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Der gewaltsame Tod des vierjährigen Jungen und seiner fünfjährigen Schwester hatte weit über die Region Stuttgart hinaus für Bestürzung gesorgt. Die Industriekauffrau war seit Oktober 2002 in zweiter Ehe verheiratet. Alles war einigermaßen normal verlaufen. Sie war ihrem Mann nach Köln gefolgt und ging ganz in ihrer Mutterrolle auf. Im November 2007 wurde ihr Mann jedoch von seiner Firma bei vollen Bezügen freigestellt. Fortan war der 45-Jährige ständig zu Hause. Das hatte die Frau offenbar gestört, denn nun entwickelte sich eine engere Beziehung des Vaters zu seinen Kindern.

Die 42-Jährige war zwar eine liebevolle Mutter, konnte es aber nicht ertragen, dass die Kinder auch ihren Vater liebten. Das ging so weit, dass sie versuchte, ihrem Mann die Kinder zu entziehen. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion verließ sie ihren Mann im Mai 2008 und zog nach Schorndorf-Miedelsbach. „Sie sah die Kinder als ihren alleinigen Besitz an“, so der Richter. Nur widerwillig stimmte die Frau dem Umgangsrecht zu. Zuvor hatte sie ihren Mann noch fälschlicherweise mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Tochter überzogen.

Am 9. Mai 2009 stand ein Besuch des Mannes an. Die 42-Jährige war derart auf ihre Kinder fixiert, dass sie sich entschloss, erst Sohn und Tochter und dann sich selbst zu töten. Am 8. Mai ließ sie ein Bad ein, entkleidete sich und ihre Kinder und setzte sich mit ihnen in die Badewanne. Dort drückte sie die Köpfe der Kinder unter Wasser. Anschließend fügte sie sich schwere Schnittverletzungen zu. Ihr Suizid scheiterte jedoch.

Vor Gericht hatte sie ausgesagt, an jenem Abend sei ihr ihr toter Vater erschienen mit den Worten: „Kommt zu mir. Hier habt ihr Ruhe und Frieden.“ Das nahmen ihr die Richter nicht ab. Sie stuften die Frau als voll schuldfähig ein. „Die Kinder durften nur sie lieben“, so der Richter.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil der Stuttgarter Richter keine Rechtsfehler gefunden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.


Kommentar von Franzjörg Krieg

Ja: „Wie kommt eine intelligente, gut situierte und lebenserfahrene Frau dazu, ihre Kinder zu töten?“
Das ist die Ausgangsfrage, die sich in solch einem Fall stellt. Und sowohl die gesamte Frauen-für-Frauen-Helferszene, die Institutionen der familialen Intervention, die Gerichte und die Medien hatte dafür auch fast immer eine Antwort parat, die sich in eine weitere Frage kleidete: „Wer hat diese Frau so böse gemacht?“ oder auch die Feststellung: „Wie verzweifelt muss diese Mutter gewesen sein!“
Dies sind Zitate aus anderen Fällen, die nach dem Mord einer Mutter an ihrem Kind vor derselben Ausgangsfrage standen.
Ihnen ist gemeinsam, dass sie die Frau ohne weiteres Hinterfragen schon von vorne herein ent-schuldigen. Eine Frau kann nicht böse sein, und wenn – dann kann sie nicht die Schuld daran tragen. Irgend ein Mann (im typischen Fall) muss dafür als Verantwortlicher gefunden werden oder wenigstens als anonymer Schuldträger herhalten.

Wir wissen aus der Erfahrung Zehntausender von Fällen in der Beratung, dass Mutterschaft nicht notwendigerweise nur das Edle und Gute in einer Frau freisetzt, wie das Bundesverfassungsgericht noch am 29.01.2003 in seinem Urteil zum Sorgerecht für nicht eheliche Väter glaubte postulieren zu müssen. Wir wissen, dass unser Familienrecht und noch mehr unsere Familienrechtspraxis Mütter geradezu dazu auffordert, ihre niedrigsten Instinkte auszutoben. Und sie werden dabei fast immer unterstützt und z.B. für Umgangsboykott und Kommunikationsverweigerung mit der Zuweisung des Alleinigen Sorgerechtes belohnt.

Auch die Medien unterstützen diese Heroisierung von Mutterschaft und lassen keine Gelegenheit aus, jeden Schatten auf dem mütterlichen Heiligenschein weg zu retuschieren. Wir kennen die Lieblingsfloskel in Berichten über Mörderinnen: „Die Frau befindet sich in der Obhut einer psychiatrischen Einrichtung“. Welcher Mörder genießt schon diesen Vorzug?

Was den Bericht zur Kindesmörderin von Schorndorf so bedeutend macht, ist die Offenheit, mit der eben dieses Bemühen um die Retusche gar nicht begonnen wurde. Der Versuch der Seite der Angeklagten, mit dem Hinweis auf das Vernehmen von Stimmen aus dem Jenseits auch diese Mörderin von Schuld frei zu halten und in die Psychiatrie zu bekommen, scheiterte.
Die „Süddeutsche“ schrieb noch am 25.08.2009: „Die psychisch kranke Frau sprach mit leiser, tränenerstickter Stimme.“

Inzwischen wird aber klar festgestellt:
- die Frau hatte offenbar gestört, dass sich eine engere Beziehung des Vaters zu seinen Kindern entwickelte
- die Mutter konnte es aber nicht ertragen, dass die Kinder auch ihren Vater liebten
- Das ging so weit, dass sie versuchte, ihrem Mann die Kinder zu entziehen
- „Sie sah die Kinder als ihren alleinigen Besitz an“
- Nur widerwillig stimmte die Frau dem Umgangsrecht zu
- Zuvor hatte sie ihren Mann noch fälschlicherweise mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs der Tochter überzogen
- „Die Kinder durften nur sie lieben“

Dies alles sind Feststellungen, die wir täglich in Tausenden von Fällen verwirklicht sehen. Die wissenschaftlich festgestellte Quote von rund 85% falscher Missbrauchsverdächtigungen spricht eine deutliche Sprache, die nur immer noch keiner hören und verstehen will. Die vielen Umgangsverfahren, die nahezu immer dem selben Muster folgen: Vater will eine Beziehung zu seinem Kind leben können – die Mutter verweigert oder boykottiert, sprechen die selbe Sprache, die trotzdem immer noch keiner verstehen will.

Die Zeitschrift EMMA regte sich in ihrer Ausgabe vom September/Oktober 2009 darüber auf, dass selbst die Zeitschrift Eltern „Franzjörg Kriegs Vokabular von der "Mutter als Kinderbesitzerin" übernimmt.

Seit etwa einem Jahr – wohl mit dem Medienruck zum Film „Der Entsorgte Vater“ - wird deutlich, dass die unverblümte Deckung weiblicher Täterinnenschaft nicht mehr so glatt funktioniert wie das die Gesamtheit der Frauen in einer von Frauenförderung durchzogenen BRD nun all zu lange gewohnt war.

Wenn diese Meldung zum Kindermord von Schorndorf nun ein Indiz dafür sein könnte, dass Richter beginnen, dazu bereit zu sein, auch Frauen und Müttern Schuldfähigkeit zuweisen zu wollen, dann hat die dringend notwendige Veränderung, die wir seit Jahrzehnten einfordern, auch begonnen, wirksam zu werden.

Franzjörg Krieg
Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe und Landesverband BW



Süddeutsche vom 25.08.2009

Prozess in Stuttgart

Mutter soll ihre Kinder ertränkt haben

Sie kann sich angeblich an nichts erinnern: Eine 42-jährige Frau steht vor Gericht, weil sie ihre Tochter und ihren Sohn in die Badewanne gelockt und so lange unter Wasser gedrückt haben soll, bis sie tot waren.

Es ist eine konfuse Geschichte, die die Frau im Gerichtssaal erzählt: Von einem Fremden spricht sie, der ihre Kinder ertränkt und sie selbst verletzt haben soll. Davon, dass die Kinder beim Planschen in der Badewanne ertrunken sein könnten und davon, dass sie es nicht gewesen sein kann, die das vierjährige Mädchen und den fünfjährigen Jungen getötet hat.

Im Stuttgarter Landgericht wird derzeit ein Mordprozess rund um eine 42-jährige psychisch kranke Frau geführt, die ihre beiden Kinder ertränkt haben soll. Sie kann sich nach eigener Aussage nicht an die Tat erinnern. Es sei für sie unvorstellbar, dass sie ihre Kinder getötet habe, sagte die Angeklagte zu Beginn des Mordprozesses vor Gericht. Da müsse sie "ein anderer Mensch" gewesen sein. "Ich habe meine Kinder doch geliebt." Die Anklage wirft der Frau aus Schorndorf in Baden-Württemberg vor, sie habe ihre Tochter und ihren Sohn zum Baden in die heimische Wanne gelockt und so lange unter Wasser gedrückt, bis beide tot waren. Danach habe sie versucht, sich das Leben zu nehmen.

Die psychisch kranke Frau sprach mit leiser, tränenerstickter Stimme. "Ich möchte immer wieder zu meinen Kindern. Es kommt mir immer wieder, dass sie mich rufen würden", sagte sie. Am Tag, als die Kinder starben, sei sie im Keller gewesen. Als sie wieder hoch in die Wohnung kam, habe sie einen fremden Mann in der Wohnung überrascht, den sie eine Woche zuvor schon einmal in der Schweiz gesehen habe. Dieser habe sie auf seiner Flucht aus der Wohnung niedergeschlagen. Bei ihren Schilderungen äußerte sie aber auch den Verdacht, ihre Kinder seien bei Tauchspielen ertrunken, während sie im Keller gewesen sei.

Der Tag, an dem der Vater seine Kinder holen wollte

Polizisten hatten die Kinder am nächsten Tag tot in der Badewanne gefunden. Es war der 9. Mai, der Tag, an dem der von der Frau getrennt und in Norddeutschland lebende Vater, seine Kinder abholen wollte. Die Frau machte die Tür nicht auf, so dass Familienangehörige die Polizei informierten. Die Beamten fanden daraufhin die Kinder tot in der Badewanne. Die 42-Jährige lag mit aufgeschnittenen Pulsadern im Bett der Tochter. Sie wurde in ein Krankenhaus gebracht und kam danach in Untersuchungshaft.

Die Angeklagte hatte vor der Tat einen Abschiedsbrief geschrieben, der in der Gerichtsverhandlung verlesen wurde. Darin schreibt sie am 8. Mai, es sei genau ein Jahr her, dass sie mit den Kindern aus Köln geflüchtet sei. Damals war sie nach Schorndorf-Miedelsbach westlich von Stuttgart gezogen. Sie beschimpft in vielen Zeilen ihren Mann und einen Gutachter des Familiengerichts, der ihr Defizite ihrer Erziehungsfähigkeit bescheinigt haben soll. Am Ende bittet sie darum: "Bitte verbrennt uns", und sie nennt auch die Grabstelle, wo sie beerdigt werden wollte.
Der Prozess wird am 22. September fortgesetzt. Der Vater der Kinder tritt als Nebenkläger auf.


Süddeutsche vom 22.09.2009


Urteil am Stuttgarter Landgericht

Kindermörderin bekommt lebenslang

Sie hat ihre Kinder in der Badewanne ertränkt. Eine 42-Jährige muss dafür jetzt lebenslang ins Gefängnis.

Sie hat von Erinnerungslücken gesprochen und von Stimmen, die ihr befohlen haben sollen, ihre beiden Kinder zu ertränken. Das Stuttgarter Landgericht konnte sie damit nicht überzeugen. Die 42-Jährige wurde wegen Mordes an ihren beiden Kindern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Richter Wolfgang Pross sagte, Sabine R. habe ihre fünf Jahre alte Tochter und ihren vierjährigen Sohn am 8. Mai in Schorndorf ertränkt. Die Frau habe ihre Kinder als persönlichen Besitz betrachtet.

Mit dem Urteil entsprach das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren Gefängnis wegen Totschlags gefordert.

Die 42-jährige Sabine R. hatte sich in dem Verfahren zunächst auf Erinnerungslücken berufen, dann aber ein Geständnis abgelegt. Sie habe ihre Tochter und ihren Sohn bei einem gemeinsamen Bad in der Badewanne getötet: "Ich habe sie in die Arme genommen und bin mit ihnen untergetaucht. Sie waren sofort tot."

Die Frau gab an, Stimmen gehört und ihren Vater und einen Engel gesehen zu haben. Die Industriekauffrau lebte von ihrem Mann getrennt. Das Verbrechen wurde am 9. Mai entdeckt, weil der in Norddeutschland lebende Vater seine Kinder zu einem Besuch abholen wollte.

Spitzbubin beim Flunkern!

Apnoetaucher, Tuesday, 25.05.2010, 01:18 (vor 5085 Tagen) @ sonnenlilie

"... Ich habe sie in die Arme genommen und bin mit ihnen untergetaucht. Sie waren sofort tot. ..."

Soso, wenn Kinder mehrere Minuten beim Ertränken um sich strampeln, dass das Badewasser schäumt, sind die also "sofort tot"! Frauengewalt vom Feinsten - raubt einem angeblich "sofort" den Atem!

Wie kommt eine intelligente, gut situierte und lebenserfahrene Frau dazu, ihre Kinder zu töten?

Christine ⌂, Wednesday, 26.05.2010, 16:44 (vor 5084 Tagen) @ sonnenlilie

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle - Nr. 106/2010

Urteil gegen Mutter wegen Ermordung ihrer Kinder rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart (1 Ks 112 Js 38834/09) hat die Angeklagte am 22. September 2009 wegen der Ermordung ihrer beiden kleinen Kinder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts trennte sich die zur Tatzeit 42 Jahre alte Angeklagte am 8. Mai 2008 von ihrem Ehemann und zog mit ihren beiden Kindern, die zur Tatzeit 4 und 5 Jahre alt waren, zunächst zu ihrer Mutter nach Esslingen. Später bewohnte sie eine Doppelhaushälfte in Schorndorf-Miedelsbach. Im Zuge der Trennung kam es zwischen der Angeklagten und ihrem Ehemann zu heftigen Streitigkeiten wegen des Umgangs- und Sorgerechts. Die Angeklagte, die völlig auf ihre Kinder fixiert war, wollte unter allen Umständen einen Umgang des Vaters mit seinen Kindern verhindern, weil sie befürchtete, die Zuneigung der Kinder zu verlieren. Zu diesem Zweck hielt sie zunächst ihren und den Aufenthaltsort der Kinder geheim, sie beantragte das alleinige Sorgerecht für sich und erstattete gegen ihren Ehemann Strafanzeige, in der sie wahrheitswidrig behauptete, dass er ihre gemeinsame Tochter sexuell missbraucht hätte. Im gerichtlichen Umgangsstreitverfahren wurde vom Amtsgericht ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Erziehungseignung der Angeklagten in Zweifel zog und die Möglichkeit eines späteren Aufenthaltswechsels der Kinder in den Raum stellte. Die Angeklagte schloss daraufhin mit ihrem Ehemann einen Vergleich, wonach dieser die Kinder ab dem 25. April 2009 jedes zweite Wochenende zu sich nehmen sollte. Nach dem ersten unbegleiteten Besuchswochenende am 25./26. April 2009 und vor dem nächsten geplanten am 9. Mai 2009, spätestens jedoch am 8. Mai 2009 – mithin genau ein Jahr nach der Trennung von ihrem Ehemann –, entschloss sich die Angeklagte, zuerst ihre Kinder und dann sich selbst zu töten. In Umsetzung ihres Tatplanes ließ sie ein Bad ein, sie entkleidete sich und die Kinder und setzte sich mit diesen in die Badewanne. Dort drückte sie gleichzeitig die Köpfe ihrer beiden Kinder, die sich eines Angriffes auf ihr Leben seitens ihrer Mutter nicht versahen, solange unter Wasser, bis sie tot waren. Anschließend versuchte sie, sich mit Messerstichen selbst zu töten, was ihr jedoch nicht gelang.

Das Landgericht hat die Tat der Angeklagten als Heimtückemord bewertet und diese für voll schuldfähig erachtet. Der Einlassung der Angeklagten, die in der Hauptverhandlung behauptet hat, sie habe vor der Tat die Stimme ihres verstorbenen Vaters gehört, der sie mit den Worten "Kommt zu mir; hier habt ihr Ruhe und Frieden" gelockt habe, ist das Landgericht nicht gefolgt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten, mit der sie eine Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend gemacht hat, als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 11. Mai 2010 – 1 StR 103/10

Landgericht Stuttgart – Urteil vom 22. September 2009 – 1 Ks 112 Js 38834/09

Karlsruhe, den 20. Mai 2010

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0106/10

Das Urteil ist leider noch nicht eingestellt.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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