Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wie "interessant" ist das denn: Formular vom Jugendamt zur Belehrung hinsichtlich Vaterschaft

Informant, Saturday, 17.07.2010, 05:56 (vor 5025 Tagen)

http://www.dijuf.de/de/online_service/documents/Niederschrift.pdf

Lest es, auch die, die noch nicht betroffen sind und sich hier "verirren"
- entlarvender kann ein Dokument nicht sein ...

.. aber immerhin!

Danke @P vom T-FAQ

Jede Menge Väterpflichten

Mus Lim ⌂, Saturday, 17.07.2010, 06:17 (vor 5025 Tagen) @ Informant

http://www.dijuf.de/de/online_service/documents/Niederschrift.pdf

Lest es, auch die, die noch nicht betroffen sind und sich hier "verirren"
- entlarvender kann ein Dokument nicht sein ...

Jede Menge Väterpflichten, aber
hat jemand etwas entdecken können, welche Pflichten sich für die Mutter erwachsen?!??

--
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Für Väter gibt es keinen Zusammenhang zwischen Rechten und Pflichten!

Referatsleiter 408, Saturday, 17.07.2010, 12:47 (vor 5025 Tagen) @ Mus Lim

Also so wie das da in dem Schreiben steht, so wird das in der Praxis konsequent umgesetzt! Väter haben jede Menge Pflichten, aber keine Rechte auf die sie sich berufen könnten. Einge ganz nüchterne Feststellung einer Diskriminierung.

Mal ein paar Zitate aus dem Schreiben:

"Ich bin zum Umgang mit dem Kind berechtigt, aber auch verpflichtet."

Das "aber auch" klingt gut und man könnte glatt meinen, es gäbe den Hauch eines Zusammenhanges zwischen Umgang und Unterhalt. Nein, den gibt es nicht. In Falle des Umganges seid ihr auf die Gnade der Ex angewiesen, die den möglicherweise "gewähren" kann.

Meine Vaterschaftsanerkennung wird nur wirksam, wenn die Mutter
urkundlich zustimmt.

Das ist das Prinzip: "Ein Kind für mich allein!" Entnommen dem Gedankengut der femistischen Konsumtheorie. Interessant wäre, ob die Frau so auch Anspruch auf Kindesunterhalt hat. Ein Kind ohne Vater, Ausnahme Samenbanken für feministische Kühe, kann´s ja nicht geben. Juristisch sicherlich schon, aber im Normalleben eigentlich nicht. Per Gesetz wird der Frau die "Machtausübung", wir erinnern uns hier an die Forderungen der Frauenquote!, zugeordnet, zu bestimmen, ob der Mann Vater sein darf oder nicht. Nur, wenn sie zustimmt! Haben die noch alle beisammen?

Grundsätzlich kann eine Vaterschaft nicht anerkannt werden, solange
noch die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtwirksam besteht,
z. B. des Ehemannes der Mutter.

Grundsätzlich heißt das, das eure Frau mit dem Nachbarn 7 Kinder machen kann und ihr dafür noch zahlen müsst. Die Kinder werden versorgt, egal von wem. In solch einem Fall müsste man eigentlich konsequent anfangen mit Frauen von Richtern und Jugendamtsmitarbeitern zu schlafen.

Ich kann die Vaterschaft grundsätzlich nicht widerrufen. Ausnahmsweise
habe ich ein Widerrufsrecht, wenn die Anerkennung nach einem
Jahr noch nicht wirksam geworden ist, z. B. weil eine erforderliche
Zustimmung hierzu noch fehlt.

Wenn man etwas mit der Zeit geht, dann kommt ja gerade im Vorsorge- und Pflegebereich einiges auf uns zu. Ich gehe mal davon aus, dass wir zukünftig stärker an den Pflegekosten unserer Eltern beteiligt werden. Wenn nun ein Mann mitkriegt, dass er jahrzehntelang für ein "Kuckuckskind" gezahlt hat, dann kann im Gegenzug dieses aber auch zur Deckung von Alterspflegekosten herangezogen werden. Dann würde wahrscheinlich die Kindesmutter wieder kotzen und vielleicht mit der Wahrheit rausrücken, was sie für eine Schlampe war. Auf jeden Fall ist der feministische Gesetzgeber gefordert, denn es kann ja überhaupt nicht sein, dass ein Mann irgendwelche Rechte hat.

Ich kann die Vaterschaftsanerkennung gerichtlich anfechten, wenn
mir Umstände bekannt werden, die gegen meine Vaterschaft sprechen.
Eine solche Anfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei
Jahren möglich.

Das müsste ma mal im Einzelfall in der Praxis prüfen. Wenn ich z. B. zum Jugendamt gehe und unterschreibe, dass ich der Vater von Rita Süßmuth bin. Kindesunterhalt werde ich da ja nicht mehr zahlen müssen, aber vielleicht kann ich ja was erben, wenn mein Kind vor mir stirbt. Das eröffnet einem Mann dann doch wieder ungeheure Chancen.

Also alles in allem, ein Mann darf so ein Ding garnicht unterschreiben! So eine Art feministischer Knebelvertrag!

Jede Menge Väterpflichten

Patriarch, Saturday, 17.07.2010, 17:05 (vor 5025 Tagen) @ Mus Lim

Jede Menge Väterpflichten, aber hat jemand etwas entdecken können, welche
Pflichten sich für die Mutter erwachsen?!??

Hartnäckig bleibt uns der eine Teil des Patriarchats erhalten. Der mit den PFLICHTEN!

Das darf kein Vater unterschreiben, weil...

Mulher, Saturday, 17.07.2010, 11:18 (vor 5025 Tagen) @ Informant

aus meiner Sicht etliche, rechtliche Fehler drin sind.

Mein Kind kann von mir Unterhalt rückwirkend bis zur Geburt
verlangen. Denn es war bisher aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung
von Unterhalt gehindert, Soweit allerdings bis heute andere
Personen oder Stellen, z. B. der „Scheinvater“, das Sozial- oder Jugendamt
Unterhalt für mein Kind erbracht haben, ist sein Anspruch gegen
mich nunmehr auf diese übergegangen. Insoweit kann ich mich nicht
urkundlich zur Zahlung gegenüber dem Kind verpflichten.

Unterhalt kann erst ab dem Monat geltend gemacht werden, ab der die Vaterschaft bekannt ist. Sollte eine Gesetzesänderung stattgefunden haben, bitte ich um Berichtigung.

Das minderjährige Kind, das mit mir nicht in einem Haushalt lebt,
kann wählen zwischen einem festen (bezifferten) und einem dynamischen
Unterhalt (Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts).

Soviel mir bekannt ist, kann noch der Vater entscheiden, für welchen Betrag er urkundlich bürgt.

Zu befürchten ist, das viele Männer die Tragweite einer Unterschrift überhaupt nicht begreifen werden.

Nur unterschreiben, was dein Anwalt zur Unterschrift freigibt (nt)

Deshalb:, Saturday, 17.07.2010, 11:22 (vor 5025 Tagen) @ Mulher

- kein Text -

Nur unterschreiben, was dein Anwalt zur Unterschrift freigibt

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 17.07.2010, 12:04 (vor 5025 Tagen) @ Deshalb:

Mein Anwalt hat mich ungefähr das zwanzigfache meines Stundenlohns gekostet um mich zurückzuhalten, um abzuwiegeln und der Gegenseite in die Hände (Zeitfaktor) zu spielen.
Schlechte Partnerschaft für Idioten (Väter).

Unter anderem, Darum! habe ich was gegen dieses Kroppzeug von Fledermäusen.

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Das darf kein Vater unterschreiben, weil...

Referatsleiter 408, Saturday, 17.07.2010, 12:52 (vor 5025 Tagen) @ Mulher

Zu befürchten ist, das viele Männer die Tragweite einer Unterschrift
überhaupt nicht begreifen werden.

Den Eindruck hatte ich aber auch, als ich auf den Gang des Amtes für Familienförderungen saß und wieder ein Fettes Weib brüllte: "Eine Beurkundung!" Dann ging eine Frau an mir vorbei, der Hintern breiter als die Schultern und zog einen eingeschüchterten Mann, wie an einer virtuellen Kette, hinter sich her.

Keiner muss dort unterschreiben. Lest mal bei www.trennungsfaq.de !
Wer da unterschreibt, kann das vor Gericht später nicht anfechten. Ein Urteil ist anfechtbar!

Wie "interessant" ist das denn: Formular vom Jugendamt zur Belehrung hinsichtlich Vaterschaft

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 17.07.2010, 12:00 (vor 5025 Tagen) @ Informant

http://www.dijuf.de/de/online_service/documents/Niederschrift.pdf

Lest es, auch die, die noch nicht betroffen sind und sich hier "verirren"
- entlarvender kann ein Dokument nicht sein ...

.. aber immerhin!

Danke @P vom T-FAQ

Einzig richtige Antwort...

"Arsch lecken"

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

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