Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Soldatinnen und Soldatengleichstellungsgesetz

Potentieller Vergewaltiger, Sunday, 05.12.2010, 17:19 (vor 4892 Tagen)

Bei Michail gefunden:

Frauen sollen nicht immer, Männer müssen aber

Zynismus in Reinstform:

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz § 3, Absatz 4 : "Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar." Die Begründung im Entwurf lautet dazu: "Die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte muss sichergestellt sein und darf durch die Anwendung des Gesetzes nicht beeinträchtigt werden. Deshalb ruht das Gesetz im Spannungs- und Verteidigungsfall, um die Auftragserfüllung durch die Streitkräfte nicht zu gefährden."
Und laut § 3, Absatz 5 gilt das Gesetz auch "im Rahmen von besonderen Auslandsverwendungen […] es sei denn, das Bundesministerium der Verteidigung erklärt es im Einzelfall zur Gewährleistung der Sicherheit oder Einsatzbereitschaft der eingesetzten Truppen für nicht oder nur eingeschränkt anwendbar". Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Die Grenze für Gleichberechtigung in den deutschen Streitkräften ist offiziell also dann überschritten, wenn es ernst wird; wenn die Umstände die größtmögliche Leistungsstärke bedingungslos fordern – wenn es ans Sterben geht. Dann erhalten die männlichen Soldaten unverhohlen den Vorzug vor ihren Kameradinnen. Das verordnete und gleichwohl erkannte Leistungsdefizit der genderkorrekten Armee würde ihr sonst zur Falle.
Das ist – auf gut deutsch – bescheuert. Und hat überdies nichts mehr mit Gleichberechtigung zu tun. Es ist vielmehr die legale Etablierung von Sexismus. Und zwar in seiner zynischsten und menschenverachtendsten Form.

Soldatinnen und Soldatengleichstellungsgesetz

H.-Norbert ⌂, Nordhessen und an (auf) der Ostsee, Sunday, 05.12.2010, 19:06 (vor 4892 Tagen) @ Potentieller Vergewaltiger

Ok, das gleiche Thema, aber aus einer anderen Tastatur:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Schön. Aber sind sie es wirklich?

Männer müssen Militär- oder Zivildienst leisten, Frauen brauchen dies nicht. Aber, halt: So ganz stimmt das nicht mehr, denn nun wird der Pflichtdienst für Männer erst einmal ruhen. Gänzlich abgeschafft ist dieser Pflichtdienst jedoch nicht, er kann jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden.

Wie ist das nun mit den Frauen? Ein Pflichtdienst ist für sie nicht vorgesehen, aber Frauen dürfen bei der Bundeswehr Dienst tun. Beim Zivildienst ist das anders. Der ist Männern vorbehalten.

Um die Gleichstellung der Frauen in der Bundeswehr sicher zu stellen, gibt es das Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Hieraus der
§ 1, Ziel des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Soldatinnen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften für Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. Die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte wird dadurch nicht beeinträchtigt.
(2) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Soldatinnen und Soldaten sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr.
(3) Für Soldatinnen können Dienstgradbezeichnungen in weiblicher Form festgesetzt werden.

Und in § 4 ist festgehalten:
(5) Soldatinnen sind dann als unterrepräsentiert anzusehen, wenn ihr Anteil in den einzelnen Bereichen nach Absatz 2 in allen Laufbahnen mit Ausnahme der Laufbahn des Sanitätsdienstes unter 15 Prozent, in der Laufbahn des Sanitätsdienstes unter 50 Prozent liegt.

Wir stellen also fest:
Frauen sind im Sanitätsdienst unterrepräsentiert, wenn weniger als 50% Frauen sind. Männer sind aber nicht unterrepräsentiert, wenn 90% der Sanis Frauen sind.
Im Übrigen sind Frauen immer dann unterrepräsentiert, wenn weniger als 15 % der betroffenen Personen Frauen sind.

Wirklich interessant wird das Gesetz, wenn wir uns den §3 ansehen:

§ 3, Geltungsbereich
...
(4) Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar.

Der kluge Gesetzgeber der BRD stellt also fest:

Die Forderung nach Gleichstellung ist dann erfüllt, wenn 15 % der betroffenen Menschen Frauen sind. Es sei denn, sie sind in einer typisch weiblichen Tätigkeit betroffen, hier Sanitätsdienst.

Das alles gilt aber nur in Friedenszeiten. Sobald es gefährlich wird, weil sich Deutschland im Krieg befindet, ist die Gleichstellung nicht mehr gefragt, ja sogar laut Gesetz außer Kraft gesetzt.

Welcher Schelm kommt nun auf die Idee, folgende Behauptung aufzustellen:

Die Forderung nach Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen oder DAX-Unternehmen ist dann erfüllt, wenn 15% dieser Führungspositionen von Frauen besetzt sind, es sei denn, es handelt sich um typisch weibliche Branchen (Kindergärten, Krankenpflege etc.)?

Norbert

Quelle: Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
http://bundesrecht.juris.de/sgleig/index.html
http://bundesrecht.juris.de/sgleig/__3.html

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