Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verschärfte Arbeitspflicht Alleinerziehender

sonnenlilie, Tuesday, 26.04.2011, 10:04 (vor 4749 Tagen)

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Arbeitspflicht geschiedener Alleinerziehender verschärft. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil können Alleinerziehende mit einem Erstklässler grundsätzlich ganztags arbeiten, wenn ein Schülerhort bis 17 Uhr zur Verfügung steht. Nur wenn einzelfallbezogene Gründe genannt werden, warum ein Elternteil das Kind neben dem Schülerhort persönlich betreuen muss, kommt eine Verringerung der Arbeit und ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner in Betracht, lautet der Richterspruch.

http://nachrichten.rp-online.de/politik/bgh-spitzt-arbeitspflicht-alleinerziehender-zu-1.604737

http://www.ihre-vorsorge.de/magazin/nachrichten/soziales/news-single/article/verschaerfte-arbeitspflicht-alleinerzieh...

GESAMTURTEIL:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=XII%20ZR%203/09&am...

Verschärfte Arbeitspflicht Alleinerziehender

Roslin, Tuesday, 26.04.2011, 11:37 (vor 4749 Tagen) @ sonnenlilie

Nur wenn einzelfallbezogene Gründe genannt werden, warum
ein Elternteil das Kind neben dem Schülerhort persönlich betreuen muss,
kommt eine Verringerung der Arbeit und ein Unterhaltsanspruch gegenüber
dem Ex-Partner in Betracht, lautet der Richterspruch.

Mit anderen Worten: Die Ritalin-Produzenten dürfen sich freuen. Die Zahlen der ADHS-Jungen dürften weiter explodieren.

So ein ADHS-Kind ist dann bares Geld wert für etliche Alleinerziehende

BTW: Haben "wilde Mädchen" eigentlich ADHS?

vt, Tuesday, 26.04.2011, 12:18 (vor 4749 Tagen) @ Roslin

"Wilde Mädchen" sind die Bildungsverliererinnen.
Behauptet zumindest Suppenhuhn-Susi im D-Radio
http://wgvdl.com/forum/index.php?id=181041

Verschärfte Arbeitspflicht Alleinerziehender

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Tuesday, 26.04.2011, 12:37 (vor 4749 Tagen) @ sonnenlilie

... Nur wenn einzelfallbezogene Gründe genannt werden ...

Die Nennung solcher Gründe wird den Damen gewiß nicht schwer fallen - die haben ihre Kinder ja nicht gemacht, um arbeiten zu gehen, sondern um Erwerbsarbeit zu vermeiden.

Viele Grüße
Wolfgang

Verschärfte Arbeitspflicht Alleinerziehender

Sohnemann, Tuesday, 26.04.2011, 14:16 (vor 4749 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

... Nur wenn einzelfallbezogene Gründe genannt werden ...
Die Nennung solcher Gründe wird den Damen gewiß nicht schwer fallen -
die haben ihre Kinder ja nicht gemacht, um arbeiten zu gehen, sondern um
Erwerbsarbeit zu vermeiden.

... Falls es auch nur einen männlichen Betreuer im Hort oder der Schulbetreuung gibt, dürfte es nicht schwer fallen. Dann wird das "Missbrauchsass" aus dem Ärmel gezogen

Furchtbar

FEMhunter, Tuesday, 26.04.2011, 17:17 (vor 4749 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Die Nennung solcher Gründe wird den Damen gewiß nicht schwer fallen -
die haben ihre Kinder ja nicht gemacht, um arbeiten zu gehen, sondern um
Erwerbsarbeit zu vermeiden.

Das denke ich aber auch. Der erste Grund wäre: Das Kind hat einen Vater! ..... und das ist mit dem Kindeswohl überhaupt nicht vereinbar!

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