Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Arbeit macht frei...

Michael, Monday, 09.05.2011, 22:22 (vor 4735 Tagen)

das ist der Satz, der mir sofort einfällt, wenn ich Politiker aller Parteien und vor allem die, die es am besten wissen müssten: die Richterschaft,
reden höre: "Positiv Diskriminierung in Sachen kampf gegen Frauenbenachteiligung (besonders in den Führeretagen ähem... Führungsetagen"... verstößt nicht gegen unseren Artikel 3 des Grundgesetzes: "Niemand darf wegen seines Geschlechtest BEVORZUGT ODER BENACHTEILIGT werden".

Eine Ohrfeige für jeden Richter, der also Recht im Namen des deutschen Volkes spricht und "positive Diskrimierung" als gerechtfertigt und grundgesetzkonform hält.

Jeder dieser Richter müsste wegen offensichtlicher Rechtsbeugung verfolgt und lebenslang aus dem Rechtswesen verbannt werden.

Da wird doch jeder, der sich gegen Feminismus erklärt doch tatsächlich in die rechte Ecke "diskriminiert".

Aber "positiv Diskrimierung ist eine Einbahnstraße". Es werden nämlich nur Männer diskriminiert.

Diese gesamte Diskussion erinnert mich unweigerlich an die Nazibarberei, die auch niedliche Begriffe für Vernichtung hatte: "Endlösung".

Und diese armen Idioten, die den Feminismus für "Toll" halten. Wählen und unterstützen ihren eigenen Henker.

Wahrscheinlich ist der Feminismus auch der Annahme, das wiederum die Frau benachteiligt wird, wenn der Mann sieben jahre eher stirbt, weil?! ja weil der Mann dann nicht mehr morgens über die Rückenschmerzen oder Migräne zu klagen braucht.

Eine Diskrimierung bleibt eine Diskrimierung. Wie ich das auch immer umschreiben mag.

Also: Feminismus=Nationalsozialismus.
Feminismus ist Menschenverachtung. Jede Spielart von diesem idiologischem Wahnsinn gehört geächtet.

"Mann" sollte spenden sammeln und endlich anfangen, z. b. in der Bild eine komplette seite kaufen, und den Feminismus entlarven. Jede Woche

Feminismus = Femifaschismus = Feminazi, und kaum einer kann das widerlegen n/t

Christian, Tuesday, 10.05.2011, 00:57 (vor 4735 Tagen) @ Michael

- kein Text -

Feminismus ist Faschismus für Feiglinge

Rainer ⌂, Tuesday, 10.05.2011, 02:45 (vor 4735 Tagen) @ Christian

"Feminismus ist Faschismus für Feiglinge. Wer mich deshalb einen Rassisten nennt, den nenne ich einen Hundsfott."
Ralph Giordano

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Die Umgestaltung des Art. 3 GG in der Femokratie

adler, Kurpfalz, Tuesday, 10.05.2011, 06:43 (vor 4735 Tagen) @ Michael
bearbeitet von adler, Tuesday, 10.05.2011, 06:47

Artikel 3 des Grundgesetzes:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtest BEVORZUGT ODER
BENACHTEILIGT werden".

Jou, so stand das mal da,. Einfach und klar, für jeden verständlich, wie in Stein gemeiselt. Ein Abwehrrecht des Bürgers gegen staatliche Willkür.

Dabei war Passus "Männer und Frauen" von den Vätern des Grundgesetzes erst gar nicht vorgesehen. Den boxten erst die vier Mütter des Grundgesetzes durch. Er stammt noch aus der Weimarer Verfassung, wurde aber von den schon damals listigen Frauen für Frauen PolitikerInnen nicht vollständig übernommen.

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" lautete nun der Rumpf von Weimar. Gleiche Rechte wurden den Frauen im Artikel 3, Absatz 2 zugesichert. Als Geschenk, ohne Gegenleistung wurde es dann von den gütigen Vätern so durchgewunken.

Das Weimarer Original lautete nämlich noch
„Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“.
Do ut des, würde Roslin sagen, eine Hand wäscht die andere.

Schon mit der ursprüngliche Formulierung des GG von 1949 wurde die Gleichberechtigung Männern gegenüber 1956 durch die Wiedereinführung der Wehrpflicht allein für Männer Füssen getreten. Und in den 1980iger entzündete sich ein weiterer Streit, als die Frauenquote im ÖD eingeführt werden sollte.

Doch der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Benda (CDU) kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass Quotenregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Und das BVerfG mit seinen von der Politik entsandten Richtern und Richter_*Innen folgte willig und führten den juristischen Salto von der Positiven Diskriminierung ein, als könnte es heisses Wasser geben, das kalt ist

Dennoch war es der seit den 70iger Jahren anrollenden feministischen Dampfwalze noch zu schwach formuliert. Frauen muss geholfen werden, machten die starken Frauen, die nun eine Männerbastion nach der anderen schleifen und erobern wollten, den Schlafmützen, edlen Rittern und Gentlemen im Deutschen Bundestag klar.

Und alle Pudel folgten artig. 1994 folgte der Zusatz zum Absatz 2:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Damit wurde der Artikel 3 als Abwehrrecht der Bürger gegen den Staat nun in sein genaues Gegenteil verwandelt. Der Staat ist nun aufgefordert gegen das Volk vorzugehen, wenn es seiner großen Weisheit nicht folgen mag. Das ist nicht zu unterschätzen.

Der neue Absatz 2 des GG Artikel 3 ist das EMÄCHTIGUNGSGESETZ des Feminismus.

Die Entwicklung des Artikel 3 GG ist in einem Vortrag von Alexander Lamprecht sehr gut dokumentiert (pdf)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-frauen/lgg/vortrag_artikel_3_absatz_2_grundgesetz.ppt.pdf

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Die Umgestaltung des Art. 3 GG in der Femokratie

Michael, Tuesday, 10.05.2011, 10:37 (vor 4735 Tagen) @ adler

Der neue Absatz 2 des GG Artikel 3 ist das EMÄCHTIGUNGSGESETZ
des Feminismus.

Die Entwicklung des Artikel 3 GG ist in einem Vortrag von Alexander
Lamprecht sehr gut dokumentiert (pdf)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-frauen/lgg/vortrag_artikel_3_absatz_2_grundgesetz.ppt.pdf

... umso wichtiger wird es, endlich diesem Wahnsinn ein Ende zu setzen!!!

Der gemeine Bürger, also das Volk von "Otto und Ottine Normalverbraucher", versteht ja unter "Gleichbereichtigung" nicht nur Rechte, sondern eben auch Pflichten.

Vor Gericht, ich denke eine natürliche Reaktion eines jeden Menschen, möchte jeder nur sein "gutes" Recht - was das Gesetz ihm (oder besser IHR) zusteht (was den Frauen massenhaft zu teil wird, auf dem Rücken der Männer und Väter, sowie dessen Kinder). Dahinter kann jede sich gut verstecken. Moral fehlanzeige.

"Mann" muss dem Volk klar machen, das der Staat dabei ist, jede Ritze des Lebens in diesem Land in seinem Interesse zu Formen und zu Begleiten. Und das alles noch unter dem krankhaften Wahn des feministischen Grundsatz: "Frauen, Frauen, Frauen ---- alles andere ist Dreck und muss dafür bezahlen"

Es muss eine beispiellose Aufklärung des Volkes erfolgen, wie sehr die Parteiendiktatur von vor allem linksgerichteten Elementen (GRÜNE,SPD,CDU,CSU,LINKE,FDP) diese Gesellschaft bereits ruiniert hat und erst ruhen wird, wenn die Gesesllschaft komplett vernichtet (im feministischen Deutschsprech: "geendlöst") wurde

BW: Grüne und SPD - Positive Diskriminierung im Koalitionsvertrag

KeinPolitiker, Tuesday, 10.05.2011, 11:03 (vor 4735 Tagen) @ adler

Danke für die Zusammenfassung, Adler:

Der neue Absatz 2 des GG Artikel 3 ist das EMÄCHTIGUNGSGESETZ
des Feminismus.

Die Entwicklung des Artikel 3 GG ist in einem Vortrag von Alexander
Lamprecht sehr gut dokumentiert (pdf)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-frauen/lgg/vortrag_artikel_3_absatz_2_grundgesetz.ppt.pdf

SPD und Grüne bauen das in Baden Würtemberg weiter aus:

Die Partei DIE GRÜNEN und die SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Wahlrecht in Baden-Württemberg im Sinne einer sogenannten "positiven Diskriminierung" des männlichen Teils der Bevölkerung zu verändern.

Die anderen Parteien halten still, die Medien unisono. Vgl:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=183340
mit Verweis und Hinweis auf RA Schulte-Frohlindes Blog:

"Innerhalb der Landespolitik wollen wir Gender Mainstreaming und Gender Budgeting erfolgreich durchsetzen und weiterentwickeln. Beim Anteil der Frauen in den gewählten Vertretungen der Kommunen und im Landtag nahm Baden-Württemberg im Bundesländervergleich bereits in der Vergangenheit den letzten Platz ein. Nach der Landtagswahl ist der Anteil der Frauen nochmals auf nur noch 18 % gesunken. Um dies in Zukunft zu ändern, wollen wir sowohl das kommunale Wahlrecht als auch das Landtagswahlrecht dahingehend überprüfen, wie wir es geschlechtergerechter ausgestalten können."

Beide Zitate via: http://www.schulte-frohlinde.de/node/167

Quintessenz: „… das kommunale Wahlrecht (..) geschlechtergerechter ausgestalten ..“ / kT

KeinPolitiker, Tuesday, 10.05.2011, 11:16 (vor 4735 Tagen) @ KeinPolitiker

- kein Text -

Die Umgestaltung des Art. 3 GG in der Femokratie

Sohnemann, Tuesday, 10.05.2011, 11:56 (vor 4735 Tagen) @ adler

Und alle Pudel folgten artig. 1994 folgte der Zusatz zum Absatz 2:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile
hin.“

Genau das ist das Problem. Von der Chancengleichheit und der Gleichberechtigung ging es zur Ergebnisgleichheit. Damit habe ich keine Hoffnung, dass Karlsruhe Quotenregelungen kippen wird.
Zwar könnte der Begriff "Nachteile" (die gibt es nicht für Frauen, sondern nur für Männer) ein Korrektiv darstellen. Da wird aber die alte Floskel aus Karlsruhe kommen, dass der Gesetzgeber einen weiten Spielraum hat. Und wenn man aufgrund falsch interpretierter Statistiken zu dem Schluss kommt, dass es ein Nachteil ist, dass nur 20 % der Lottomillionäre weiblich sind, dann muss eben ein Gesetz her, dass erst wieder an einen Mann ausgezahlt wird, wenn eine Frau gewonnen hat

Die Umgestaltung des Art. 3 GG in der Femokratie

Leserr, Tuesday, 10.05.2011, 13:49 (vor 4735 Tagen) @ Sohnemann

dann muss eben ein Gesetz her, dass erst wieder an einen
Mann ausgezahlt wird, wenn eine Frau gewonnen hat

Umgekehrt schon mal gar nie nicht:

dann muss eben ein Gesetz her, dass erst wieder an eine Frau
ausgezahlt wird, wenn ein Mann gewonnen hat

Gepämpert wird immer nur in RICHTUNG Frau.
Niemals nie nicht zum Mann

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