Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erwachen die feministisch verseuchten Systemmedien?

Dekadenzverweigerer, Tuesday, 17.05.2011, 11:02 (vor 4700 Tagen)

Sexsüchtige Prominente sind zum Topos einer heuchlerischen Medienwelt geworden. Der Lustgreis und das Mädchen – ein Sinnbild für den Tyrannen und sein unschuldiges Volk.

Damit kein Zweifel aufkommt: Sollte Dominique Strauss-Kahn tatsächlich versucht haben, ein Zimmermädchen zu vergewaltigen – und dass er sie „zum Oralsex gezwungen“ haben soll, ist dafür nur eine Umschreibung –, wäre das ein schweres Verbrechen.

Verblüffend ist jedoch, wie bereits der bloße Verdacht, der Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe dieses Verbrechen begangen, in der kommentierenden Öffentlichkeit als gleichbedeutend mit dem Ende seiner politischen, wenn nicht seiner bürgerlichen Karriere überhaupt behandelt wird – egal, ob sich dieser Verdacht als zutreffend erweisen wird oder nicht.

Da wird auf flinken Moderatorenzungen aus der „Festnahme“ Strauss-Kahns flugs eine „Verhaftung“, und es scheint, als ob die bloße Tatsache, dass er mit einer solch schmutzigen Angelegenheit in Verbindung gebracht wird, eine Feststellung seiner Schuld oder Unschuld im Grunde überflüssig macht.
Quelle: WELT

Sieh an, dem ein oder anderen Schmutzfink in der feministisch unterwanderten Journaille dämmert's scheinbar, was der zutiefst verlogene Feminismus angerichtet hat!!!!

Verbrennt ihn, verbrennt ihn ! ... ^^ (nT)

Swen, Tuesday, 17.05.2011, 11:17 (vor 4700 Tagen) @ Dekadenzverweigerer

xxx

Feminismus Intl.

FEMhunter, Tuesday, 17.05.2011, 11:30 (vor 4700 Tagen) @ Dekadenzverweigerer

Ob Kachelmann, Assange, Strauß-Kahn, die Exekution von Bin Laden ohne Gerichtsverhandlung, sind alles Indizien für den Verfall eines Rechtssystems, dass grundsätzlich erst einmal von der Unschuld eines Menschen ausgehen sollte. Wen wunderts, denn auch in Deutschland wurde 2001 mit dem Beschluss des Gewaltschutzgesetzes durch die Feministinnen und ihre Pudel ja Fakten geschaffen. Der Mann kann "fertiggemacht" werden, irgendwelcher Beweise bedarf es da nicht. So hat sich der die feministische Rechtssprechung offensichtlich auch auf internationalem Parkett durchgesetzt.

Einen großen Anteil daran tragen allerdings, neben der feministisch vereinnahmten Justiz, jedwede Form von Drecksmedien. Richtig ist, dass der Mann, auch wenn sich seine Unschuld herausstellen sollte, lebenslang ruiniert ist. Seine ganze Familie dazu. Sippenhaft, kennen wir von den Nazis.

Es ist nicht anzunehmen, dass die Justiz zu einer Art "Selbstreinigung" fähig ist. Da muss mit stählerenem Besen gefegt werden. Die Drecksmedien würde ich zu solchen Themen mit einer Zensur belegen bzw. zum Schadenersatz in voller Höhe heranziehen!

Von 200 Anzeigen kommen 20 zur Anklage

Rainer ⌂, Tuesday, 17.05.2011, 11:50 (vor 4700 Tagen) @ FEMhunter

Spiegel 14/2006
(Zitat)
Gabriele Gordon veröffentlicht unter ihrem Mädchennamen Gabriele Wolff Kriminalromane. Im bürgerlichen Alltag arbeitet die 50-jährige Trägerin des renommierten Friedrich-Glauser-Preises für Kriminalliteratur als Oberstaatsanwältin im brandenburgischen Neuruppin und ist dort zuständig für Jugendschutzdelikte und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Thema ihres neuen Romans („Ein dunkles Gefühl“. Haymon Verlag, Innsbruck; 252 Seiten; 19,90 Euro) ist die diffizile Ermittlungsarbeit in Fällen von sexuellem Missbrauch.

Spiegel-Interview:
(Zitat)
SPIEGEL: Frau Gordon, in Ihrem neuen Krimi schlägt sich Oberkommissarin Friederike Weber immer wieder mit Falschanzeigen wegen Vergewaltigung herum. Spricht daraus Ihre Erfahrung als Oberstaatsanwältin?

GORDON: Ich bearbeite hier in Neuruppin im Jahr ungefähr 200 Anzeigen von Sexualdelikten. Nur 20 kommen zur Anklage, 170 werden eingestellt. In zehn Fällen drehe ich den Spieß sogar um und klage wegen bewusster Falschaussage an.

SPIEGEL: Sind Sie denn sicher, dass in diesen Fällen die Anschuldigungen falsch sind?

GORDON: Eingestellt werden die Verfahren, weil sich kein nachweisbar schuldiger Täter ausmachen lässt, weil der Anzeigende psychisch krank ist oder weil sich seine Erinnerungen als falsch herausstellen. Die Wahrheitsermittlung in diesen Verfahren gehört zum Schwierigsten, was der Justizapparat leisten muss.

SPIEGEL: Warum?

GORDON: Fast immer fehlen Beweise und Indizien, vor allem, wenn der Vorfall schon lange zurückliegt. Dann steht Aussage gegen Aussage. Oft sind die Angaben zum Tathergang wirr. In den seltensten Fällen lügen die Leute bewusst und mit Absicht. Häufig fühlt sich eine Frau missbraucht oder vergewaltigt, aber der Tatbestand ist nicht erfüllt: Zwischen dem Gefühl, ausgeliefert zu sein, und dem Straftatbestand liegen manchmal Welten.

SPIEGEL: Kommissarin Weber vernimmt ein Mädchen, das fest daran glaubt, missbraucht worden zu sein, obwohl sich der beschuldigte Stiefvater ihr nie genähert hat.

GORDON: Auch das kenne ich aus meiner Arbeit. Menschen halten ein Geschehen für wirklich, obwohl es in Wahrheit nie passiert ist. Häufig haben sich da Erinnerungen verschoben. Und manchmal auch neue subjektive Wahrheiten gebildet. Da gilt es aufzudröseln, wie es zu dieser Wahrnehmung gekommen ist.

SPIEGEL: Können Sie ein Beispiel schildern?

GORDON: Ich habe mal den Fall einer 16-jährigen bearbeitet, die behauptete, der frühere Lebensgefährte ihrer Mutter habe sie nachts immer angefasst. Der Mann stritt das ab. In solchen Fällen muss man überprüfen,
wann dieser Vorwurf das erste Mal erhoben worden ist und wem gegenüber.

SPIEGEL: Und das ließ sich bei dieser 16-jährigen rekonstruieren?

GORDON: Sehr genau sogar. Denn sie schrieb mit ihrer Freundin im Wechsel Tagebuch und tauschte sich mit ihr über Angst- und Lustträume aus. In einem der Träume tauchte dieser Lebensgefährte der Mutter auf. Die Freundin schrieb daraufhin: „Woher weißt du, ob das nicht wirklich so geschehen ist, ob der das nicht wirklich gemacht hat?“ Irgendwann findet sich dann der Eintrag im Tagebuch: „Es ist also doch wahr gewesen. Das hat der gemacht.“ Und die Freundin hat dann noch bestätigend geantwortet: „So ein Schwein. Das haben wir uns doch immer schon gedacht.“ In der Vernehmung war das Mädchen dann überzeugt, die Wahrheit zu sagen. Man kann solche nachträglichen Erinnerungsverfälschungen selten so klar nachweisen wie mit Hilfe eines Tagebuchs. Aber sie kommen oft vor.

SPIEGEL: Das klingt nach den Studienergebnissen der amerikanischen Rechtspsychologin Elizabeth Loftus. Im Experiment gelang es ihr in einem Viertel der Fälle, ihren Probanden weiszumachen, sie seien als Kind mal in einem Einkaufszentrum verlorengegangen. Viele schmückten die falsche Erinnerung sogar noch detailreich aus.

GORDON: Wir machen uns bei der Wahrheitsfindung immer noch zu wenig Gedanken darüber, in welchem Maß Erinnerungen beeinflusst werden können. Neulich habe ich bei einer Fortbildung ein Video gesehen. Es war erschreckend zu sehen, wie ein Kind dazu gebracht werden kann, ungemein lebhaft von einem Reitunfall zu erzählen, den es gar nicht gab.

SPIEGEL: Erzählen Sie.

GORDON: Das Kind hatte mehrere Termine bei einem Psychologen. Beim ersten Mal lief der Dialog folgendermaßen: „Deine Eltern haben mir erzählt, du bist mal vom Pferd gefallen.“
„Nein, ich bin nicht vom Pferd gefallen.“
„Aber geritten bist du?“
„Mmh, auf dem Pferd und auf dem Elefanten im Zirkus, vom Elefanten bin ich nicht runtergefallen.“

SPIEGEL: Und dann?

GORDON: Beim zweiten Gespräch begann der Psychologe gleich mit der Frage: „Wie war das denn, als du vom Pferd gefallen bist?“ Und das Kind antwortete: „Och, hat gar nicht wehgetan.“ Und in der fünften Version hat das Kind dann in allen Einzelheiten von dem Sturz erzählt – und 30 Prozent der Sachverständigen hielten diese Version für glaubwürdig.

SPIEGEL: Und das Kind selbst war auch überzeugt, die Wahrheit zu erzählen?

GORDON: Ja. Im Grunde sind ja fast alle unsere Erinnerungen Konstruktionen. In einer Familie hat auch jeder seine eigene Wahrheit von den gemeinsamen Urlaubserlebnissen. Und jedes Erleben wird in Gedanken immer wieder neu überschrieben, von neuen Vorstellungen und neuen Eindrücken. Manche Menschen meinen gar, sich an ihre ersten drei Lebensjahre zu erinnern – obwohl Psychologen und Hirnforscher das für unmöglich halten …

SPIEGEL: … weil sich das Langzeitgedächtnis erst nach dem dritten Geburtstag entwickelt.

GORDON: Genau. Aber der Mensch funktioniert eben so, dass er ein Ereignis rückblickend in das Deutungsmuster seines Lebens einordnet. Er sucht nach sinnvollen Erklärungen für den Verlauf seiner Biografie und setzt sie im Nachhinein in einen logischen Zusammenhang.

SPIEGEL: Und das schließt sogar ein, dass sich ein gesunder Mensch einen sexuellen Missbrauch einbildet, um sein Leben sinnvoller erscheinen zu lassen?

GORDON: Durchaus. Solche Menschen sind in der Regel ja nicht glücklich. Wer als Erwachsener unglücklich ist, sucht den Ursprung oft in der Vergangenheit. Tatsächlich beziehen sich die meisten Fälle, mit denen ich zu tun habe, auf Kindheitserinnerungen. Das bedeutet aber, dass die Zeugen in uralten Erinnerungskonstruktionen herumkramen müssen. Der Gesetzgeber hat es so gewollt: Seit 1994 beginnt die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch ja erst mit dem 18. Lebensjahr des Opfers.

SPIEGEL: Wie gehen Sie in einem solchen Fall vor?

GORDON: Mit einer Mischung aus Logik und Psychologik. Ich frage also: Passt das, was jemand erzählt, zu seiner Persönlichkeit und seiner Sicht auf die Welt? Wenn der Vorfall schon lange zurückliegt, muss man sich etwa fragen, warum er jetzt erst angezeigt wird. Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit der Beschuldigte in der Wahrnehmung des Klägers ja von einem vertrauten Menschen zu einem Monster entwickelt. So etwas gibt es.

SPIEGEL: Wie entscheiden Sie, welche Psychologik Sie für wahr halten? In sich sind womöglich die Geschichten aller Beteiligten stimmig.

GORDON: Damit kämpft ja meine Kommissarin. Alle erscheinen ihr glaubhaft: die verstörte Tochter, die Anzeige erhebt; die abwehrende Mutter; der beschuldigte Stiefvater. Also muss sie mit den Mitteln der Logik die wenigen greifbaren Details dieser psychologisch stimmigen Geschichten überprüfen. Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall, da klang alles ein bisschen zu sehr nach perfektem Alptraum: ein einsamer Wald auf der Rückfahrt vom Arzt nach Hause; die Tat im Auto des Vaters. Schließlich stellte sich heraus: Die Familie wohnte zur angegebenen Tatzeit nicht an der beschriebenen Strecke; den Wald gab es nicht und auch kein Familienauto.

SPIEGEL: Und wieso kam es zur Anzeige?

GORDON: Die junge Frau war von ihrer Schwiegermutter beim Klauen erwischt worden. Und die hat gefragt: „Sag mal, wieso klaust du? Bist du als Kind missbraucht worden?“ Die Schwiegertochter fand diese Erklärung wohl zu entlastend, um sie nicht für möglich zu halten.

SPIEGEL: Kennen Sie noch andere Motive für unbegründete Anzeigen?

GORDON: Da gibt es eine Menge. Bei Kindern und Jugendlichen ist es oft das Gefühl mangelnder Zuwendung und Liebe. Sie reagieren auf eine gestörte Bindung zur Mutter. Der Vorwurf, der Mann oder Lebensgefährte habe etwas mit dem eigenen Kind, trifft ja die Mutter am meisten: Sie verspürt Entsetzen und Eifersucht. Und sie ist gezwungen, sich zwischen Kind und Mann zu entscheiden. Hinter vielen Anzeigen verbergen sich solch tragische innere Konflikte: Nach einem Seitensprung erzählt die Frau dem eifersüchtigen Ehemann, der andere habe sie gezwungen; und der Ehemann fordert von ihr, sozusagen als Bekenntnis, den Nebenbuhler wegen Vergewaltigung anzuzeigen. Oder Jugendliche halten ihr ereignisloses Leben nicht aus und flüchten sich in Phantasien. Heute, wo in Talkshows über Themen wie „Ich liebe Ziegen“ geredet wird, wollen auch sie ein Leben voller Aufregung und Drama.

SPIEGEL: Manchmal legen auch Therapeuten ihren Klienten nahe, sie seien missbraucht worden. In den USA beschäftigten in den neunziger Jahren Hunderte solcher Fälle die Öffentlichkeit.

GORDON: Da gilt es zu fragen: Welche Erinnerungen gab es vor der Therapie? Mit wem wurden sie geteilt, lassen sich diese Personen heute noch befragen? Fälle von therapeutisch induzierter „false memory“, also falscher Erinnerung, kommen auch in Deutschland noch zu oft vor.

SPIEGEL: Für die wirklichen Missbrauchsopfer ist es ein riesiger Fortschritt, dass ihnen heute eher geglaubt und geholfen wird als noch vor fünfzig Jahren. Die Organisation Dunkelziffer geht immerhin von 200 000 missbrauchten Kindern aus.

GORDON: Ich halte die Zahl für übertrieben. Natürlich gibt es sexuellen Missbrauch. Aber niemand kann sagen, wie oft Menschen missbraucht werden, ohne dass es zur Anzeige kommt. Ich rede deshalb vom Hellfeld der Anzeigen – und das ist speziell. In Sorgerechts- und Umgangsverfahren ist es mittlerweile ein Klassiker, dass Mütter ihre geschiedenen Ex-Männer verdächtigen. Neu hinzugekommen sind die Väter, die nun auch die neuen Lebensgefährten der Mütter beschuldigen.

SPIEGEL: Aus Boshaftigkeit oder weil sich ihre Wahrnehmung so verändert hat, dass sie ihren ehemaligen Partner mittlerweile für einen Unmenschen halten?

GORDON: Beides kommt vor.
Außerdem gibt es noch den Typus überengagierte Babysitterin, die zwei Vierjährige beim Doktorspiel beobachtet und darin ein Zeichen sieht. Oder die Nachbarin, die Geräusche hört. Oder die Urlauberin, die in der Ferienanlage herumschleicht und alarmiert ist, weil sich der Vater über die Tochter beugt – dabei hat er nur Fieber gemessen. In meiner Abteilung hat sich die Zahl der Anzeigen in den vergangenen zwölf Jahren verdoppelt. Meist reichen sie nicht weit, und das Verfahren wird schnell eingestellt. Doch die Familie muss mit dem Vorfall leben, mit dem Misstrauen und dem Skandal. Viele zerbrechen daran.

SPIEGEL: Sie erheben Vorwürfe gegen übereifrige Nachbarn und Kindergärtnerinnen. Ist Gleichgültigkeit nicht viel allgegenwärtiger? Immerhin verhungern in Deutschland Kinder bei ihren Eltern, und niemand merkt etwas davon.

GORDON: Das ist ja das Denkwürdige. Obwohl die Folgen grausamer Kindesmisshandlungen genauso schlimm sein können, steht im öffentlichen Bewusstsein das Thema Missbrauch an erster Stelle. Das Wort erfährt eine Inflation; manche Sechsjährige plappern schon ganz locker von Missbrauch. Und so muss ein Mann, der liebevoll mit seinem Enkel umgeht, Angst haben, als Fummel-Opa zu gelten. Gleichzeitig steigt allgemein die Bereitschaft, sich als Opfer zu fühlen. Überall gibt es sie, die Opfer: Rentenopfer, Scheidungsopfer, Opfer der Rechtschreibreform.

SPIEGEL: Woran liegt diese Fixierung auf den Missbrauch?

GORDON: Unter anderem am Fernsehangebot. In einem meiner Fälle hatten Kinder das RTL-Fernsehgericht nachgespielt, die Kleinste in der Rolle des sexuell missbrauchten Opfers. Die Lehrerin hat es nicht als Spiel erkannt, und die Oma hat den Vorfall als Waffe gegen den Schwiegersohn benutzt, den sie nicht leiden konnte. Der saß dann eine Woche im Gefängnis – und das ist wenig. Im französischen Outreau brachte ein Untersuchungsrichter 14 Unschuldige für Jahre hinter Gitter. In den Wormser Missbrauchsprozessen wurden 25 unschuldige Männer und Frauen angeklagt, viele saßen in Haft. So etwas ist der GAU des Rechtsstaates.

SPIEGEL: Haben Sie nicht andererseits Angst, Schuldige laufen zu lassen, so skeptisch, wie Sie auf die Anzeigen reagieren?

GORDON: Das Prinzip lautet: im Zweifel für den Angeklagten. Und meine Skepsis ist angebracht: Wir sind übersensibilisiert und halten die vermeintlichen Opfer oft von vornherein für glaubwürdiger als die vermeintlichen Täter. Das widerspricht dem Prinzip der Wahrheitsfindung.

SPIEGEL: Und warum, glauben Sie, versagt der Rechtsstaat?

GORDON: Häufig sind die psychologischen Gutachten nicht sorgfältig genug. Ich habe einen Fall bearbeitet, in dem ein Gutachter übersehen hat, dass die Mutter ihre Tochter verabscheute. Das Kind tat alles, um Aufmerksamkeit zu erlangen: Es kotete und nässte ein, und dann beschuldigte es den Stiefvater. Tatsache war aber: Die Mutter war in ihrer Kindheit missbraucht worden, und die Tochter wusste das. Irgendwie hoffte sie, ein gleiches Schicksal würde sie der Mutter näherbringen.

Zu den Mängeln der Gutachten kommt, dass es in Brandenburg schlicht an Ressourcen fehlt: Wir haben bei der Kripo keine Spezialdezernate für Sexualdelikte und kaum psychologisch geschulte Kommissare. Das merkt man den Vernehmungen an: In der Regel liegt mir für meine Entscheidungen kein genaues Wortprotokoll vor.

SPIEGEL: In anderen Bundesländern läuft es professioneller: Frühzeitig vor dem Prozess wird ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt. Oft wird die Erstvernehmung auf Video aufgezeichnet. Dem Opfer bleibt dadurch eine mehrmalige Vernehmung erspart – und es liegt ein Dokument vor, das nicht durch wiederholtes Erzählen verfälscht werden kann.

GORDON: Das erleichtert manches. Allerdings bewahrt auch das nicht vor Fehlern – und die machen auch Staatsanwälte. Bedenklich wird es vor allem, wenn sie sich mit vermeintlichen Opfern verbrüdern. Wer die Welt von vornherein in Gut und Böse einteilt, wird kaum die Wahrheit finden. Doch Distanz zu wahren ist nicht immer leicht – schließlich blickt jeder durch die Brille seiner eigenen Erfahrungen.

SPIEGEL: Zumindest gelegentlich wird die Wahrheitssuche doch wohl auch einen tatsächlichen Missbrauch ans Licht bringen?

GORDON: Natürlich. In den zehn Prozent der Anzeigen, die ich zur Anklage brachte, habe ich noch nie einen Freispruch kassiert.

SPIEGEL: Für die Opfer sind die Gerichtsverfahren oft eine Tortur. Wie wird ihnen geholfen?

GORDON: Im juristischen Verfahren gibt es ja den Rechtsanwalt als Opferbeistand. Auch Begleitprogramme, in denen man Kindern vor einer Verhandlung den Gerichtssaal zeigt und erklärt, sind wichtig. Und wenn jemand eine Therapie braucht, muss er die selbstverständlich bekommen. Ich weigere mich nur zu glauben, dass jeder Mensch von psychologischer Aufarbeitung zwangsläufig profitiert.

SPIEGEL: Was lässt Sie daran zweifeln?

GORDON: Das ständige Reden über den Missbrauch kann auch dazu führen, dass der Schrecken dem Vergessen entrissen wird – vor allem bei Kindern. Deshalb sollte man den Opfern Therapien nicht pauschal verordnen. Schließlich muss die Wahrheit von dem bewältigt werden, den sie betrifft. Erst heute habe ich ein Gespräch geführt, in dem jemand lieber den Schlussstrich ziehen als die Wahrheit durchfechten wollte. Das muss man akzeptieren.

SPIEGEL: Frau Gordon, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46502943.html

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Auch Staatsanwälte sind vor falscher Anschuldigung nicht sicher

Rainer ⌂, Tuesday, 17.05.2011, 11:55 (vor 4700 Tagen) @ FEMhunter

Die seit vielen Jahren laufenden einseitigen Kampagnen gegen Maenner zeitigen ihre Fruechte. Fuer Maenner, die von ihrer Expartnerin der Gewalt bezichtigt werden, gilt keine Unschuldsvermutung mehr. Stattdessen gilt "Parteilichkeit" -war das nicht eine auch Lieblingsphrase der Justiz der DDR? - fuer das "Opfer" und "Frauen sagen immer die Wahrheit". Der nachfolgende Artikel der Spiegelreporterin Gisela Friedrichsen zeigt auf, wie's zugeht, wenn IdeologInnen das Sagen haben:

aus "Der Spiegel" No. 13/01 S. 72ff
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-18818089.html

STRAFJUSTIZ

"Dich bring ich um!"

Ein Staatsanwalt wird wegen Vergewaltigung angeklagt. Was ihm bis zum Freispruch widerfährt, ist böser Alltag in der Strafjustiz.

Von Gisela Friedrichsen

Im Sommer 1997 zogen sie zusammen. Von da an geht es nur noch bergab in der langen, krisenreichen Beziehung. Nach zehn Monaten spricht er erstmals von Trennung, als sie eine Schwangerschaft vortäuscht. In Panik droht sie: "Wenn du dich von mir trennst, wird dies für dich schlimmer, als du dir das je vorstellen kannst! Wenn ich mit dir fertig bin, wirst du dich nicht mehr auf die Straße trauen." Es wird unerträglich, für beide. Vergeblich drängt er sie zu einer Therapie. Im Oktober 1998 fordert er sie schriftlich auf auszuziehen. Er setzt eine Frist von acht Tagen.

In der Nacht vor Fristablauf kommt sie erst frühmorgens heim. Er will wissen, wo sie war. Er schreit sie an. Sie schreit zurück. Sie habe gerade sexuelle Kontakte mit einem anderen Mann gehabt. Er packt ihre Sachen in zwei Taschen und stellt diese vor die Tür. Sie solle dort hingehen, woher sie gerade gekommen sei.

Sie schlägt ihm ins Gesicht, rennt in die Küche und geht mit einem Messer auf ihn los. Es folgt eine böse, gewalttätige Auseinandersetzung, bis er die Tobende mit seinem Körpergewicht schließlich zu Boden drücken kann. Doch noch einmal geht sie auf ihn los und tritt ihn in die Nieren. Am nächsten Morgen kuschelt sie sich wieder an ihn und sagt, sie sei durchgedreht bei dem Gedanken, ausziehen zu müssen, es tue ihr Leid. Auch er entschuldigt sich. Er geht zur Hausärztin: Nierenkontusion, Hodenquetschung, Prellmarken und eine Unterblutung des Gehörganges. Sie dagegen hat einige blaue Flecken. Vier Tage später, es ist der 21. Oktober 1998, wird der Staatsanwalt Eduard Zimmermann, damals 33, in Stendal zu seinem Vorgesetzten zitiert: Eine Petra Bauer (Name geändert -Red.), offenbar seine Lebensgefährtin, habe Strafanzeige gegen ihn wegen Körperverletzung und Bedrohung erstattet. Er solle besser keine Angaben machen und sich einen guten Anwalt suchen. Zimmermann, fassungslos, befolgt den Rat. Dabei erfährt er, dass Petra Bauer ihm inzwischen auch Vergewaltigung vorwirft. Er ruft den Leiter der Stendaler Staatsanwaltschaft an, der ihm versichert, niemand, der ihn kenne, glaube die Anschuldigungen. Es müsse erst mal gründlich ermittelt werden. Der Behördenchef fragt noch, wo Zimmermann tagsüber zu erreichen sei. Er kehrt in das Dorf bei Stendal zurück, in dem ihm ein renovierungsbedürftiger Bauernhof gehört. Auf dem Grundstück blockieren zwei Polizisten in Zivil sein Auto, einer richtet zitternd die entsicherte Pistole auf ihn. Wenig später rollt ein Sondereinsatzkommando der Polizeidirektion Stendal mit acht Einsatzfahrzeugen und Beamten in schusssicheren Westen an. Ein Festnahmegrund wird ihm nicht mitgeteilt.

Man bringt ihn zur Polizeidirektion Stendal. Eine Stunde lang wird er gefesselt im Polizeifahrzeug verwahrt, besser: zur Besichtigung ausgestellt, denn die Kollegen der Staatsanwaltschaft tun im Nachbargebäude Dienst. Dann erst sperrt man ihn in die Gewahrsamszelle. Er hat Nierenschmerzen und Blutungen. In der Zwischenzeit verständigt der Abteilungsleiter Zimmermanns Eltern in Ludwigshafen: Es lägen eindeutige Beweise vor, dass ihr Sohn Petra Bauer vergewaltigt habe. Er sei der Tat überführt, sonst hätte man ihn ja nicht festgenommen. In der Nacht verschlechtert sich sein Zustand. Der Notarzt bringt ihn ins Krankenhaus, Verdacht auf Infarkt. Dort wird er mit Handschellen ans Bett gefesselt und von Polizisten bewacht. Der Leitende Oberarzt stellt Vernehmungs- und Haftunfähigkeit fest. Gleichwohl wird noch am Krankenbett der Haftbefehl verkündet, anwesend sind ein Amtsrichter und ein Oberstaatsanwalt. Der Generalstaatsanwalt persönlich habe entschieden, heißt es, dass die Staatsanwaltschaft Stendal Haft beantragen solle (obwohl Stendal wegen Befangenheit auszuschließen war). Inzwischen ist aktenkundig, dass Petra Bauer einer Freundin erzählte, der Angeschuldigte verfüge über magische Kräfte, er könne Arm- und Beinbrüche herbeihexen und Menschen verwünschen. Er sei hochgefährlich, besitze Waffen und schieße jeden nieder, der sich auf sein Grundstück begebe. Ach ja, daher der zitternde Polizist.

Zimmermann wird ins Haftkrankenhaus Naumburg gebracht. Nach drei Tagen verlegt man ihn nach Leipzig. Seine Sicherheit ist nicht zu gewährleisten - sitzen in Naumburg doch Gewalttäter aufgrund seiner Anklagen ein. Für den Transport verlangt man von ihm 3500 Mark.

Sieben Wochen verbringt er, wie er heute sagt, unter menschenunwürdigen und medizinisch katastrophalen Umständen, bis er nach Flauen verlegt wird, wiederum aus Sicherheitsgründen: Einzelhaft in einer sechs Quadratmeter großen Zelle, 24 Stunden am Tag abzüglich einer Stunde Hofgang, allein. Die Mitinsassen urinieren durch die vergitterten Zellenfenster, wenn er, der Staatsanwalt, unten vorbeigeht.

Kurz vor Weihnachten 1998 schlägt ein Mithäftling auf ihn ein: "Dich bring ich um." Er wird erheblich verletzt, an einem Auge löst sich die Netzhaut ab. Er hätte sofort einen Facharzt gebraucht. Doch ein Häftling muss erst einen Antrag stellen. Der muss dann bearbeitet werden. Dann die Feiertage. Der Anstaltsarzt überweist ihn schließlich. In Hand- und Fußfesseln wird er durch die Stadt in die Praxis geführt.

Heute ist er auf dem Auge fast blind, das andere ist durch Überbeanspruchung geschädigt. Welchen Ausgleich gibt es dafür?

Während der Haftzeit wird sein Haus durchsucht, achtmal. Einen richterlichen Beschluss gibt es nur für eine Durchsuchung. Trotz Drogen- und Sprengstoffspürhunden - man findet nichts. Schäden bleiben zurück. Wer ersetzt die? Die Liste der Vorkommnisse, die nicht geschehen dürfen in einem Rechtsstaat, ist bedrückend lang.

Zimmermann wird beispielsweise nicht vernommen, schon gar nicht in Anwesenheit seines Anwalts, weil die zuständige Referentin der Staatsanwaltschaft Dessau der Meinung ist, er habe keinen Anspruch auf eine Vernehmung durch sie. Schließlich verfüge er über ausreichende Kenntnisse, sich schriftlich zu äußern. Oder: Er wird vom Dienst suspendiert und erhält für eine schriftliche Stellungnahme zwei Stunden Zeit. Jeder weiß, dass diese Frist wegen der Briefkontrolle über das Amtsgericht nicht einzuhalten ist, das dauert mindestens zehn Tage. Oder: Entlastungszeugen, die er benennt, werden nicht vernommen. Erst das Gericht tut das später.

Im Volksmund heißt es, eine Krähe hacke der anderen nicht das Auge aus. Als die Staatsanwaltschaft Dessau am 29. Dezember 1998 Anklage gegen den Kollegen erhebt, scheint sie demonstrieren zu wollen, dass der Volksmund irrt.
Jedenfalls, was sie und ihre grandiose Unabhängigkeit betrifft. Ein Dessauer Oberstaatsanwalt sagt zu "Bild", man gehe von jahrelangem Missbrauch der Frau durch den Angeschuldigten aus (das behauptete nicht einmal Petra Bauer selbst).

Was in dem Fall geschah: Rückblickend ist es ein Menetekel für die Justiz. Beunruhigend ist vor allem, dass es nicht Pannen waren, wie sie eben vorkommen. Man kann auch nicht von der Jagd etwa auf einen unbequemen Staatsanwalt sprechen, nicht von der großen Ausnahme inmitten eines Kosmos an Korrektheit. Es ist der Alltag der Strafjustiz, den ein Staatsanwalt am eigenen Leibe zu spüren bekam wie ein Herr Jedermann. Wie viele einfache Menschen gehen in ihm unter? Wie oft werden ihre Beschwerden und Eingaben müde belächelt: Ja, ja, die Knackis.

Die Anklage wird am 9. April 1999 von der Strafkammer l des Landgerichts Stendal zugelassen. Zugleich ordnet die Kammer Fortsetzung der U-Haft an und stützt sich dabei auch auf das vorläufige positive Gutachten der Psychologie-Sachverständigen Professor Elisabeth Müller-Luckmann zur Glaubhaftigkeit Petra Bauers - ein Gutachten, auf das die Richter drei Tage später, am 12. April 1999, schon wieder verzichten. Sie entbinden Müller-Luckmann von ihrer Gutachterpflicht. Die Haft bleibt bestehen, natürlich.

Zimmermann wird inzwischen vom Münchner Rechtsanwalt Rolf Bossi verteidigt. Bossi hat das Gutachten Müller-Luckmanns abgelehnt, in dem es heißt, bei Petra Bauer seien keine Anzeichen für kognitive Defizite zu beobachten, sie stehe in der Realität. Man gewinne den Eindruck, so Müller-Luckmann, dass die einzelnen Vorfälle für sie (Petra Bauer) als Mosaiksteinchen figurierten, die zusammengefügt ein Gesamtbild von Egoismus, Brutalität, nicht nachvollziehbarer Bindungsunwilligkeit und -Unfähigkeit (bei Zimmermann) ergäben. Dabei entstehe niemals der Eindruck, dass die Geschädigte dem Angeschuldigten lediglich "etwas anhängen" wolle.

Zu dieser Zeit befinden sich bereits Petra Bauers Aussagen bei den Akten: Zimmermann habe sie nicht nur geschlagen, bedroht und mehrfach vergewaltigt – er habe Klopapier gestohlen, horte alte DDR-Pornos im Büro und verteile hochgefährliche Viren aus dem Sanitätszimmer des Landgerichts auf Türklinken, um Kollegen zu vergiften.

Der Landgerichtspräsident muss sich erklären: So etwas habe es nie gegeben. In Zimmermanns Büro sind keine Pornohefte. Trotzdem: Man will es nicht für möglich halten, dass er unschuldig ist.

Auch die Sachverständige Müller-Luckmann lässt sich nicht irritieren. In einem Schriftsatz an das Gericht deutet Bossi einen "Altersabbau" bei der 80 Jahre alten Frau an, die ihm und seiner Sozietät seit mehr als 30 Jahren bekannt ist, und äußert Zweifel an ihrer heutigen fachlichen Kompetenz. Er schreibt selbst an sie und legt seine Bedenken dar.

Die Kammer versucht zunächst, Müller-Luckmann noch zu halten und die Mängel ihres Gutachtens zu heilen. Sie soll weitere Fragen beantworten, etwa nach psychischen Auffälligkeiten in der Persönlichkeitsstruktur und im Aussageverhalten Petra Bauers.

Müller-Luckmann lehnt ab. Sie könne nicht beurteilen, teilt sie mit, wann und ob sie emotional fähig sei, Akten nochmals zu bearbeiten. Außerdem seien aufgrund des von ihr empfundenen Abscheus nach dem Bossi-Brief verbale Entgleisungen ihrerseits zu befürchten.

Statt ihrer wird die Bremer Psychologin Dorothea Pierwoß beauftragt, die für die Untersuchung der Zeugin und deren Aussagen parallel zur Hauptverhandlung nicht nur 7 Stunden aufwendet wie Müller-Luckmann, sondern 38.

Bossi gelingt es, den renommierten Psychiater Professor Reinmar du Bois vom Olgahospital in Stuttgart als weiteren Sachverständigen durchzusetzen. Von dem aber lässt Petra Bauer sich nicht untersuchen. So muss er mit dem Aktenstudium und seinen Beobachtungen der Zeugin in der HauptVerhandlung auskommen. Am 22. April 1999 beginnt der Prozess.

64 Sitzungstage. Ständig sind zwei Staatsanwälte aus Dessau anwesend. Am 10. Juni, beide Sachverständige haben massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit Petra Bauers erhoben, wird der Haftbefehl nach fast acht Monaten aufgehoben.

Die Kammer verhandelt bis in den August 2000 hinein. Dass Petra Bauer psychisch krank ist, wird überdeutlich. Sie hört Stimmen, als jeder im Saal schweigt. Ihre Befragung durch den Angeklagten -quälend und peinlich wie immer, wenn das Scheitern einer Liebesbeziehung öffentlich ausgetragen wird. Zimmermann regt an, auf eine weitere Befragung zu verzichten. Doch das Gericht will keinem ins Wort fallen.

Du Bois erstattet ein Gutachten, das, gäbe es ein Zusatzstudium für Forensische Psychiatrie, ein Lehrbeispiel für Begutachtung durch Beobachtung in der Sitzung wäre. Frau Pierwoß und er kommen zum gleichen Ergebnis: Petra Bauers Angaben entbehren insgesamt der Glaubhaftigkeit.

Am 18. August 2000 Freispruch. Die Kosten hat die Staatskasse zu tragen, der Angeklagte ist für die erlittene U-Haft zu entschädigen. Eine Woche später ist das Urteil rechtskräftig.

Hat es so kommen müssen? Nein. Wäre besonnener ermittelt und, vor allem, wären die Akten gelesen worden - es hätte angesichts der Fakten gar nicht angeklagt werden dürfen. Selbst wenn man der Justiz in den neuen Bundesländern noch Unsicherheit unterstellt - die Anklage hätte auch niemals zugelassen ihrer und seiner Familie, Abbruch jeglicher Kontakte, Aus- und Umzügen, Flucht und Versöhnung zieht sie zu ihm nach Stendal. Heirat ist geplant. Doch nichts klappt. Seine Ansprüche an sie, ihre Erwartungen an ihn, ein Chaos. Beider Schattenseiten potenzieren sich.

Du Bois diagnostiziert bei ihr eine schizotype Persönlichkeitsstörung mit paranoidem Einschlag. Im Urteil heißt es, bei der Schizotypie handele es sich um eine tief greifende Veränderung der Fähigkeit, mit anderen Menschen in enge vertrauliche Kontakte zu treten, sowie der Fähigkeit, die Realität zuverlässig einzuschätzen und gegenüber Phantasien und Vorstellungen abzugrenzen.

Du Bois beschreibt es so: "Petra Bauer hatte aus einem vollkommenen Vakuum heraus am Ende ihrer Jugend ihre Identität mit Hilfe ihrer Liebe zu Eduard Zimmermann neu definiert. Durch das Ende dieser Beziehung war sie dieser Identität wieder beraubt worden. Sie hatte keinen familiären Hintergrund, auf den sie zurückgreifen konnte. Das Strafverfahren bot neue innere Orientierungsmöglichkeiten zum Verständnis ihrer Situation in einer ansonsten vollkommen orientierungslosen Situation ... Möglicherweise war die neu gewählte Identität nur um den Preis einer beträchtlichen Verzerrung der Realität erreichbar."

Heute sagt der tief verletzte Zimmermann, Petra habe die Justiz benützt und die habe sich benützen lassen. Das Schlimmste sei, "dass der Staat, für den man bedingungslos eintritt, so reagiert". Ein Nicht-Jurist ohne erfahrenen Anwalt hätte keine Chance gehabt Zwölf Jahre etwa waren zu erwarten.

Und nun? Seine Laufbahn sei unterbrochen worden, er stehe wieder am Anfang, sagt er. Welche Wiedergutmachung gibt es dafür? Er wurde zwar freigesprochen, doch entschuldigt hat sich niemand bei ihm. Bossi hat im Namen seines Mandanten jetzt Strafanzeige gegen Petra Bauer erstattet, da die Staatsanwaltschaft von sich aus nicht tätig geworden ist - wegen versuchten Totschlags und zwölf weiterer Tatbestände. Sollte sie schuldunfähig sein, so Bossi, sei "zum Schutz der Allgemeinheit eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt geboten". Ist das der Weg? Es
könnte misslingen, den Abstand zu finden, der nach einer solchen Krise nötig ist.

Zimmermann ist wieder Stendal zugewiesen. Der Generalstaatsanwalt von damals ist nicht mehr im Amt, der Vorgesetzte ist verstorben, der Behördenleiter pensioniert. Die Kollegen verhalten sich korrekt, die Leute aus dem Dorf herzlich wie eh und je. "Ich habe die Sache mitnichten überwunden", sagt er.

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Feminismus Intl.

Holger, Tuesday, 17.05.2011, 14:25 (vor 4700 Tagen) @ FEMhunter

Sippenhaft, kennen wir von den Nazis.
Es ist nicht anzunehmen, dass die Justiz zu einer Art "Selbstreinigung"
fähig ist. Da muss mit stählerenem Besen gefegt werden. Die Drecksmedien
würde ich zu solchen Themen mit einer Zensur belegen bzw. zum
Schadenersatz in voller Höhe heranziehen!

So ist es.

Der Fall hier ist allerdings mehr etwas für die Force du Frappe

Erwachen die feministisch verseuchten Systemmedien?

der_quixote, Absurdistan, Tuesday, 17.05.2011, 12:45 (vor 4700 Tagen) @ Dekadenzverweigerer

Sabine Rückert beschreibt in ihrem Buch "Unrecht im Namen des Volkes", welches man nicht gelesen haben muss wenn man folgenden Artikel gelesen hat, wie zwei Männer von Tochter/Nichte in den Knast geschickt werden. Wo Richter/INN Gnadenlos bewusst ignorieren, verschweigen, zurechtbiegen und letztendlich beide für Jahre hinter Gitter schicken.
Das Leben beider ist Aufgrund von Lügengespinsten nachhaltig zerstört.
Täter nicht nur die Borderlinekranke Tochter/Nichte, sondern auch eine Psychologin in der Psychiatrie welche ihre kranken Fantasien auf das Mädchen überträgt. Eine willdfährige Krankenschwester in der Psych. , Eine Polizeibeamtin welche hilft das Mädchen "glücklich" zu machen. und, und, und...

Was nicht zum tragen kommt sind entlastende Momente welche die Unmöglichkeit der Behauptungen belegen.
Es geht bei solchen Fällen (Frau Opfer - Mann Täter),
um das Bauchgefühl oder verquaste Hirne und nicht um Fakten oder Gerechtigkeit.

Da bleibt die Erde eine Scheibe

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Erwachen die feministisch verseuchten Systemmedien?

Sohnemann, Tuesday, 17.05.2011, 13:13 (vor 4700 Tagen) @ der_quixote

Es gibt aber durchaus auch Fälle, in denen das System funktioniert. Es ging einmal vor Jahren etwas durch die Presse von angeblichen Schwarzen Messen in Trier? mit massenhaftem sexuellem Missbrauch von Kindern, Ritualmorden an Kindern, Ermordung von Säuglingen auf Altären durch die missbrauchten Opfer usw.
Raus kam - nischt. Alles komplett der Phantasie entsprungen. Das Problem ist, dass Männer sich nicht vorstellen (weil das für uns überhaupt nicht in Frage käme), wie weit bei Frauen die gefühlte Realität und die Tatsachen auseinandergehen können

Nie!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Tuesday, 17.05.2011, 13:16 (vor 4700 Tagen) @ der_quixote

Dazu gibt es bei Youtube auch den Mitschnitt einer TalkShow, wo eine Buchautorin diesen Fall "aufgerollt" und diese beiden Männer aus dem Knast geholt hat. Sehr eindrucksvolles Filmdokument über die feministische Justiz.

Seiten die dies angeprangert haben, wurden kürzlich vom Netz genommen:

http://www.justizirrtum.info/
http://www.richterdatenbank.org/

Die "herrschende Meinung" schützt sich ....... und nicht zuletzt ist dies, mit Verweis auf Art. 5 Abs. 1 GG auch Indiz dafür, dass der sogenannte Rechtsstaat sich offensichtlich in Auflösung befindet.

Die Medien sind in diesem Prozess nur Mittel zum Zweck und werden sich in ein paar Jahren, wenn die aus DDR-Zeiten bekannte Zensur wieder greifen wird, als erste darüber aufregen!

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

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