Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kümmert sich in diesem Land eigentlich mal irgendjemand um Väter?

Jürgen, Monday, 25.07.2011, 12:52 (vor 4652 Tagen)

Allernasenlang brüllt hier aus einer Ecke, dass "Minderheiten diskriminiert und vernichtet" werden. Sofort wird ein Hype entfacht "... ach wie furchtbar!" und diese dumme Regierung reagiert tlw. mit milliardenschweren Hilfspaketen.

Mir hängt das mittlerweile so zum Hals heraus, ihr könnt euch das nicht vorstellen. Den Schwulen, Lesben, Frauen, Queer und Hinz&Kunz gehts doch mittlerweile sogut, die sollen doch einfach mal ihre große Klappe halten.

Ein sehr großer Bevölkerungsanteil jedoch wird völlig ignoriert, wird regelrecht ausgeblendet, erfährt keinen medialen Hype und trägt still, noch unwahrgenommen vom Großteil der Bevölkerung, sein Schicksal: Väter

Um alle Randgruppen kümmert man sich, aber um Väter kümmert sich der Staat und die Gesellschaft doch überhaupt nicht. Dabei sind es die Väter, die die Hauptlast der Versorgung von Familien tragen, die im Trennungsfall bis aufs Knochenmark ausgebeutet, mit Kindesentzug bestraft und zusätzlich in jeder erdenklichen Art und Weise diskriminiert, genötigt und ausgebeutet werden.

Väter haben keine Lobby, genauso wenig wie die durch Trennung betroffenen Kinder. Ehe man nun (nach Oslo) wieder anfängt weltweit gegen Terror zu kämpfen, sollte man im eigenen Lande mal anfangen, den Terror der asozialen Mütter, der Familiengerichte u. Jugendämter zu bekämpfen. Wahrscheinlich gäbe es dann solche Massaker wie in Oslo nicht oder zumindestens deutlich weniger Gewalt, wenn Kinder wieder Halt bei ihren Vätern finden würden.

Väter werden ausgegrenzt aus der politischen Diskussion. Das Familienministerium isoliert Väter komplett und kümmert sich mutmaßlich um alles, nur nicht um Väter.

Wieso geht man mit den Leistungsträgern in diesem Gesellschaftssystem so um?
Jammern wir zu wenig? Müssen wir auch mit Gewalt auf uns aufmerksam machen? Woran liegt´s, dass man uns hier ignoriert?

Als Vater/Männerrechtler wird man sehr schnell diskreditiert und in die "rechte Ecke" gedrängt, damit man "mundtot" wird. Keinem meiner vorangegangenen Sätze war auch nur der Hauch einer solchen Gesinnung zu entnehmen. Ich drehe den Spieß einmal um und unterstelle diesem Staat eine rechte Gesinnung/Handlungsweisen, indem

- ein Mutterkult wie im 3. Reich betrieben wird
- alleinig Väter in (Ehe-/Wirtschafts-/Territorialkriegen verheizt werden wie im 3. Reich
- Institutionen aus der NS-Zeit, wie z.B. das Jugendamt, weiter betrieben werden
- der Staat massiv in Familien eingreift, deren Souveränität beschädigt
- Kinder den Eltern (99% Väter) entzogen werden und einer staatlichen Ideologisierung ausgesetzt werden
- Väter von Gerichten tlw. sogar falschbeschuldigt (rechte Gesinnung) werden, um die Erziehungsfähigkeit in Frage zu stellen (polit. Prozess)

Ja. Das StGB §170. K.W.T.

der_quixote, Absurdistan, Monday, 25.07.2011, 13:02 (vor 4652 Tagen) @ Jürgen

- kein Text -

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

StGB §170

Jürgen, Monday, 25.07.2011, 13:28 (vor 4652 Tagen) @ der_quixote

§ 170 StGB
Verletzung der Unterhaltspflicht.(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Besonders Abs. 2 ist sehr denkwürdig. Wenn also ich unterhaltsverpflichtet wäre, mich dem entziehen würde und die Frau treibt ab, dann werde ich mit vielleicht sogar mit Freiheitsstrafe bestraft. Bricht aber eine Frau aus freien Stücken die Schwangerschaft ab, dann tut sie dies offensichtlich straffrei.

Eine seltsame "herrschende Meinung".

Mit der Konstellation "Unterhaltspflicht" und "Schwanger" bin ich mir nicht so richtig im Klaren. Eine Unterhaltspflicht könnte ich mir nur vorstellen, wenn die Frau in der Ehe noch schwanger geworden, aber die Scheidung ruckzuck vollzogen wurde. Vor Geburt des Kindes hat ja keine Frau Anspruch auf Unterhaltsgeiselunterhalt.

Der Abs. 1 ist insofern schwachsinnig, denn wer keinen Unterhalt bezahlen kann, der hat auch kein Geld für eine Geldstrafe. Auch im Strafvollzug ist der Verdienst nicht so hoch, dass es zur Begleichung des Unterhaltes (ggf. Rückstände) reicht, man bedenke auch den Selbstbehalt. Insofern sollte alle Männer den Unterhalt aussetzen und lieber in den Knast gehen, dann hätte das System ein echtes Problem oder man richtet der Unterbringung wegen wie früher die KZ´s ein. Damit würde sich ja auch ein Traum der FEZIS erfüllen.

StGB §170

adler, Kurpfalz, Monday, 25.07.2011, 18:47 (vor 4652 Tagen) @ Jürgen

Der Abs. 1 ist insofern schwachsinnig, denn wer keinen Unterhalt bezahlen kann

Na es heißt da ja Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht. Es werden also diejenigen belangt, die zwar zahlen könnten, das aber nicht tun. Allerdings wird der entsorgte Vater sehr restriktiv in solche Arbeitsverhältnisse hineingepresst. Während die Muddi aber so was von voll damit ausgelastet IHR Kind in der schönen, guten Stube zu versorgen, wird dem entsorgten Vater allerhand zugemutet. Die allerletzte Drecksmaloche ist eine Selbstverständlichkeit, damit Muddi sich nicht auch noch mit sowas belasten muss.

Und wenn du denkst, er habe dann sein Tagwerk vollbracht, wenn er abends oder nach der Schicht als Leih- oder Fremdarbeiter völlig grocky ist, dann hast du die Rechnung ohne den djb gemacht. Es wird ihm jetzt noch eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" oben drauf gepackt, wenn das Geld nicht reicht, das zu entfremdende Kind mit zu versorgen. Oder soll ich gleich sagen Muddi mit zu versorgen? Denn wie die Überweisungen dann verwendet werden, das prüft ja kein Jugendamt.

Ich habe mal von einem Urteil gelesen, wo das Richterlein der Meinung war, es sei dem Zahlsklaven durchaus zuzumuten zwei Stunden mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren - undabends genauso wieder zurück. Entweder gab es keinen ÖNV dorthin, oder er wollte das Fahrgeld von der Unterhaltsleistung abziehen, die ihm ja als Privater Verbrauch angerechnet und nicht etwa vom Einkommen abgezogen werden. So entstehen Lügenstatistiken von den armen frauen und den reichen Männern. nachzulesen bei MannDat. Ein Auto könnte er sich nicht mehr leisten.

Einem Anderen wurde mal Geld zugerechnet, das er gar nicht hatte, damit man ihm Unterhalt abpressen konnte. Das Hohe Gericht nannte das ein "fiktives Einkommen". Im Namen des Volkes! Heribert Prandl schrieb einen Kommentar dazu und nannte dies "Das Hexen Einmaleins".

Besonders Abs. 2 ist sehr denkwürdig.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in
verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ja, das ist ein seltsamer Absatz. Ich nehme an, der ist im Zuge des sich ausdehnenden kollektiven Irreseins unter freundlicher Mithilfe des djb hinzu geschustert worden, wie so manches beim GG auch. Vielleicht noch unter Igitte Zynisch? Die ist mir noch bekannt für Gesetze, die so verschwurbelt sind, dass deren Tragweite keiner so recht durchschaut, wo aber nur sie genau weiß wo sie damit hin will.

Schauen wir uns also diesen Absatz an und überlegen, was frau daraus machen könnte. Endziel konnte vermutlich gewesen sein der Armen Frau ein weiteres Folterinstrument in die Hand zu geben, um den Schläger unterwürfig zu halten. Interessant ist ja schon die Straferweiterung von 3 Jahren im Absatz 1 auf nunmehr 5 Jahre.

Interessant ist weiterhin der Satz "und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt". Das klingt schon jetzt nach einer Freisprechung der Frau und Verantwortungsübertragung an das dafür zuständige Nutzvieh. Also sie tötet oder lässt töten, aber er ist schuld. Das bietet ein weites Feld. Sie lässt den Zellhaufen entfernen und droht, dem Lebensabschnittspartner damit, ihn anzuzeigen, weil er sie ja zu diesem Schritt irgendwie gefühlt gezwungen hatte, wenn der nicht mehr so recht spuren mag.

Nach neuer Rechtsauffassung aus dem schwarzen Wunderland müsste er ja dann erstmal beweisen, dass er keinen irgendwie gelagerten Druck auf die arme OpferFrau ausgeübt hatte, weil ja doch Frauen immer die Wahrheit sagen und sich vorher lieber die Zunge herausschneiden würden, bevor sie eine solche Anklage ungerechtfertigt erheben. Wie er das machen soll, wen kümmert das?

Ob geschulte allchemistische Rechtsverdeher in salto schlagenden Auslegungen das schon aus diesem Absatz herauskitzeln können, bleibt zweifelhaft erscheint aber nicht gänzlich unmöglich. Wer in Anwendung der Ziegelphysik "beweisen" kann, dass eine Diskriminierung dann keine Diskriminierung mehr ist, wenn er sie plötzlich eine positive nennt, der könnte auch dazu in der Lage sein.

Alles "Im Namen des Volkes", das nix mehr versteht.

Auf jeden Fall wäre es aber doch ein Leichtes, nach dieser Vorlage einen neuen Paragraphen aus der Taufe zu heben und im Zuge irgendeines Großergnisses, das das gemeine Volk ablenkt, klammheimlich durch die Gesetzgebung zu peitschen, falls alle Künste scheitern sollten. Es ließe sich aber auch ganz leicht als neuen Absatz dem Gewaltschutzgesetz anhängen. Das zielt ja eh schon in die selbe Richtung: DER Täter geht!

Ich traue der Igitte Zynisch wirklich zu, dass sie so weit schon voraus geplant hatte.

Gruß
adler

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Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

StGB §170

der_quixote, Absurdistan, Tuesday, 26.07.2011, 14:11 (vor 4651 Tagen) @ Jürgen

Vor allem produziert ein Unterhaltspflichtiger in Erzwingungshaft sitzender zusätzliche Kosten, welche den Betrag des einzutreibenden UH´s in d.R. übertrifft. 100€ +- .
Das entspräche 3Tsd €/mtl.

Der Widersinn ist auch hier nachzulesen.

Erzwingungshaft wegen 5€

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

StGB §170

Rainer ⌂, Tuesday, 26.07.2011, 16:54 (vor 4651 Tagen) @ der_quixote

Der Widersinn ist auch hier nachzulesen.

Hier auch:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=5739

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[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

StGB §170

Oz, Wednesday, 27.07.2011, 22:32 (vor 4650 Tagen) @ Jürgen

§ 170 StGB
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen
Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den
Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was mich interessieren würde, sind euch Fälle bekannt, wo dieser Absatz schonmal angewendet wurde ?

Mich würden die Urteilsbegründungen ja schon interessieren

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- in der Regel haben Wikinger rote Bärte Oo -

Quod licet Iovi, non licet bovi

jens_, Monday, 25.07.2011, 15:18 (vor 4652 Tagen) @ Jürgen

Wenn zwei das Gleiche machen, ist das bekanntlich noch lange nicht dasselbe. Die Benachteiligung fuer Maenner wurde in den 70er Jahren erst geschafften - mit freundlicher Unterstuetzung der SPD - obwohl vorher beide Partner gleichberechtigt waren. Maenner sind vor dem Gesetz offensichtlich weniger wert und das wusste die feministische Exekutive nur zu gut.
Das Motiv dahinter koennte ein Ausgleich fuer eine gefuehlte jahrtausende Unterdrueckung durch Maenner sein (die aber faktisch nie stattgefunden hat).

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