Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum nur die Mütter?

Christine ⌂, Sunday, 06.05.2007, 13:35 (vor 6213 Tagen)

Warum nur die Mütter?

Zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern" fand am 2. Mai ein Fachgespräch in Berlin statt, das von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Grüne veranstaltet wurde.

Gastgeberin war Ekin Deligöz, die sich seit 1998 im Bundestag in der Kinder- und Familienpolitik engagiert. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Mitglied der Kinderkommission des Bundestages. Fünf Referenten boten in halbstündigen Vorträgen einen guten Einblick in die Komplexität dieses Themas. Die Sitzung war öffentlich und die Veranstalter waren hoch erfreut, dass sich trotz kurzfristiger Vorankündigung 60 Interessenten für die Veranstaltung angemeldet hatten. Die Teilnehmerschaft bestand aus allgemein Interessierten, Betroffenen, Anwälten, Verfahrenspflegern, Verbandsvertretern und einer Vertreterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend. Vom Väteraufbruch für Kinder e.V. nahm neben mehreren Berliner Mitgliedern auch der Hamburger Vorstand Gode Wilke teil, der extra nach Berlin angereist war.

Prof. Roland Proksch, Evangelische Fachhochschule Nürnberg, stellte kurz die Ergebnisse seiner Studie bei Scheidungseltern dar, nach der die Alleinsorge zur Ausgrenzung eines Elternteils führt, während die gemeinsame elterliche Sorge die Zusammenarbeit zwischen den Eltern fördert. Dieses Ergebnis sei im Wesentlichen auch auf Eltern übertragbar, die nicht miteinander verheiratetet sind. Deshalb sei das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt des Kindes sinnvoll.

Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., meinte, dass der elterliche Streit unabhängig davon sei, ob das Sorgerecht von beiden Eltern oder nur von einem Elternteil ausgeübt werde. Er sprach sich gegen einen gerichtlichen Weg zur Erlangung der gemeinsamen Sorge aus. Es sei absurd, sich gerichtlich Streiten zu müssen, um dann die Sorge einvernehmlich gemeinsam auszuüben. Besser sei eine Regelung, die auch den Väter das Sorgerecht automatisch gewährt. In Fällen von Gewalt oder Unfähigkeit könnten dann die Mütter das staatlichen Hilfesystem aktivieren und die Alleinsorge beantragen. Auf meinen Zwischenruf "Warum nur die Mütter" reagierte er irritiert. Ich erklärte, das natürlich auch die sorgeberechtigten Väter das staatliche Hilfesystem aktivieren könnten, wenn die Mütter gewalttätig oder unfähig seien. Das sei ein Sonderfall, meinte er spontan, worauf eine heftige Diskussion auszubrechen drohte, die von Ekin Deligöz schnell gebremst wurde. Schließlich kam Dr. Thomas Meysen zu dem versöhnlichen Fazit, dass wir, wenn wir schon "gendern", natürlich auch in die väterliche Richtung gendern müssen.

Dr. Rainer Balloff, Vorstandsmitglied des Institut Gericht & Familie e. V, betonte die Bedeutung der Väter für ihre Kinder aus psychologischer Sicht und leitete daraus ab, dass ein gemeinsames Sorgerecht von Geburt an erforderlich sei. Er führte eine Reihe von guten Argumenten an, die für die gemeinsame Sorge sprechen, und zitierte u.a. die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach, die von den "pädagogischen Gestaltungskräften des Familienrechts" gesprochen habe. In diesem Sinne führte das gemeinsame Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern zu einer Stärkung der Kind-Vater Bindung.

Die Familienrichterin Sabine Heinke schilderte zwei Fälle mit nichtsorgeberechtigten Vätern aus der Praxis. Im ersten Fall wäre der Vater besser geeignet gewesen, um das Kindeswohl zu wahren, aber das Kind mußte bei der Mutter bleiben. Im zweiten Fall war der Vater aufgrund seiner neuen Familie nicht bereit, sich für sein Kind zu engagieren. Sie hielt deshalb eine Regelung für erforderlich, nach der die Väter einseitig ihre Bereitschaft zur Ausübung der elterlichen Sorge erklären müssen. Einen Automatismus per Gesetz lehnte sie ab, sofern er ohne weitere Anpassungen erfolgt. Beispielsweise müssten dann auch nichtverheiratete Mütter in gleichem Umfang Betreuungsunterhalt bekommen wie verheiratete Mütter. Diese Anregung in Richtung eines allgemeineren "politischen Tauschhandels" wurde in der späteren Diskussion leider nicht mehr aufgegriffen.

Dr. Angelika Nake, Mitglied im Deutschen Juristinnen Bund (DJB) und Vorsitzende der DJB-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften , sprach sich gegen eine automatische Gewährung des Sorgerechts für Väter ab Geburt des Kindes aus. Schließlich gäbe es ja auch Fälle von Vergewaltigungen und dann sei es einer Frau nicht zuzumuten, dass sie quasi im Wochenbett einen Antrag auf Alleinsorge stellen müsse. Bei den "One-Night-Stands" gäbe es keine Partnerschaft und damit keine Grundlage für eine gemeinsame Elterlichkeit. Letztendlich wäre ein Automatismus bei der elterlichen Sorge nicht sinnvoll, weil man Väter zur Betreuung ihrer Kinder nicht zwingen könne. Sie hielt deshalb ein Modell wie in Frankreich, bei dem das Sorgerecht zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung innerhalb eines Jahres nach der Geburt gewährt wird, für erwägenswert.

Die abschließende Diskussion wurde sachlich geführt und drehte sich u.a um die Frage, ob man bei der gesetzlichen Regelung grundsätzlich konfliktorientiert oder ressourcenorientiert vorgehen solle. Durch die Konfliktorientierung mögen Streitereien reduziert werden, aber es werden dadurch Ressourcen in Form von Kind-Vater Bindung & Betreuung verschenkt, die man mit einer Ressourcenorientierung besser aktivieren und entwickeln könnte. Die Diskussion blieb - genauso wie die Position von Bündnis 90 /Grüne zum Thema "Sorgerecht" - offen. Aber es gibt Grund zur Hoffnung, denn wenn eine Partei dieses Thema mit einem Fachgespräch aufgreift, dann tut sie das bestimmt nicht, um alles beim Alten zu belassen.

Rainer Sonnenberger
für den Bundesvorstand

Hier zu finden

--
7. Familienbericht http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601360.pdf
Seite 234, Familienarbeit: - Väter 70 Std. - Mütter 46 Std.
Siehe auch: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=12360

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Warum nur die Mütter?

Lude, Sunday, 06.05.2007, 14:40 (vor 6213 Tagen) @ Christine

Warum nur die Mütter?
...
Dr. Angelika Nake, Mitglied im Deutschen Juristinnen Bund (DJB) und
Vorsitzende der DJB-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht
anderer Lebensgemeinschaften , sprach sich gegen eine automatische
Gewährung des Sorgerechts für Väter ab Geburt des Kindes aus....
... Bei den "One-Night-Stands" gäbe es keine Partnerschaft und
damit keine Grundlage für eine gemeinsame Elterlichkeit.

Dann müsste in dem Fall auch die finanzielle Sorge entfallen.

Letztendlich wäre ein Automatismus bei der elterlichen Sorge nicht
sinnvoll, weil man Väter zur Betreuung ihrer Kinder nicht zwingen könne.

Mütter kann man genau so wenig dazu zwingen.

Warum nur die Mütter?

Chato, Sunday, 06.05.2007, 15:50 (vor 6213 Tagen) @ Lude

Mütter kann man genau so wenig dazu zwingen.

Nö, kann man nicht, Lude. Aber ein Kind kann von seiner Mutter (Beruf: Erzieherin, Selbsteinschätzung: "nicht so der ordentliche Typ") ein Jahr lang zur Betreuung seiner Geschwister gezwungen werden...

...und ein endverbl***ter Amts-A***h, seines Namens Axel Biere und seines Zeichens Leiter des Sozialpädagogischen Dienstes(!) des Bezirks, darf seelenruhig kommentieren: "Das ist keine Situation, wo wir jemandem Versagen vorwerfen können", ohne daß ihm dafür ein polnischer Böller in seinen Arsch geschoben wird.

Chato, alias Nick

Warum nur die Mütter?

Rüdiger, Sunday, 06.05.2007, 19:27 (vor 6213 Tagen) @ Chato


...und ein endverbl***ter Amts-A***h, seines Namens Axel Biere und seines
Zeichens Leiter des Sozialpädagogischen Dienstes(!) des Bezirks,
darf seelenruhig kommentieren: "Das ist keine Situation, wo wir jemandem
Versagen vorwerfen können", ohne daß ihm dafür ein polnischer Böller in
seinen Arsch geschoben wird.

Ein >polnischer Böller«? Was ist denn das? Also zu meiner Zeit gab's nur >Chinakracher« :-D

Gruß, Rüdiger

Warum nur die Mütter?

Gismatis, Basel, Monday, 07.05.2007, 03:25 (vor 6213 Tagen) @ Christine

Dr. Angelika Nake, Mitglied im Deutschen Juristinnen Bund (DJB) und
Vorsitzende der DJB-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht
anderer Lebensgemeinschaften , sprach sich gegen eine automatische
Gewährung des Sorgerechts für Väter ab Geburt des Kindes aus. Schließlich
gäbe es ja auch Fälle von Vergewaltigungen

Feministinnen kommen immer mit Extrembeispielen, wenn sie gegen Gleichberechtigung antreten, die sich aber genauso gut umgekehrt bringen ließen. Zum Beispiel könnte man argumentieren, dass es ja vorkomme, dass Mütter ihre Kinder umbringen. Aus diesem Grund müsse das alleinige Sorgerecht umgehend nach der Geburt dem Vater zukommen.

Eigentlich sollte sich der DJB in "Feministischen Juristinnenbund" umbenennen, denn ich habe den Eindruck, dass immer wenn eine Tante vom DJB sich äußert, es sich um eine Feministin handelt.

und dann sei es einer Frau
nicht zuzumuten, dass sie quasi im Wochenbett einen Antrag auf Alleinsorge
stellen müsse.

Kann man einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht erst stellen, wenn das Kind bereits geboren ist? Dann müsste eben diese Regelung gekippt werden, sodass eine vergewaltgte Frau neun Monate Zeit hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Bei den "One-Night-Stands" gäbe es keine Partnerschaft und
damit keine Grundlage für eine gemeinsame Elterlichkeit.

Es gibt eine Grundlage, und zwar die biologische Elternschaft.

Letztendlich wäre
ein Automatismus bei der elterlichen Sorge nicht sinnvoll, weil man Väter
zur Betreuung ihrer Kinder nicht zwingen könne.

Kann man denn Mütter zwingen? Was würde passieren, wenn eine Frau einfach das Krankenhaus ohne Baby verlässt, und dem verdutzten Personal mitteilt, der Vater solle sich gefälligst um das Kleine kümmern?

Ich stelle fest, dass die meisten Beteiligten nicht in der Lage sind, automatisch im Sinne der Gleichberechtigung zu denken. Denn sollte es nicht so sein, dass Mann und Frau Anspruch auf Gleichberechtigung haben, sofern dies aus biologischen Gründen nicht unmöglich ist? Und wenn ein Kind erstmal auf die Welt gekommen ist, kann man einfach nicht mehr mit biologischer Notwendigkeit für eine unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter argumentieren. Wozu also all die Diskutiererei? Wenn es um eine Regelung ginge, bei der Frauen die Benachteiligten sind, sofern es das noch gibt, würde schließlich auch nicht mehr darüber diskutiert, ob eine Umgestaltung der Regelung im Sinne der Gleichberechtigung sinnvoll wäre oder nicht.

Gismatis

--
www.subitas.ch

Warum nur die Mütter?

gast42, Monday, 07.05.2007, 22:42 (vor 6212 Tagen) @ Gismatis

Eigentlich sollte sich der DJB in "Feministischen Juristinnenbund"
umbenennen, denn ich habe den Eindruck, dass immer wenn eine Tante vom DJB
sich äußert, es sich um eine Feministin handelt.

Hallo, jemand zuhause?

Die Abkuerzung "djb" steht fuer "Deutsch Juristinnen Bund". Nix Binnen-I.
Nix "Juristen".
Deutlicher wirds doch nicht, was soll eine Umbenennung da bringen?

Das abartige hierzulande ist, dass in der kompletten Gesellschaft ignoriert wird, dass es sich dabei um eine Lobbying-Vereinigung von Frauen handelt, stattdessen wird so getan als handle es sich um eine dem gemeinwohl verpflichtete Organisation.

* Fortentwicklung des Rechts auf allen Gebieten
* Verwirklichung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen
* Fortbildung durch Seminare und wissenschaftliche Veranstaltungen
* Rechtliche Absicherung der Lebenssituation von Frauen, Kindern und älteren Menschen
* Zusammenarbeit mit gleichartigen Vereinigungen auch auf internationaler Ebene
* Förderung internationaler Netzwerke

Was genau ist daran unklar?

Wie kommt es, dass selbst in Maennerrechtsforen schreibende Personen dermassen neben der Spur liegen?

Nein, Mann, die muessen sich nicht umbenennen, sondern Du musst die Augen aufmachen.

und dann sei es einer Frau nicht zuzumuten, dass sie quasi im
Wochenbett einen Antrag auf Alleinsorge stellen müsse.


Kann man einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht erst stellen, wenn das
Kind bereits geboren ist? Dann müsste eben diese Regelung gekippt werden,
sodass eine vergewaltgte Frau neun Monate Zeit hat, einen entsprechenden
Antrag zu stellen.

Ist eh Quatsch.

Schliesslich kann Frau einfach "Vater unbekannt" angeben.

Lass Dich doch nicht dermassen verarschen, "es koennte ja so sein" ist sowieso kein Grund dafuer, diesen Fall dann als Grundlage fuer die allgemeine rechtliche Regelung zu geben.

Bei den "One-Night-Stands" gäbe es keine Partnerschaft und
damit keine Grundlage für eine gemeinsame Elterlichkeit.


Es gibt eine Grundlage, und zwar die biologische Elternschaft.

Ist doch sowieso egal.
Hier wird wieder so getan, als haette "gemeinsames Sorgerecht" was mit "die Eltern tun irgendwas gemeinsam" zu tun.

Letztendlich wäre ein Automatismus bei der elterlichen Sorge nicht
sinnvoll, weil man Väter zur Betreuung ihrer Kinder nicht zwingen
könne.


Kann man denn Mütter zwingen? Was würde passieren, wenn eine Frau einfach
das Krankenhaus ohne Baby verlässt, und dem verdutzten Personal mitteilt,
der Vater solle sich gefälligst um das Kleine kümmern?

Tja, oder gar nicht erst einen Vater angibt. Oder Ihr Kind zur Adoption freigibt. Oder ...

Ich stelle fest, dass die meisten Beteiligten nicht in der Lage sind,
automatisch im Sinne der Gleichberechtigung zu denken.

Nicht willens.

Denn sollte es
nicht so sein, dass Mann und Frau Anspruch auf Gleichberechtigung haben,
sofern dies aus biologischen Gründen nicht unmöglich ist? Und wenn ein
Kind erstmal auf die Welt gekommen ist, kann man einfach nicht mehr mit
biologischer Notwendigkeit für eine unterschiedliche Behandlung von Vater
und Mutter argumentieren. Wozu also all die Diskutiererei? Wenn es um eine
Regelung ginge, bei der Frauen die Benachteiligten sind, sofern es das noch
gibt, würde schließlich auch nicht mehr darüber diskutiert, ob eine
Umgestaltung der Regelung im Sinne der Gleichberechtigung sinnvoll wäre
oder nicht.

Ja, und? Das ist doch was ganz anderes. Schliesslich gehts da dann um Frauenrechte.

Menschenrechte sind Frauenrechte, war Dir das nicht klar?

Warum nur die Mütter?

Gismatis, Basel, Thursday, 10.05.2007, 17:23 (vor 6209 Tagen) @ gast42

Eigentlich sollte sich der DJB in "Feministischen
Juristinnenbund" umbenennen, denn ich habe den Eindruck, dass
immer wenn eine Tante vom DJB sich äußert, es sich um eine
Feministin handelt.


Hallo, jemand zuhause?

Die Abkuerzung "djb" steht fuer "Deutsch Juristinnen Bund". Nix Binnen-I.

Nix "Juristen".
Deutlicher wirds doch nicht, was soll eine Umbenennung da bringen?

Für die Öffentlichkeit wäre es deutlicher.

Das abartige hierzulande ist, dass in der kompletten Gesellschaft
ignoriert wird, dass es sich dabei um eine Lobbying-Vereinigung von Frauen
handelt, stattdessen wird so getan als handle es sich um eine dem
gemeinwohl verpflichtete Organisation.

Deswegen ja die Umbenennung.

* Fortentwicklung des Rechts auf allen Gebieten
* Verwirklichung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in
allen gesellschaftlichen Bereichen
* Fortbildung durch Seminare und wissenschaftliche Veranstaltungen
* Rechtliche Absicherung der Lebenssituation von Frauen, Kindern und
älteren Menschen
* Zusammenarbeit mit gleichartigen Vereinigungen auch auf internationaler
Ebene
* Förderung internationaler Netzwerke

Was genau ist daran unklar?

Wie kommt es, dass selbst in Maennerrechtsforen schreibende Personen
dermassen neben der Spur liegen?

Nein, Mann, die muessen sich nicht umbenennen, sondern Du musst die Augen
aufmachen.

Also, äh, ich glaube, du hast mich falsch platziert. Ich bin einer von euch. Möglicherweise kam dies im vorherigen Beitrag falsch rüber.

und dann sei es einer Frau nicht zuzumuten, dass sie quasi im
Wochenbett einen Antrag auf Alleinsorge stellen müsse.


Kann man einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht erst stellen, wenn das
Kind bereits geboren ist? Dann müsste eben diese Regelung gekippt
werden, sodass eine vergewaltgte Frau neun Monate Zeit hat, einen
entsprechenden Antrag zu stellen.


Ist eh Quatsch.

Schliesslich kann Frau einfach "Vater unbekannt" angeben.

Stimmt, daran habe ich nicht gedacht.

Lass Dich doch nicht dermassen verarschen, "es koennte ja so sein" ist
sowieso kein Grund dafuer, diesen Fall dann als Grundlage fuer die
allgemeine rechtliche Regelung zu geben.

Bei den "One-Night-Stands" gäbe es keine Partnerschaft und
damit keine Grundlage für eine gemeinsame Elterlichkeit.


Es gibt eine Grundlage, und zwar die biologische Elternschaft.


Ist doch sowieso egal.
Hier wird wieder so getan, als haette "gemeinsames Sorgerecht" was mit
"die Eltern tun irgendwas gemeinsam" zu tun.

Letztendlich wäre ein Automatismus bei der elterlichen Sorge nicht
sinnvoll, weil man Väter zur Betreuung ihrer Kinder nicht zwingen
könne.


Kann man denn Mütter zwingen? Was würde passieren, wenn eine Frau
einfach das Krankenhaus ohne Baby verlässt, und dem verdutzten
Personal mitteilt, der Vater solle sich gefälligst um das Kleine
kümmern?


Tja, oder gar nicht erst einen Vater angibt. Oder Ihr Kind zur Adoption
freigibt. Oder ...

Ich stelle fest, dass die meisten Beteiligten nicht in der Lage sind,
automatisch im Sinne der Gleichberechtigung zu denken.


Nicht willens.

Denn sollte es nicht so sein, dass Mann und Frau Anspruch auf
Gleichberechtigung haben, sofern dies aus biologischen Gründen nicht
unmöglich ist? Und wenn ein Kind erstmal auf die Welt gekommen ist,
kann man einfach nicht mehr mit biologischer Notwendigkeit für eine
unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter argumentieren. Wozu
also all die Diskutiererei? Wenn es um eine Regelung ginge, bei der
Frauen die Benachteiligten sind, sofern es das noch gibt, würde
schließlich auch nicht mehr darüber diskutiert, ob eine
Umgestaltung der Regelung im Sinne der Gleichberechtigung sinnvoll
wäre oder nicht.


Ja, und? Das ist doch was ganz anderes. Schliesslich gehts da dann um
Frauenrechte.

Menschenrechte sind Frauenrechte, war Dir das nicht klar?

Dass Feministinnen unter "Gleichberechtigung" etwas anderes verstehen als Gleichberechtigung ist mir vollkommen klar. Aber man darf Feministinnen auch nicht die Definitionshoheit überlassen.

Gruß, Gismatis

--
www.subitas.ch

Warum nur die Mütter?

gast42, Monday, 14.05.2007, 13:21 (vor 6205 Tagen) @ Gismatis

Eigentlich sollte sich der DJB in "Feministischen
Juristinnenbund" umbenennen, denn ich habe den Eindruck, dass
immer wenn eine Tante vom DJB sich äußert, es sich um eine
Feministin handelt.


Hallo, jemand zuhause?

Die Abkuerzung "djb" steht fuer "Deutsch Juristinnen Bund". Nix
Binnen-I.

Nix "Juristen".
Deutlicher wirds doch nicht, was soll eine Umbenennung da bringen?


Für die Öffentlichkeit wäre es deutlicher.


Die muessen sich nicht umbenennen, die heissen schon richtig. Sondern die Leute muessen aufhoeren, gemeinnuetzige Vereinigung zu verstehen, wenn
sie es mit einer Vereinigung zu tun haben.

Das abartige hierzulande ist, dass in der kompletten Gesellschaft
ignoriert wird, dass es sich dabei um eine Lobbying-Vereinigung von
Frauen handelt, stattdessen wird so getan als handle es sich um eine
dem gemeinwohl verpflichtete Organisation.


Deswegen ja die Umbenennung.

Nochmal: Was sollte sie dazu bringen?

* Verwirklichung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in
allen gesellschaftlichen Bereichen
* Rechtliche Absicherung der Lebenssituation von Frauen, Kindern und
älteren Menschen

Was genau ist daran unklar?

Wie kommt es, dass selbst in Maennerrechtsforen schreibende Personen
dermassen neben der Spur liegen?

Nein, Mann, die muessen sich nicht umbenennen, sondern Du musst die
Augen aufmachen.


Also, äh, ich glaube, du hast mich falsch platziert. Ich bin einer von
euch. Möglicherweise kam dies im vorherigen Beitrag falsch rüber.

Ja, dann hab ich dich nicht falsch platziert.

Nur: Wieso regst Du Dich ueber die Bennennung auf? Es ist doch auch fuer dich anscheinen volltransparent, dass es sich um einen feministischen Verein handelt. Aber natuerlich nennen die sich nicht so. Das taeten sie fruehestens dann, wenn es ihnen Vorteile braechte.

Kann man einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht erst stellen, wenn
das Kind bereits geboren ist? Dann müsste eben diese Regelung gekippt
werden, sodass eine vergewaltgte Frau neun Monate Zeit hat, einen
entsprechenden Antrag zu stellen.


Ist eh Quatsch.

Schliesslich kann Frau einfach "Vater unbekannt" angeben.


Stimmt, daran habe ich nicht gedacht.

Warum nicht? Vielleicht weil Du aus irgendwelchen Gruenden trotz allem tatsaechlich erwartet hast, die wuerden irgendwei neutral agieren?


MfG

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