Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Femythos:: Mußte eine Frau den Mann um erlaubnis fragen ...

Dummerjan, Thursday, 26.01.2012, 10:56 (vor 4472 Tagen)

wenn sie arbeiten gehen wollte?
Dazu ebenda:
"Vielfach vergessen wird heute, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland bis 1977 Frauen ihre Ehemänner um Erlaubnis fragen mussten – zumindest theoretisch laut BGB –, wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollten. Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau fristlos kündigen." Diese Sätze im Artikel (unter: Mitte 20. Jahrhundert bis heute) beruhen auf einem Missverständnis der Rechtslage, und zwar in mehrfacher Hinsicht:

Die Ausführungen beziehen sich offensichtlich auf § 1358 Abs.1 BGB a.F.. Diese Vorschrift wurde jedoch durch das auch von dem/der Verfasser(in) erwähnte Gleichberechtigungsgesetz vom 18.06.1957 ersatzlos gestrichen, so dass es schon deshalb nicht richtig ist, dass "bis 1958 ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau fristlos kündigen konnte."

Das war aber auch schon davor nicht möglich, weil § 1358 BGB a.F. dem Art 3 Abs.2 Grundgesetz widersprach, und dieser Widerspruch automatisch dazu führte, dass diese Vorschrift nicht galt (vgl. dazu Ramm in Juristenzeitung 1968 S.43 mit weiteren Nachweisen in Fn. 2-5). An dieser Nicht-Geltung gab es überhaupt keinen Zweifel, auch wenn § 1358 noch im BGB stand - selbst im Palandt, dem für die Praxis maßgeblichen Kommentar zum BGB, steht dies schon 1953 ausdrücklich in der Vorbemerkung zu § 1358 BGB drin (vgl. die 11.Auflage von 1953; ferner z.B. Eißer, FamRZ 1959 S. 180 Fn.48)). Dass der § 1358 bis zum Jahr 1957 noch nicht aus dem BGB entfernt war, lag allein daran, dass der Gesetzgeber elend lange (von 1953 bis 1957) für das Gleichberechtigungsgesetz brauchte, trotz der durch Art. 117 GG gesetzten Frist bis 1953 (vgl. dazu das Standardwerk von Uwe Wesel, Geschichte des Rechts, 2.Aufl. 2001, Rdnr.334 S.557; zur Entstehungsgeschichte des GlBerG vgl. Ramm, Juristenzeitung 1968, S.43 Fn. 7).

Schließlich gab aber sogar (der unwirksame) § 1358 BGB a.F dem Ehemann nicht uneingeschränkt das Recht zur Kündigung, sondern nur dann "wenn er vom Vormundschaftsgericht dazu ermächtigt worden ist."

Allerdings wurde anstelle von § 1358 durch das GlBerG § 1356 Abs.1 S.2 eingeführt, wonach die Frau zu einer Erwerbstätigkeit (nur) berechtigt ist, "soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist." Diese Vorschrift, die bis 1977 galt und erst durch das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.06.1976 in die jetzt geltende Fassung geändert wurde, hat möglicherweise den/die Verfasser(in) zu dem Schluss veranlasst, "dass bis 1977 Frauen ihre Ehmänner um Erlaubnis fragen mussten,... wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollten." Dies ist jedoch ein Fehlschluss. Ein Zitat aus dem für die Rechtswissenschaft bedeutenden Großkommentar von Soergel zum BGB mag dies belegen: "Soweit §1356 Abs.1 S.2 eingreift, bedarf die Frau zur Aufnahme der Berufstätigkeit nicht der Zustimmung des Mannes. Selbstverständlich wäre es aber ehwidrig, den Mann ohne vorherige Aussprache vor vollendete Tatsachen zu stellen." (Soergel-Lange, Kommentar zum BGB, 10.Aufl. 1971, § 1356 RdNr. 10). Von einem "um Erlaubnis fragen" kann also keine Rede sein.

Ich denke, dass der 1. Absatz dieses Abschnitts zu pauschal und tendenziös ist und der Entwicklung im Recht nicht gerecht wird. Mit Art.3 Abs.2 GG war eine Vorschrift in die Verfassung aufgenommen worden, die eine starke Dynamik entfaltete und dazu führte, dass das Recht zum Wegbereiter (und nicht zum Verhinderer) gesellschaftlicher Entwicklungen wurde.--Cariolus 18:00, 20. Apr. 2011 (CEST)--Cariolus 18:00, 20. Apr. 2011 (CEST)

Aus Wikipedia# Frauenrechte - Dskussion

Unsere Weiber taugen eh nix mehr

Borat Sagdijev, Thursday, 26.01.2012, 11:18 (vor 4472 Tagen) @ Dummerjan

Man kann sich gegenseitig seine vermeintlichen, echten oder erfundenen Benachteiligungen an den Kopf werfen, Geschichte und Gesetze studieren.
Wozu?

Das ändert alles nix daran dass unsere Weiber nix taugen, zu teuer, zu unfruchtbar, zu unfreundlich, zu frustriert, zu neurotisch und zu untauglich als Mann sind.

Unsere Weiber sind wie subventionierte Kohlebergarbeiter, wen interessiert was die sagen?
Ich bin doch kein Politiker der sich eine Gefolgschaft aus Schmarotzern bilden will.

--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

Femythos:: Mußte eine Frau den Mann um erlaubnis fragen ...

Detektor, Thursday, 26.01.2012, 11:24 (vor 4472 Tagen) @ Dummerjan

Danke Dummerjan, das kommt mal wieder dabei heraus, wenn man die kruden Behauptungen von Femis, um in deren Sprachgebrauch zu bleiben, "hinterfragt".

Sehr interessant! Danke!

Manifold ⌂, Thursday, 26.01.2012, 11:27 (vor 4472 Tagen) @ Dummerjan

Gleich gewittert:

https://twitter.com/#!/sonsofperseus/status/162466056198299649

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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis

Femythos:: Mußte eine Frau den Mann um erlaubnis fragen ...

Thnx, Thursday, 26.01.2012, 12:00 (vor 4472 Tagen) @ Dummerjan

Das passt zu einer Diskussion zwischen Rainer und ... Notburg?! Vergessen ... vor ein paar Wochen. Muss mittlerweile im Archiv sein ...

Femythos:: Mußte eine Frau den Mann um erlaubnis fragen ...

Rainer ⌂, Thursday, 26.01.2012, 12:08 (vor 4472 Tagen) @ Thnx

Das passt zu einer Diskussion zwischen Rainer und ... Notburg?! Vergessen
... vor ein paar Wochen. Muss mittlerweile im Archiv sein ...

Mein Beitrag:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=209213

Antwort von Notburg:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=209315

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Zeitzeugen

Trillian, Thursday, 26.01.2012, 12:24 (vor 4472 Tagen) @ Dummerjan

Meine Mutter und auch meine Schwiegermutter mussten Ende der 60iger noch die Unterschrift des Ehemannes vorlegen, bevor sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben durften. Meine Mutter musste noch 1958 die Unterschrift und das Einverständins meines Vaters vorlegen, um sich immatrikulieren zu lassen.
Eigenes Konto ging bis Anfang der 60iger auch nicht.

Schließlich gab aber sogar (der unwirksame) § 1358 BGB a.F dem Ehemann
nicht uneingeschränkt das Recht zur Kündigung, sondern nur dann "wenn er
vom Vormundschaftsgericht dazu ermächtigt worden ist."
Allerdings wurde anstelle von § 1358 durch das GlBerG § 1356 Abs.1 S.2
eingeführt, wonach die Frau zu einer Erwerbstätigkeit (nur) berechtigt
ist, "soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist."

Dies kommentiert Uwe Wesel, Professor für Rechtsgeschichte in seinem Buch "Alles was Recht ist" folgendermaßen:

"Die ehelichen Interessen waren die des Mannes. Mit anderen Worten, der Frau war jede Berufstätigkeit verboten, es sei denn der Mann hätte sie erlaubt."

"§ 1358.(2) [1] Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mann der Verpflichtung zugestimmt hat oder seine Zustimmung auf Antrag der Frau durch das Vormundschaftsgericht ersetzt worden ist."

Es geht in erster Linie darum, dass überhaupt die Möglichkeit bestand.

Aus Wikipedia# Frauenrechte - Dskussion

Und auf einmal ist Wikipedia eine zuverlässige Quelle?

Kritik an Wikipedia

Rainer ⌂, Thursday, 26.01.2012, 12:26 (vor 4472 Tagen) @ Trillian

Und auf einmal ist Wikipedia eine zuverlässige Quelle?

Falls du das nicht bemerkt haben solltest, das war eine Kritik an Wikipedia.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Kritik an Wikipedia

adler, Kurpfalz, Thursday, 26.01.2012, 20:53 (vor 4471 Tagen) @ Rainer

Falls du das nicht bemerkt haben solltest, das war eine Kritik an
Wikipedia.

Genauer, eine Kritik von 'Cariolus' auf der Diskussionsseite von wikipedia zu einem Artikel der wikiPRAWDA. Also hinter den Kulissen, da wo sonst niemand hinguckt. Ich fürchte, man muss das so deutlich vorkauen, sonst wird sie es nicht verstehen.

Der Artikel ändert sich dadurch nicht, weil die feministischen Seilschaften und ihre Admins der Prawda den Kritiker erst mächtig durch die Mangel drehen und beschießen werden und, wenn dass nicht zum gewünschten Ergebnis führt, ihn lieber mundtod machen (gleich sperren) werden, als ihm nachzugeben.

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Wikimösia

James T. Kirk ⌂, Alphamädchen-Quadrant, Saturday, 28.01.2012, 19:17 (vor 4469 Tagen) @ adler

So schlimm ist Wikipedia wohl nicht, aber es ist schon absurd, dieses ständige Geheule von Antje Schrupp und den Mannschaftsmädchen zu hören, daß doch Wikipedia eine frauenausschließende Männerveranstaltung sei.

Männer sind klüger, wissen mehr, können so etwas einfach besser. Interessieren sich mehr für so etwas wie Wikipedia und Wissensansammlung.

Kann man gerne anders sehen, es spricht aber einiges dafür.

Die obige Erklärungsmöglichkeit ist natürlich eine Zumutung für Dumpfbacken.

Dieses kecke Anspruchs- und Benachteiligungsdenken dieser Dumpfbacken nervt mich am meisten.

Daß Männer (und Frauen) einfach bestimmte Dinge jeweils sehr gut können, ist ausgeschlossen. Hieran zeigt sich schon der Ideologiecharakter der Gender-Propaganda und Gleichheitsreligion.

--
Allianz der Vernunft

Wikimösia

Oliver, Saturday, 28.01.2012, 19:39 (vor 4469 Tagen) @ James T. Kirk

ständige Geheule von Antje Schrupp und den Mannschaftsmädchen zu hören......


Geheule von Antje Schrupp ist genau so wichtig:

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--

Liebe Grüße
Oliver


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Zeitzeugen

Detektor, Thursday, 26.01.2012, 12:32 (vor 4472 Tagen) @ Trillian

Und auf einmal ist Wikipedia eine zuverlässige Quelle?

Nun, die angegebenen Quellen wie etwa Soergel oder Palandt sind jedenfalls nicht feminismusverseuchte Agitprop-Literatur.

Zeitzeugen

Dummerjan, Thursday, 26.01.2012, 13:11 (vor 4472 Tagen) @ Trillian

Meine Mutter und auch meine Schwiegermutter mussten Ende der 60iger noch
die Unterschrift des Ehemannes vorlegen, bevor sie einen Arbeitsvertrag
unterschreiben durften. Meine Mutter musste noch 1958 die Unterschrift und
das Einverständins meines Vaters vorlegen, um sich immatrikulieren zu
lassen.
Eigenes Konto ging bis Anfang der 60iger auch nicht.

1. In Westdeutschland.
2. Bankkonten waren in den 50er Jahren selbst bei Männern ausgesprochen unüblich, insbesondere wenn es um Arbeiter ging. Löhne wurden in aller Regel wochenweise in bar ausgezahlt. Belastbare Zahlen hierzu habe ich nicht.
3. Beamten- und Angestelltenstellen waren gerade im gehobenen Dienst noch etwas anders - siehe aber dazu das Folgende:
Grundlegendes:
a) Eine Anekdote beweist nichts.
b) Wenn man eine Benachteiligung der Gruppe X nachweisen will reicht es nicht zu sagen "Gruppe x muße y tun", sondern man muss beweisen, dass Gruppe x y tun mußte nur weil man zur Gruppe x gehörte und alle anderen mußten das nicht tun. Darüberhinaus muß es sich bei der Aktion x um etwas handeln, was objektivierbar (d.h. interpersonell vermittelbar) nachteilig ist.
Waren die Kaufleute(Patrizier) der Hanse benachteiligt, weil nur sie Goldmünzen besitzen und ur Zahlung verwenden durften?Drüberhinaus wäre die relative Geringfügigkeit der dskriminierenden Aktion y zu prüfen. So waren und sind in der Tat Frauen nicht als Pabst zugelassen. Nur, wäre des nicht im Zeitalter der Leibeigenschaft eine vernachlässigbare Diskriminierung von Frauen gegenüber der sozialen Diskriminierung gegenüber den Leibeigenen
- egal ob Männer oder Frauen. Mit andereen Worten: Welcher männliche Leibeigene hätte jemals eine weibliche Adelige unterdrückt?

"Die ehelichen Interessen waren die des Mannes. Mit anderen Worten, der
Frau war jede Berufstätigkeit verboten, es sei denn der Mann hätte sie
erlaubt."

So schreibt ein Juris, d.h. jemand der einer gesellschaftlich gehobenen schicht angehört. Mit Verlaub: die Arbeiter der 50er Jahre hatten andere probleme.

Wir können uns gern auch über das Bergwerksverbot für Frauen unterhalten, das erst 1986 abgeschafft wurde, und ob dies nun eine Diskriminierung oder ein Schutzgesetz, wi z.B. der Wöchnerinnenurlaub ist.

Es geht in erster Linie darum, dass überhaupt die Möglichkeit bestand.

s.o. beweise für die 50er Jahre, daß dies eine Diskriminierung und kein Schutzgesetz war. Wir reden von einer Zeit in der 10-Stunden-Tage und Samstagsarbeit an der Tagsordnung, und Hausarbeit wirklich schwere Arbeit war.

Und auf einmal ist Wikipedia eine zuverlässige Quelle?

Die Quellen sind das BGB und der Palandt - s. dort, sowie die zitierten Verweise der juristischen Fachzeitschriften. DIese sind exakt angegeben, dort kann man entsprechend nachprüfen.

Guter Versuch - mehr üben. Ansonsten habe auch ich eine Oma, die 1920 geboren als Fremdsprachenkorrespondentin gelernt (in leipzig) hatte. Ihr ist so etwas aus keiner Zeit Ihrer breufliche Arbeit (seit 1936) erinnerlich.

Zeitzeugen

LatexTester, Thursday, 26.01.2012, 13:51 (vor 4471 Tagen) @ Trillian

Das ist nicht sonderlich wichtig und belegt schon gar keine Unterdrückung. In den meisten Haushalten war es notwendig, dass die Frau zuverdient. Die gesetzliche Regelung hat Frauenarbeit nicht verhindert und die meisten Frauen hätten ihrem Hotte etwas gehustet, wäre der auf die Idee gekommen, Alleinverdiener sein zu wollen. Zu der Zeit gab es ebenso eine Trennung von Arbeitern und Angestellten, die sehr spät erst aufgehoben wurde. So konnte es sein, dass ein Mann bei exakt gleichem Aufgabenprofil in Abteilung A als Arbeiter eingestuft wurde und in Abteilung B als Angestellter. In der Lohntüte hatte der Angestellte dann 20 -30 Prozent mehr Geld. Wenn man etwas recherchiert, wird man weitere Ungleichbehandlungen unabhängig vom Geschlecht finden. Dieser allgemeine Katalog von Rechtsvorschriften in den Gesetzen oder Tarifverträgen, bei dem benachteiligt wurde, dürfte größer werden als geschlechtsspezifische Benachteiligungen.

Ähnlich verhält es sich heute. Es macht einen gewaltigen finanziellen Unterschied, ob man als Beamter einen Kredit beantragt oder als Normalsterblicher. Beim Rentenvergleich vs Pension zeigt sich, dass die Beamten lebenslang vom Staat bevorzugt sind und eine erheblich bessere Versorgung erfahren. Der Unterschied ist so groß, daß der Arbeiter oder Angestellte erhebliche Aufwendung aus Gehalt erbringen muss, um vergleichbare Ruhebezüge zu erhalten.

Was das Studium angeht: Wenn die Bürgertochter studieren wollte oder sollte, war das kein Problem. Unabhängig davon, ob man eine Verheiratung und Nichtberufstätigkeit als Hausfrau (Mutter wie Vater) erwartete, war es gerade im gehobenen Bürgertum eine Vervollkommnung von Bildung, wenn die Tochter eine universitäre Ausbildung hatte. Damals machten 8 - 10 Prozent eines Jahrgangs Abitur, was etwas über die sozialen Möglichkeiten insgesamt aussagt, aber nicht über eine spezielle Frauenbenachteiligung. Der Arbeitersohn hat nicht studiert - Unterschrift der Eltern hin oder her. Die Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

Man kann sogar davon ausgehen, daß es gerade die allgemeinen Rechte sind, die dazu führen, dass die speziellen Rechte huckepack genommen werden. Die Gleichberechtigung ist eine zwangsläufige Folge allgemeiner Bürgerrechte. Historisch ist die Besserstellung von Arbeitern eine hinreichende Vorbedingung, Frauen gleiche Rechte nicht versagen zu können. Es ist die Demokratie, die so etwas ermöglicht und nicht Verdient des Feminismus. Das erklärt auch, warum der westliche Feminismus so spät aufkam. In den 70er Jahren wurde ein neuer Gesellschaftsvertrag ausgehandelt. Ausgehandelt von westlichen Gesellschaften, die mit dem Sozialismus um menschenrechtliche Standards konkurrierten. Der Feminismus war da nur Ausfluss einer sich liberalisierenden Gesellschaft. Viel Geschrei, aber das Fundament für Veränderungen war längst gelegt.

Emanzengenealogie

Borat Sagdijev, Thursday, 26.01.2012, 15:34 (vor 4471 Tagen) @ Trillian

Meine Mutter und auch meine Schwiegermutter mussten Ende der 60iger noch
die Unterschrift des Ehemannes vorlegen, bevor sie einen Arbeitsvertrag
unterschreiben durften. Meine Mutter musste noch 1958 die Unterschrift und
das Einverständins meines Vaters vorlegen, um sich immatrikulieren zu
lassen.

Warum hat deine Mutter dann geheiratet?
Ist doch jetzt so garnicht Power und hemmt die Selbstbverwirklichung.
Da war bestimmt üble patriarchale Unterdrückung im Spiel.
Ich find das übrigens von den patriarchalen Arbeitgebern auch total doof dass die die Arbeitsleistung Ihrer Angestellten sicherstellen wollen und schon mal vorsorglich Risiken abklopfen und Absichern.
Damit tun die die Selbstverwirklichung ihrer Angestellten total einschränken.
Was könnte man alles machen wenn so ein Arbeitsvertrag nicht so patriarchal wäre:

24 Wochen Urlaub im Jahr
Motivationsgerechtere Arbeitszeiten bei Beteiligung am Unternehmensgewinn
u.s.w.

Eigenes Konto ging bis Anfang der 60iger auch nicht.

Wie hat Beate Uhse das damals nur hinbekommen?
Musste die einen Mann erst heiraten und dann bestechen?

Stell dir vor die Banken damals wollten ein lohnendes Geschäft und haben nicht Jeden als Kunden genommen, diese patriarchalen Schweine.

Dies kommentiert Uwe Wesel, Professor für Rechtsgeschichte in seinem Buch
"Alles was Recht ist" folgendermaßen:
"Die ehelichen Interessen waren die des Mannes. Mit anderen Worten, der
Frau war jede Berufstätigkeit verboten, es sei denn der Mann hätte sie
erlaubt."

Zum Glück sind Männer heute ja bindungsunfähige, heiratsscheue Bionadetrinker.

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Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

Die Sache ist doch andersherum

Mus Lim ⌂, Thursday, 26.01.2012, 12:43 (vor 4472 Tagen) @ Dummerjan

Männer können ihre Ehefrauen nicht zur Arbeit zwingen. Wenn der Zierfische sich weigert und meint, er hätte ein Anrecht darauf, das vom Ehemann erwirtschaftete Geld zum Fenster rauswerfen zu dürfen, dann hat der Ehemann keine andere Handhabe, als sich von der Frau zu trennen.

Aber auch dann darf sie sei Geld zum Fenster hinauswerfen, in Form von Ehegattinnenunterhalt.

--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Es gab schon den idealen Frauentyp

bberlin, Thursday, 26.01.2012, 16:01 (vor 4471 Tagen) @ Mus Lim

Gerade in den 50er Jahren gab es einen Frauentyp, der dem feministischen Ideal entspricht: autonom, unabhängig vom Mann, beruflich selbständig mit eigenem Geld - und kinderlos.

Es war das FRÄULEIN!

Als Lehrerin in Einzelfällen sehr beliebt. In dem Buch 'Früher war alles besser' (ironisch gemeint) wird ihr ein Denkmal gesetzt.

In einem Punkt allerdings erfüllt sie nicht die Anforderungen, die heute an eine feministische Ideal-Frau gestellt werden: Das Fräulein war nicht misandrisch.

WikiMANNia: 1358 BGB

Wiki, Friday, 27.01.2012, 00:02 (vor 4471 Tagen) @ Dummerjan

WikiMANNia: 1358 BGB

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