Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mal eine ganz dumme Frage: Kann man die deutsche Väterdiskriminierung mit einer Leihmutter umgehen? (Recht)

PCWixer, Saturday, 28.04.2012, 03:05 (vor 4382 Tagen)

Fakt: ein männlicher Elternteil ist definitiv ein Elternteil 2. Klasse, solange der weibliche Elternteil lokalisierbar ist. Der Vater ist erpreßbar, ausgrenzbar, auspreßbar, gesellschaftlich geächtet.

Aber: Bei der Konstellation "Vater-Kind (genetisch nachgewiesen) - Kindsmutter konnte nie gefunden werden" greift doch all die triefende Väterdiskriminierung nicht?!

Daher folgende Idee für fortpflanzungswillige potentielle Väter: In einem Land, in dem das rechtlich möglich ist, eine Leihmutter das Kind austragen lassen und zurückkehren nach Deutschland, eventuell mit Tricks wie Heiratsurkunde und einem gefälschten Totenschein der vermeintlichen Kindsmutter.
Das Kind hat dann in Deutschland nur einen Verwandtewn 1.Grades: Den Vater, und beide sind somit vor dem Zugriff der Scheidungs- und Feminismusmafia geschützt.

Der Vater kann sich ganz entspannt eine Nanny leisten. NIEMALS wird irgend ein weibliches Wesen Besitzansprüche an das Kind stellen und den Vater erpressen können.

Na, was haltet ihr davon?

Mal eine ganz dumme Frage: Kann man die deutsche Väterdiskriminierung mit einer Leihmutter umgehen?

DvB, Saturday, 28.04.2012, 03:47 (vor 4382 Tagen) @ PCWixer

Na, was haltet ihr davon?

Halte ich für machbar.
Ist halt recht aufwendig, darum wird/kann das kaum einer machen.
Vor allem löst es das Problem nicht grundsätzlich.
Und ein Kind braucht auch eine liebende Mutter, die ihm wenigstens halbwegs Geborgenheit gibt, sonst wird es wahrscheinlich auch ein seelenloses Wrack.
Also bastelst Du Dir dann ne Fetzenfamilie. Falls die Trulla das Kind wie ihr eigenes annimmt. Und dann? Wenn das Kind auf die fixiert ist, widerspricht es dann im Zweifel auch dem "Kindeswohl", daß...
Sicher: Deine rechtliche Position ist dann wenigstens bedeutend besser.

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Nein

Rainer ⌂, Saturday, 28.04.2012, 09:52 (vor 4382 Tagen) @ PCWixer

§ 1591 BGB Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.[1]

Die Frau muss nicht die biologische Mutter sein. Wenn sie dass Kind geboren hat, ist sie die Mutter mit allen Rechten.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Ja, aber

Mus Lim ⌂, Saturday, 28.04.2012, 21:08 (vor 4382 Tagen) @ Rainer

§ 1591 BGB Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
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Die Frau muss nicht die biologische Mutter sein. Wenn sie dass Kind geboren hat, ist sie die Mutter mit allen Rechten.

Ja schon, Rainer, aber ...

Zitat:

In einem Land, in dem das rechtlich möglich ist, eine Leihmutter das Kind austragen lassen und zurückkehren nach Deutschland, eventuell mit Tricks wie Heiratsurkunde und einem gefälschten Totenschein der vermeintlichen Kindsmutter.

... wenn die Frau, die das Kind geboren hat, tot ist, dann hat der Erzeuger in Deutschland einen Chance.

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CNN, Saturday, 28.04.2012, 11:08 (vor 4382 Tagen) @ PCWixer

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