Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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10 Jahre Gewaltschutzgesetz - Oberstaatsanwältin A.D. bloggt (Recht)

pappainaustria, Sunday, 29.04.2012, 18:34 (vor 4381 Tagen)

Eine ehemalige Oberstaatsanwältin bloggt und das sehr gut:

>Natürlich nehmen wir den Mann mit.« Das ist tatsächlich allgemeine Polizeipraxis – sie gilt sogar, wie ich erleben mußte, wenn der Mann die Polizei wegen Attacken seiner Frau herbeiruft und die eingetroffenen Beamten Festhaltegriffe an den Oberarmen der Frau und Kratzspuren im Gesicht des Mannes vorfinden – wenn sie denn behauptet, er habe angefangen. Ministerielle Handreichungen, wie die Polizei in Fällen häuslicher Gewalt vorzugehen habe, lesen sich, als seien sie von Frauenhaus-Leiterinnen verfaßt. Die Unschuldsvermutung zugunsten des männlichen Beschuldigten, der von einer Frau belastet wird? Sie hat abgewirtschaftet.

Es werden vielmehr Nägel mit Köpfen gemacht: zuerst die polizeiliche Wegweisung bis zu 14 Tagen, dann die Ausweisung aus der eigenen Wohnung per einstweiliger Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz – ohne Anhörung des betroffenen Mannes. Da es für ihn keine Männerhäuser nebst einschlägier Beratung gibt, er oft nicht weiß, wo er Unterschlupf finden kann, und anwaltliche Opferanwaltsempfehlungen für männliche Opfer schlicht nicht existieren (beim Weißen Ring braucht er gar nicht erst vorstellig zu werden, dort weiß man, mit welchen Opfern Spenden zu generieren sind), haben lediglich Männer ab der Mittelschicht aufwärts die Chance, sich zu wehren.

Dieser Organisation hier geht das Gewaltschutzgesetz, das als natürliches Gesetz gegen den männlichen ›Täter‹ bzw. sogar ›Hochgefährdungstäter‹ und ›Peiniger‹ verstanden wird (ja, auch der demente betagte Ehemann ist ein Feind, und besonders perfide agiert ein kranker Aggressor, der auf sein Sauerstoffgerät angewiesen ist und nicht so einfach weggewiesen werden kann) noch nicht weit genug: es soll vielmehr Mittel zum Zweck werden, dem Partner den Umgang mit den Kindern zu verbieten:

10 Jahre Gewaltschutzgesetz – Bestandsaufnahme zum veränderten gesellschaftlichen Umgang mit häuslicher Gewalt

http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/04/29/das-verteufelte-geschlecht-mann-und-die-erosion-der-unschuldsvermutung-ii/

Oberstaatsanwältin A.D. Gabriele Wolff

pappainaustria, Sunday, 29.04.2012, 18:39 (vor 4381 Tagen) @ pappainaustria

Deutscher Alltag!

Yussuf K @, Ankara, Sunday, 29.04.2012, 19:56 (vor 4381 Tagen) @ pappainaustria

Das Gewaltschutzgesetz wird von vielen Frauen als Erstschlagwaffe zur Erlangung des ABR/Kindes angewandt. Als Mann bist du, wenn eine Frau das ohne jeglichen Beweis behauptet, sofort schuldig uns verlierst deine Wohnung und deine Kinder. Danach beginnt ein endloser Kampf zur Wiederherstellung der Integrität, aber faktisch ist das unmöglich. Der Schaden, der durch die Falschbeschuldigung/Missbrauch des GewSchG entstanden ist, ist in 99% irreparabel.

In diesem Land ist es problemlos möglich, über die weibliche Option "Missbrauch GewSchG" die gemeinsamen Kinder zu erbeuten. Dazu wurde das Gesetz ganz sicher gemacht. Frauen, die sich an Frauenhäuser wenden, werden für den Missbrauch dieses Gesetzes dort geschult und bekommen jegliche erdenkliche Hilfe.

Der deutsche Mann muss deshalb vordenken!

www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu

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