Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wieder Falschbeschuldigung (Gewalt)

Chronist, Tuesday, 22.05.2012, 20:22 (vor 4365 Tagen)

Ein 27-jähriger Tornescher ist gestern am Landgericht Itzehoe vom Verdacht der Vergewaltigung in der Ehe freigesprochen worden. Staatsanwältin Jana Bewersdorff hatte Levent S. vorgeworfen, seine Gattin Senem S. im September 2010 in der gemeinsamen Wohnung in Uetersen am Tornescher Weg fünfmal sexuell missbraucht und einmal körperlich verletzt zu haben ...

Nachdem Senem S. ihren Ehemann angezeigt hatte, saß er von Ende November bis Ende Mai 2011 in Untersuchungshaft.
...
Was die Schilderungen der angeblichen Vergewaltigungen anbelangt, hielt Koch fest: „Es ergaben sich gravierende inhaltliche Abweichungen bis hin zu gegensätzlichen Darstellungen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Angaben der Zeugin.“

Für mehr als 6 Monate Haft hat es immerhin gereicht ...

http://www.uena.de/lokales/uetersen/3450087/freispruch-vom-verdacht-der-vergewaltigung

Wieder Falschbeschuldigung

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Tuesday, 22.05.2012, 21:16 (vor 4365 Tagen) @ Chronist

Für mehr als 6 Monate Haft hat es immerhin gereicht ...

Gefühlte Vergewaltigung ist juristisch zu betrachten wie echte Vergewaltigung. Er ist billig davongekommen ...
Falschbeschuldigung ist so ein ... hartes Wort.

Viele Grüße
Wolfgang

Unschuldsvermutung

Robin Hood, Tuesday, 22.05.2012, 21:34 (vor 4365 Tagen) @ Chronist

Hildebrandt betonte: „Jemand gilt solange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.“ Anschuldigungen werden daher zunächst bezweifelt. Im Sinne der sogenannten Nullhypothese des Bundesgerichtshofs wird erst einmal angenommen, dass eine Aussage nicht auf tatsächlichen Erlebnissen fußt. In dem aktuellen Fall ließ sich diese Annahme nicht widerlegen. „Insofern ist die Unschuldsvermutung für Sie bestätigt worden, und Sie sind freigesprochen worden“, sagte die Richterin dem Angeklagten. Auch die Staatsanwältin hatte den Freispruch beantragt.

Ganz genau...

Unschuldsvermutung

Rainer ⌂, Tuesday, 22.05.2012, 22:07 (vor 4365 Tagen) @ Robin Hood

Hildebrandt betonte: „Jemand gilt solange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.“ Anschuldigungen werden daher zunächst bezweifelt.

Und warum wurde der Beschuldigte erstmal mit 6 Monaten Untersuchungshaft bestraft? Die hat immerhin ein Richter angeordnet der das Gesetz kennen sollte.

Die Lösung ist einfach. Das ist volle Absicht um den Leuten die Macht der Justiz zu demonstrieren: "Seht her. Wir machen mit euch was wir wollen. Gesetze befolgen wir nur wenn sie in unser Machtkalkül passen."

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Unschuldsvermutung

Christian, Tuesday, 22.05.2012, 22:31 (vor 4365 Tagen) @ Rainer

Die Lösung ist einfach. Das ist volle Absicht um den Leuten die Macht der
Justiz zu demonstrieren: "Seht her. Wir machen mit euch was wir
wollen. Gesetze befolgen wir nur wenn sie in unser Machtkalkül
passen
."

Wenn aber ein Richter beschuldigt wird, dann werden alle Gesetze deaktiviert und der Richter nicht in Untersuchungshaft wandert!

Unschuldsvermutung? Gibts in FEZI-Deutschland doch nicht mehr!

Yussuf K @, Ankara, Tuesday, 22.05.2012, 22:41 (vor 4365 Tagen) @ Rainer

Mit dem Gewaltschutzgesetz, einem garantiertem Tombola-Gewinn, hat Frau ein machtvolles Instrument in die Hand bekommen, um den Mann zu unterwerfen, Macht und Kontrolle auszuüben. Die Umkehr der gesetzlich verankerten Unschuldsvermutung wurde bewusst forciert.

WWW.OPFER-GEWALTSCHUTZGESETZ.DE.VU

Na immerhin hat die ihn nicht wegen Mordes angezeigt!

TLG, Tuesday, 22.05.2012, 22:48 (vor 4365 Tagen) @ Chronist

Sowas kommt ja gelegentlich vor. Solch eine friedfertige Unschuldige lebt heute noch, trotzdessen sie die eigene Strafanzeige wg. Mordes §211 StGB sogar 2x unterschrieben hat. Ja, sowas gibts wirklich. Ich als Beamter hätte der einen Vogel gezeigt und einen Arzt gerufen. Aber deutsche Polizisten sind da anders. Ob Geist oder nicht, Dienst ist Dienst und auch ein Geist hat ein Recht auf Wahrung seiner Bürgerrechte.

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