Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frau wegen Falschbeschuldigung verurteilt (Recht)

stiller Mitleser, Thursday, 14.06.2012, 09:08 (vor 4335 Tagen)

Natürlich nur auf Bewährung. Und über den Lebensgefährten kann man nur den Kopf schütteln.
Der Staatsanwalt scheint richtig enttäuscht zu sein. Brach sein Weltbild zusammen?

Ach lest selber:

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/27-jaehrige-freiburgerin-widerruft-vorwurf-der-vergewaltigung--60459761.html

Eindeutige sexistische Ungleichbehandlung im feministischen Unrechtsstaat!

Oliver, Thursday, 14.06.2012, 09:25 (vor 4335 Tagen) @ stiller Mitleser

Natürlich nur auf Bewährung.

FRAU wie immer OHNE KNAST!

Die 27-Jährige hatte Mitte April 2010 ihren Lebensgefährten und Vater ihrer Kinder wegen Vergewaltigung angezeigt. Der 26-Jährige wurde am Tag darauf festgenommen. Zwei Monate war er in Untersuchungshaft, bevor er Mitte Juni 2010 gegen Auflagen entlassen wurde.

MANN wie immer SORORT IN DEN KNAST!

Eindeutige sexistische Ungleichbehandlung im feministischen Unrechtsstaat!

--

Liebe Grüße
Oliver


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Eindeutige sexistische Ungleichbehandlung im feministischen Unrechtsstaat!

Horsti, Thursday, 14.06.2012, 13:07 (vor 4335 Tagen) @ Oliver

FRAU wie immer OHNE KNAST!

Natürlich. Die hat doch Kinder. Gilt selbstverständlich für Väter nicht, die kommen problemlos in den Bau.

Eindeutige sexistische Ungleichbehandlung im feministischen Unrechtsstaat!

Ihr Zeichen, Thursday, 14.06.2012, 13:49 (vor 4335 Tagen) @ Horsti

Natürlich. Die hat doch Kinder. Gilt selbstverständlich für Väter
nicht, die kommen problemlos in den Bau.

Neulich hab ich gehört, dass sich Männer im Knast eh leichter tun als Frauen - von einer Strafvollzugsbeamtin. Männer hätten nicht soviel Bedürfnisse, und vorallem niedere Bedürfnisse als Frauen, und haben deshalb keine Probleme im Knast.
Deshalb ist es wichtig und richtig - so die Staatsbeamtin - dass ein Frauenknast einen höheren Wohlfühlfaktor hat als ein Männerknast, UND dass vorallem nur Männer eine Haftstrafe bekommen. Eigentlich reicht es vollkommen aus, wenn man einer Frau sagt, dass man nicht einverstanden ist mit dem, was sie getan hat. Das wäre schon eine echt harte Strafe für eine Frau. Ehrlich, das wird subjektiv als VOLL HART empfunden ... wegen der vielen, exzellenten, höheren Bedürfnissen.

Das ist Konsens in ihrem Kollegium.

Ich war geschockt.

Vorbehalt

MannPassAuf, Thursday, 14.06.2012, 13:36 (vor 4335 Tagen) @ Oliver

FRAU wie immer OHNE KNAST!

MANN wie immer SORFORT IN DEN KNAST!

Hier möchte ich einen Vorbehalt anmelden.

Untersuchungshaft ist nicht als Strafe konzipiert, sondern Folge einer Anschuldigung, die es zu überprüfen gilt. Erweist sich die Unschuld des Angeklagten, so gibt es Entschädigung (wenn auch keine angemessene).

Wenn nun die Frau ihre Anschuldigung zurücknimmt, so besteht kein Grund für eine Untersuchungshaft ihrerseits.

Sie verdiente zwar eine Haftstrafe. Dem steht aber hier der Wille des zunächst Beschuldigten gegenüber, der mit seiner Frau zusammenleben möchte. Geschieht ihm der Wille nicht, dann würde er durch den Verlust seiner Frau nochmals bestraft.

Die Frage ist jetzt nur: Ist Falschbeschuldigung ein Antragsdelikt? Wenn nein, dann spielt der Wille des Falschbeschuldigten keine Rolle mehr.

Im Falle häuslicher Gewalt wird die Frau "proaktiv" beraten, das heißt, sie wird grundsätzlich aufgefordert und dahingehend psychologisch bearbeitet, die Anzeige nicht zurückzunehmen, siehe auch hier.

Eine entsprechende Neigung hat der Richter in diesem Falle ja auch erkennen lassen. Das ist zu beanstanden.

Frau wegen Falschbeschuldigung verurteilt

Rainer ⌂, Thursday, 14.06.2012, 11:39 (vor 4335 Tagen) @ stiller Mitleser

Der Freiheitsberaubung und falschen Verdächtigung schuldig gesprochen hat das Amtsgericht eine 27-jährige Frau und Mutter von zwei Kindern.... Die 27-Jährige hatte Mitte April 2010 ihren Lebensgefährten und Vater ihrer Kinder wegen Vergewaltigung angezeigt. Der 26-Jährige wurde am Tag darauf festgenommen. Zwei Monate war er in Untersuchungshaft ...

Das ist die Welt der Justiz. Die Justiz raubt dem Mann die Freiheit und beschuldigt die Frau, diese Handlung begangen zu haben.

Das ist kein Irrtum. Justiz ist ein reines Machtsystem und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Gerechter weise müsste nämlich der Richter verknackt werden, der den Haftbefehl ausgestellt hat.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Frau wegen Falschbeschuldigung verurteilt

Spock, Friday, 15.06.2012, 09:31 (vor 4334 Tagen) @ Rainer

Das ist kein Irrtum. Justiz ist ein reines Machtsystem und hat mit
Gerechtigkeit nichts zu tun. Gerechter weise müsste nämlich der Richter
verknackt werden, der den Haftbefehl ausgestellt hat.

Richtig, einen Irrtum gibt es nicht! Nur die Justiz nimmt sich das Recht von Irrtum heraus, schwere Fehler, Leid, Menschenzerstörung und Unrecht zu begehen und sich dabei noch aus ihrer Verantwortung ziehen. Jedem anderen ausserhalb der Justiz wird kein Irrtum zugestanden, die Begründung der Justiz lautet oft "Man hätte es wissen/vorhersehen müssen, um Schaden vermeiden zu können" und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Sie selbst aber wollen nichts gewusst haben und vorhersehen können, wenn sie unschuldige Menschen ihr Leben zerstört haben. Allein schon, wenn ein Mann unschuldig in Untersuchungshaft war durch einen Vergewaltigungsvorwurf, so kann das für sein weiteres Leben schwerwiegende Folgen haben. Oftmals ist der Ruf zerstört, haben ihren Arbeitsplatz verloren, bekommen psychische und seelische Krankheit usw., einfach gesagt, man hat praktisch sein Leben zerstört durch eine kriminelle Falschbeschuldigung! Die gewissenlos Verantwortlichen in der Justiz leben weiterhin ein schönes Leben und tun so, als wäre nichts passiert bzw. geschehen.

sowas von typisch

sm0469, Thursday, 14.06.2012, 14:46 (vor 4335 Tagen) @ stiller Mitleser

Was? hattes Du erwartet?

Natürlich konnte es hier nur eine Strafe auf Bewährung geben aufgrund der Kinder. Bei einem Mann im umgekehrten Sinne hätten die Kinder natürlich keine Rolle gespielt.

Es ist einfach mal wieder sowas von Typisch. Was der Rechtsstaat hier macht.

Allerdings. Ich kann das ganze irgendwie nachvollziehen.

Der Spruch "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich". trifft hier wieder mal zu.

Im Ernst, ich unterstelle hier einfach mal eine "Abhängigkeit" der Frau von gewissen "Bedürfnissen". Ich kenne leider selber einigige Paare die durch Alkohol, Drogen, ect. nicht mehr klar im Kopf sind. Da wird dann geschlagen, gelogen und betrogen (beiderseitig!) bis die Polizei kommt. Dann jedoch oder später wenn man wieder klar im Kopf ist wird alles runtergespielt und sich gegenseitig verteidigt.

Das kann man dann nicht einfach auf "normale Verhältnisse" ummünzen. Wäre ich der Mann gewesen, hätte dadurch meinen Job verloren, dann wäre ich bestimmt nicht mehr zurückgekommen, hätte mich versöhnt und würde dann auch noch Heiraten wollen. Selbst wenn Er das objektiv betrachtet aus selbstschutz gemacht hätte (so nach dem Motto: ich bezierze sie damit sie mich nicht in den Knast bringt und ich für ne vergwaltigung verurteilt werde) so "schlau" oder besser "abgebrüht" ist kaum einer. Da ist dann der "Hass" und die "Angst" vor weiteren "Falschbeschuldigungen" viel grösser. Normalerweise.

Frauen weiterhin benachteiligt!

Lemon, Thursday, 14.06.2012, 16:58 (vor 4335 Tagen) @ stiller Mitleser

Aus dem Text geht doch hervor, dass Frauen nicht für voll genommen werden, da der Richter weiterhin am Wahrheitsgehalt ihrer Aussage zweifelt.

1200 Euro vom Steuerzahler für zwei Monate Verdienstausfall Wirklich gelohnt hat sich das Ganze nicht.

Ehrenhalber muss man ihr anerkennen, den Pfad der Lüge verlassen zu haben, kurz bevor der Prozess eröffnet wurde. Ja, eigentlich wurde ihr Lebensgefährte dadurch noch härter. Er ist um eine harte Erfahrung reicher. Eine Art Trainingslager für die Seele. Den haut so schnell nichts mehr um.

wuffwuff

Frau wegen Falschbeschuldigung verurteilt

Sigmundus Alkus @, Thursday, 14.06.2012, 23:01 (vor 4335 Tagen) @ stiller Mitleser

Bei manchen fragt man sich, wie dämlich es eigentlich noch geht:

"Nachdem der Haftbefehl aufgehoben worden war, kam das Paar wieder zusammen. Der 26-Jährige bestätigte als Zeuge, dass er der Angeklagten verziehen habe. Die zwei Monate in Untersuchungshaft seien hart gewesen, er habe damals seine Arbeit verloren und sei sechs Monate arbeitslos geblieben. Jetzt seien sie verlobt, wollen im Sommer heiraten. Der Staat habe ihm für die ungerechtfertigte zweimonatige Gefangenschaft 1200 Euro Entschädigung bezahlt."

Also Angst vor weiteren Falschbeschuldigungen hin oder her- spätestens nachdem die Frau die Vorwürfe widerrufen hat, würde ich doch mit ihr nie wieder zu tun haben wollen. Es ist mir völlig unverständlich, wie man die entlasten oder gar heiraten kann. Und mit läppischen 1200 Euro würde ich mich sicher nicht einfach so zufrieden geben. Allein der Verdienstausfall ist doch schon höher gewesen.

"An die Verurteilte richtete Petersen die folgende Worte: "Mit Ihrem Verhalten, mit Ihrer Tat haben Sie sich und den Frauen, die tatsächlich vergewaltigt worden sind, einen Bärendienst erwiesen." Zu Verdeutlichung zitierte er das Sprichwort: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht."

Der Klassiker darf natürlich nicht fehlen. Opfer ist nicht der falsch beschuldigte Mann, sondern die anderen Frauen, denen dann angeblich keiner mehr glaubt.

Erste Regel: Die Frau ist immer Opfer. Zweite Regel: Wenn die Frau einmal Täterin sein sollte, tritt automatisch..

Oliver, Friday, 15.06.2012, 11:10 (vor 4334 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Der Klassiker darf natürlich nicht fehlen. Opfer ist nicht der falsch
beschuldigte Mann, sondern die anderen Frauen, denen dann angeblich keiner
mehr glaubt.

Gut erkannt!

Opfer hat gefälligst IMMER die Frau zu sein.

Gemäß ....

Erste Regel: Der Chef hat immer recht.
Zweite Regel: Wenn der Chef einmal nicht recht habe sollte, tritt automatisch Regel Nummer eins in Kraft.

...gilt im feministischen Unrechtsstaat:

Erste Regel: Die Frau ist immer Opfer.
Zweite Regel: Wenn die Frau einmal Täterin sein sollte, tritt automatisch Regel Nummer eins in Kraft.

--

Liebe Grüße
Oliver


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