Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Es soll noch schlimmer kommen- GewSchG bekommt ein Baby (Recht)

Sigmundus Alkus @, Saturday, 16.06.2012, 00:50 (vor 4333 Tagen)

Hier habe ich höchst beunruhigendes gefunden:

http://beck-aktuell.beck.de/news/jumiko-2012-diskutiert-initiative-sachsens-zum-opferschutz

"Die Justizminister der 83. Justizministerkonferenz (JuMiKo) in Wiesbaden haben sich am 13.06.23012 erneut dem Thema «Erweiterung des räumlichen Distanzgebots zum Schutz der Opfer von Gewalttaten> gewidmet. Bereits im Vorjahr hatte auf Initiative Sachsens die Justizministerkonferenz eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung beauftragt, wie weitere rechtliche Möglichkeiten zur Anordnung eines Distanzgebots zum Schutz der Opfer geschaffen werden können. Nun legte Sachsens Justizministerium den Abschlussbericht vor, der nächste Schritt soll die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs sein.
Maßnahmen für Opferschutz

Unter Federführung Sachsens hat die Arbeitsgruppe, an der auch Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland beteiligt waren, in ihrem Abschlussbericht eine Reihe von Maßnahmen aufgezeigt, wie etwa die Heraufsetzung des Strafrahmens für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz und die Einführung eines neuen Straftatbestandes für die Verstöße gegen familiengerichtliche Anordnungen zum Schutz von Kindern. Darüber hinaus soll für bestimmte Konstellationen die zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden, auch im Strafprozess im Wege des Adhäsionsverfahrens ein Näherungsverbot gegen den Täter zu beantragen.
Sachsen gewinnt Bayern als Mitstreiter

Inzwischen habe sich auch der Freistaat Bayern des Themas angenommen, freute sich Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) zu berichten. Opfer von schweren Straftaten müssten noch besser vor einer erneuten Konfrontation mit dem Täter in ihrem sozialen Umfeld geschützt werden, erklärte er. Die JuMiKo-Teilnehmer stimmten nunmehr darin überein, dass es für ein Opfer einer Straftat, insbesondere einer Sexual- oder Gewalttat, eine massive Belastung bedeuten könne, wenn sich der Täter nach seiner Verurteilung erneut oder weiterhin regelmäßig in seiner Nähe aufhalte. Sie begrüßten es mit großer Mehrheit, dass Sachsen und Bayern gemeinsam auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf erarbeiten werden."

Man kann sich denken, welches Geschlecht die angeblichen Opfer haben. Da kann einem nur die Hutschnur hochgehen. Anstatt die Mängel des GewSchG (oder am besten das ganze Gesetz) endlich zu beseitigen, wird ausgerechnet die am meisten missratene Vorschrift, nämlich die Strafvorschrift, soll noch verschärft werden.

Es soll noch schlimmer kommen- GewSchG bekommt ein Baby

pappi, Saturday, 16.06.2012, 02:18 (vor 4333 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Ich wünsche dem sächsischen Justizminister und seinen Helfershelfern von ganzem Herzen, das er möglichst bald mal das Opfer einer Falschbeschuldigung wird.

"Verstöße gegen familiengerichtliche Anordnungen zum Schutz von Kindern" - was ist das?

MannPassAuf, Saturday, 16.06.2012, 02:26 (vor 4333 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Einführung eines neuen Straftatbestandes für die Verstöße gegen
familiengerichtliche Anordnungen zum Schutz von Kindern.

Darüber hinaus soll für bestimmte Konstellationen die zusätzliche
Möglichkeit geschaffen werden, auch im Strafprozess im Wege des
Adhäsionsverfahrens ein Näherungsverbot gegen den Täter zu beantragen.

Beides ist mir nicht klar. Wer kann es erklären?

zum Schutz von Kindern - was ist das?

adler, Kurpfalz, Saturday, 16.06.2012, 15:17 (vor 4333 Tagen) @ MannPassAuf

Straftatbestandes für die Verstöße gegen familiengerichtliche
Anordnungen zum Schutz von Kindern.

Beides ist mir nicht klar. Wer kann es erklären?

Schutz von Kindern = Schutz von Müttern
Kindeswohl = Mütterwohl

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Es soll noch schlimmer kommen- GewSchG bekommt ein Baby

EinerDerAhnungHat @, Saturday, 16.06.2012, 08:38 (vor 4333 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Das haben wir alles den unehrlichen und verlogenen Weibern in diesem Land zu verdanken. Die pack ich nie wieder an. Raus aus diesem Land. Pfuideibel: Das neue weibliche Nichtsland!

Ganz ruhig, am Sonntag sind ja Wahlen...

Kugellager, Saturday, 16.06.2012, 10:31 (vor 4333 Tagen) @ Sigmundus Alkus

- kein Text -

Es verwundert doch nich mehr wirklich .....

AFWiderstand, Saturday, 16.06.2012, 18:34 (vor 4333 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Sachsen ist mittlerweile ein femfaschistisches Bundesland geworden. Unter Führung der femfaschistoiden Blockparteien wird hier das Gewaltschutzgesetz respektive die Frauenförderung konsequent zu Lasten von Männern umgesetzt.

Was erwartet ihr denn von einem femfaschistischen Justizminister auch anderes?

Lest mal hier:

"Die nach 1949 allgegenwärtigen Parteien verhinderten, dass die Staatsgewalt auf drei verschiedene, einander gleichgeordnete Machtträger übertragen wurde und unterliefen dadurch den deutlich artikulierten Willen des Verfassungsgebers. Die deutsche Justiz ist ein Teil des Geschäftsbereichs der Regierung geblieben, nach 1945 wie vor 1945, nach 1949 wie vor 1949. Bis zum heutigen Tage. Zitat Paulus van Husen: "Daß man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten aus. Der Kontrolleur ist wirtschaftlich völlig in der Hand des Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, mißt ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu."

Warum haben die Mächtigen der ersten Jahre nach 1949 eine Teilung ihrer Macht verhindert? Aus Angst vor dem damaligen deutschen Volk? Aus Angst vor einer im Nazi-Staat geprägten Richterschaft? Oder scheiterte die strukturelle Umsetzung der Gewaltenteilungsidee einfach an den platten Machtspielen des politischen Alltags? Gleichviel wie die Antwort ausfällt stellt sich die Frage: Soll es dabei bleiben?

Wenn heute nicht selten beklagt wird, dass die Bundesrepublik Deutschland in einer fortschreitenden und tiefgreifenden Krise steckt, die auch und gerade etwas mit einem Fehlfunktionieren unserer Staatsordnung zu tun hat, ist dann nicht die Frage überlegenswert: Wenn wir die Gewaltenteilung künftig ernster nehmen, kann das deutsche Politik nicht demokratisch berechenbarer und in der Sache auch besser machen?"

http://www.gewaltenteilung.de/

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