Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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So wird aus Mord ein 'Unfall' (Recht)

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 21.06.2012, 13:21 (vor 4329 Tagen)

Eine Lehrerin hat ihr schlafendes Kind in Malaysia im Auto vergessen - mit tragischem Ausgang. Der fünfjährige Junge war mehrere Stunden bei hohen Temperaturen eingesperrt und erstickte offenbar ... Die Behörden sprachen von einem Unfall, die Mutter wurde zunächst nicht wegen Fahrlässigkeit angezeigt.

n-tv

Frauen, besonders Lehrerinnen, sozial kompetent und emotional intelligent, dürfen schon mal ihr Kind umbringen - das qualifiziert allemal für Führungspositionen auf Frauenquote.
Da bedarf es auch keiner Anzeige, die Tat ist schließlich eine Lappalie und Frauen sind eben - unkriminell.

Viele Grüße
Wolfgang

Ethisches Recht der Mutter!

Zecke24, Thursday, 21.06.2012, 13:28 (vor 4329 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Ein Kind ist das persönliche Eigentum der Mutter. Das scheint sich weltweit so durchgesetzt zu haben. Gottgleich können sie straffrei über Leben und Tod bestimmen.

Wenn jemals eine Frau überhaupt für Kindesmord bestraft wird, dann sind es lapalienhafte Strafen, die mit Sicherheit sogar noch nach 2 Monaten wegen guter Führung ausgesetzt werden.

Frauen dürfen Kinder morden. Wahrscheinlich wird´s die UN und die EU bald in ihren Charta´s verankern.

Wenn Frau nur Kohle im Sinn hat

Derkan, Thursday, 21.06.2012, 13:29 (vor 4329 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

dann passiert folgendes:
Stunden später fiel ihr der Sohn wieder ein.
So wichtig ist ihr das Kind!

So wird aus Mord ein 'Unfall'

Kurti, Wien, Thursday, 21.06.2012, 14:24 (vor 4329 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Ich verstehe nicht, warum Du dich so aufregst. War doch eh bloß ein kleiner Pimmelträger. Ein potenzieller Vergewaltiger weniger.

*Zynismus off*

Gruß, Kurti

Bitte nicht übertreiben: Mord setzt Heimtücke voraus.

Lentze, Thursday, 21.06.2012, 14:54 (vor 4329 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Es handelt sich um eine grob fahrlässige Tötung. Vorsatz war es nicht. Niedrige Beweggründe (z.B. Vertuschen einer Straftat, Einheimsen einer Erbschaft u.dgl.) waren es auch nicht. Dann erst, und bei Heimtücke, kann man von Mord reden.

Von einem bloßen Unfall zu reden, ist natürlich auch nicht recht. Einem Vater wäre extreme Kaltherzigkeit vorgeworfen worden; er würde als Monster bezeichnet; und natürlich würde er bestraft.

Ich wende mich gegen das Wort "Mord" in der Überschrift deswegen, weil ich meine, daß wir von einem überlegeneren Standpunkt urteilen sollten, als derjenige es ist, den Feministen in der Regel einnehmen.

Gutmensch

sm0469, Thursday, 21.06.2012, 15:38 (vor 4329 Tagen) @ Lentze

Ich wende mich gegen das Wort "Mord" in der Überschrift deswegen, weil
ich meine, daß wir von einem überlegeneren Standpunkt urteilen sollten,
als derjenige es ist, den Feministen in der Regel einnehmen.

Sorry, aber du bist ein Gutmensch. Hast damit leider schon verloren.
Sachlich pflichte ich dir bei, aber ich kenne leider zu wenig vom
Hintergrund um mir eine Meinung zu bilden. so wie millionen andere Bild leser auch. lol

Ein Vater wäre ein Mörder gewesen und auch verurteilt worden. Warum also sollen wir solches erstmal auch nicht bei einer Mutter anwenden ?

Nur um einen überlegeneren Standpunkt und den Gentleman Style zu präsentieren über den sich die Femis tot lachen ( Gott sei Dank die Trottel sind nicht so Hart wie wir!) muss ich mich zum Affen machen?

Wie sagte schon die Bibel: Auge um Auge, Zahn um Zahn

Ist also ein Mann ein potentieller Mörder ,
dann darf das eine Frau ebenso sein.

Gleichberechtigung für alle wie gewünscht dann auch für ALLES .

Bitte nicht übertreiben: Mord setzt Heimtücke voraus.

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Thursday, 21.06.2012, 15:56 (vor 4329 Tagen) @ Lentze

Wenigstens eine klitzekleine Überprüfung, ob sie ihr Kind vielleicht aus 'niedrigen Beweggründen' loswerden wollte, wäre aber doch angezeigt. Aber da reichten wohl dicke Kullertränchen als Gegenbeweis.

Üblicheweise wird die am stärksten strafbewehrte Möglichkeit zuerst überprüft - zumindest bei männlichen Tatverdächtigen.

Viele Grüße
Wolfgang

Abtreibung ist Mord. Den akzeptierst du. Hier war es kein Mord. Aber hier schreist du.

Lentze, Thursday, 21.06.2012, 16:31 (vor 4329 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wenigstens eine klitzekleine Überprüfung, ob sie ihr Kind vielleicht aus
'niedrigen Beweggründen' loswerden wollte, wäre aber doch angezeigt.

Ja, da hast du recht. Aber vielleicht ist das geschehen. So eine Meldung ist ja auf knapp gehalten. Natürlich kann es auch sein, daß das nicht geschehen ist. Und davon ganz unabhängig kann es sein, daß die Mutter das Kind postnatal getötet hat, so wie unzählige Mütter ihr Kind pränatal töten.

Es gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung.

Im Falle der pränatalen Tötung gilt sie nicht, weil sie da rechtlich überflüssig ist.

Du hälst doch die pränatale Tötung für legitim, und sprichst in dem Falle nicht von Mord. Warum jetzt von Mord reden, wo der Beweis (Vorsatz zum Töten) nicht vorliegt?

Abtreibung ist Mord. Den akzeptierst du. Hier war es kein Mord. Aber hier schreist du.

Leserr, Thursday, 21.06.2012, 19:16 (vor 4329 Tagen) @ Lentze

Es gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung.

Die gilt nur noch für Frauen, gegen Männer gibt es heute das Gewaltschutzgesetz und die feministische Justiz.

Ein Vater hätte immer zumindest mit Totschlag auf der Anklagebank gesessen und wäre nicht unter 5 Jahren davon gekommen.

Das ist der Punkt.

sm0469, Friday, 22.06.2012, 00:01 (vor 4329 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Üblicheweise wird die am stärksten strafbewehrte Möglichkeit zuerst
überprüft - zumindest bei männlichen Tatverdächtigen.

Genau das ist der Punkt hier.
Beim Mann wird IMMER das schlimmste vorausgesetzt.
Bei der Frau immer das harmloseste vergehen.
Und das für die gleiche Sache.
Das ist Ungerecht.
Und gegen Unrecht kann MANN sich nur auf eine Art wehren.
Mit Gleichbehandlung.
Also kann Mann auch ohne Fakten erstmal das gleiche behaupten,
was auch ohne Fakten bei einem Mann der gleiches Vergehen begangen hat
behauptet wird.
Wenn dann Fakten vorliegen und sie positiv ausfallen kann man genauso
zurückrudern oder ignorieren wie das im umgekehrten Fall passiet wäre.

Eine Frau die Ihr eigenes Kind bei Hitze in einem verschlossenen Wagen
zurückläßt um mal ebend shoppen zu gehen. Die so lange weg ist das dieses Kind durch die Umstände stirbt. ist a) keine gute Mutter und b) für mich eine Mörderin. Das war in meinen Augen kein Unfall. Auch wenn es höchstwahrscheinlich nicht so geplant war.

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