Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Medizinische Philosophie zur "Vater- u. Mutterschaft" (Bildung)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 27.06.2012, 00:00 (vor 4321 Tagen)

Ich habe hier einen interessanten Beitrag zu "Mutter-/Vaterschaft" gefunden. Etwas langatmig, aber deswegen keinesfalls uninteressant in Bezug auf die aktuelle Rechtssprechung in diesem verkacktem Land. Zu lesen ab Mitte der PDF-Seite 260 bis 262: http://www.medizin-philosophie.de/docs/Band%201_AdMP.pdf (Anmerkung: Es lässt sich leider nicht hierein kopieren, warum auch immer!)

Zitat: "Es gibt jetzt keinen einheitlichen Begriff "Mutter" und "Vater" mehr, er wird regelrecht zersplittert, einen einheitlichen Begriff "Mutter" gibt es nicht mehr."

Hochinteressant zu lesen.

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Medizinische Philosophie zur "Vater- u. Mutterschaft"

Rainer ⌂, Wednesday, 27.06.2012, 00:42 (vor 4321 Tagen) @ Referatsleiter 408

Zu lesen ab Mitte der PDF-Seite 260 bis 262:
http://www.medizin-philosophie.de/docs/Band%201_AdMP.pdf (Anmerkung: Es
lässt sich leider nicht hierein kopieren, warum auch immer!)

Der Text:
Damit geht eine Zersplitterung einher. Man isoliert künstlich Gene und Chromosomen, die sich in einem evolutionären Bezugsrahmen entwickelt haben, um sie in einem völlig anderen, der Umwelt der Art nicht entsprechenden Zusammenhang wieder einzusetzen. Beispiel ist das Rhesusäffchen mit den Quallengenen. Auf der (noch) menschlichen Ebene werden durch die modernen Technologien die Verwandtschaftsbegriffe zersplittert. Es gibt jetzt keinen einheitlichen Begriff „Mutter" und „Vater" mehr, er wird regelrecht zersplittert, einen einheitlichen biologischen Begriff „Mutter" gibt es nicht mehr.

Das konservative deutsche Recht hat den modernen Technologien auf seine Art Rechnung getragen. Die obige Definition des Vaterbegriffes „Als Vater ist der Mann festzustellen, der das Kind gezeugt hat." wurde aufgehoben. § 1592 BGB bestimmt heutzutage: „Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft nach § 1600 d gerichtlich festgestellt ist." Jetzt ist die Vaterschaft nicht an die Zeugung, sondern - wie trotz obiger Definition früher auch - an die Ehe gebunden. Es kommt jetzt auf den Bestand der Ehe zum Zeitpunkt der Geburt an. Das Augenmerk ist also auf die Geburt gelegt. Dem entspricht der neue § 1591 BGB: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat." Der Verfasser des Artikels im Handkommentar H. Holzhauer bemerkt dazu: „Der Rechtssatz dieser Vorschrift lag noch jedem Abstammungsrecht zugrunde, dem des BGB bisher jedoch unausgesprochen." Das neue BGB fixiert jetzt also als Vorschrift, was bisher Tatsache, aber zugleich so natürlich war, dass es nicht ausgesprochen und als Gesetz gefasst werden musste. Holzhauer kommentiert dann: „Die Zuordnung des Kindes an die Frau, die es geboren hat, ist endgültig. " Es gibt nach deutschem Recht nur eine Anfechtung der Vaterschaft, nicht aber der Mutterschaft. Eine nur genetische, also Eimutter, hat zum Kind kein Kindschaftsverhältnis. Holzhauer dazu: „§ 1591 entspricht funktional dem römischen Rechtssatz „mater semper certa est"..., der die Beweisbarkeit des Geburtsvorgangs und die Identifizierung von Mutter und Kind voraussetzt." Dieser Hinweis ist interessant. Denn hier ist die Konservativität des deutschen Rechtes besonders deutlich. Dass die Mutter entsprechend dem lateinischen Satz „Mater semper certa est" sicher ist, hat zugetroffen, solange die heute getrennten Mutterfunktionen noch nicht getrennt waren, der Mutterbegriff also einheitlich war. Heute müsste der lateinische Satz folgendermaßen lauten: „Mater semper certa esto!" — „Die Mutter soll immer sicher sein!", damit dem deutschen Recht entsprochen wird. Denn um Rechtssicherheit herzustellen, wird ein Mutterbegriff herausgegriffen und dogmatisch zur Endgültigkeit erhoben. Offensichtlich aus Angst vor der Überflutung durch die Möglichkeiten der neuen Technik wird Gesetz zum Dogma. Was würde geschehen, wenn wirklich eine Frau einen Schimpansen gebiert? Nach deutschem Recht wäre diese Frau die Mutter eines Tieres, ihres Kindes. Der Schimpanse müsste dann statusrechtlich einem Menschen gleichgestellt werden. Dieses Beispiel zeigt vielleicht, dass es schwer ist, rein gesetzlich eine konservative Einschränkung vorzunehmen. Denn dadurch dass in vielen anderen Ländern, als Vorreitern besonders in den USA und Australien, technische Neuerungen und Praktiken (z.B. die Befruchtung mit dem Samen Gestorbener) wie oben beschrieben längst unbefragt gängige Praxis sind, ist auch bei uns derartiges möglich. Eigentlich spielt es keine Rolle mehr, ob derartiges nun bei uns gemacht wird oder verboten ist. Viel wichtiger ist, dass die neuen Techniken unser Menschen- und Naturbild verändern und wir eine Antwort darauf finden müssen, wie wir heute den Menschen, die Arten, die Verwandtschaftsverhältnisse etc. definieren können, ohne angstbestimmt einen Begriff zu verabsolutieren, aber auch ohne jede Ausweitung für normal zu empfinden.

Im übrigen ist auch in anderer Hinsicht unser Bild von Familie verändert. Im Jahre 2000 wurde vom Bundestag das „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften" beschlossen. Dieses Gesetz gilt als modern, ist aber deutlich konservativ. Denn es hält am traditionellen Beispiel der Ehe fest, dehnt sie als eheähnliche Gemeinschaft auch auf gleichgeschlechtliche Gemeinschaften aus. Bei heterosexuellen Ehen ist, wie gesagt, derjenige der Vater, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, auch wenn ein anderer Mann das Kind gezeugt hat. Homosexuelle oder Lesben können miteinander kein Kind zeugen. Bei der Homosexuellen-Ehe geht es also nicht um Zeugung, sondern um eine rechtlich eingetragene Gemeinschaft. Die Ehe und eheähnliche Gemeinschaft der Homosexuellen sind nach den neuen Gesetzen also nicht als „Keimzelle des Staates" zu betrachten, jedenfalls nicht in genetischer Hinsicht. Die genetische Abstammung spielt in Deutschland bei der Homosexuellen-Ehe genauso wenig eine Rolle, wie bei der neuen BGB-Mutter, die ja nur in der Funktion der gebärenden Mutter zählt, unabhängig wessen Ei und damit wessen Gene sie austrägt. Deshalb zeigen die Anerkennung homosexueller eheähnlicher Verbindungen und die neuen Abstammungsgesetze des BGB in Deutschland gleichermaßen eine Abkehr vom alten Bild des Stammbaumes, der ja die genetischen biologischen Abstammungsverhältnisse darstellte. Diese Abkehr vom Mythos des Stammbaumes ist aber international. Deshalb gingen 1995 in Dänemark die Vorsitzende des Verbandes dänischer Lesbierinnen mit dem Vorsitzenden der Organisation Homosexueller eine standesamtliche Ehe ein, damit die Vorsitzende der Lesbierinnen das Recht erwarb, sich künstlich befruchten zu lassen oder ein Kind zu adoptieren. Das heißt, ein Paar heiratete gar nicht, um miteinander Kinder zu bekommen, sondern damit die Möglichkeit bestand, eine Fremdbesamung durchzuführen. Kurz danach ließ Dänemark die künstliche Befruchtung für unverheiratete Frauen und damit auch für Lesbierinnen zu, ohne dass sie deshalb eine Scheinehe eingehen müssten. Und im Jahre 2000 erklärte ein Gericht in den USA es für rechtens, dass die Namen von zwei lesbischen Frauen unter der Rubrik „Mutter" auf der Geburtsurkunde ihres künstlich gezeugten Kindes eingetragen wurden, dass die Rubrik „Vater" aber gestrichen wurde. Das Kind hatte nach der Geburtsurkunde also zwei (lesbische) Mütter, aber keinen Vater. Heute muss man damit rechnen, dass ein mit den neuen Techniken entstandenes Kind in etwa folgende Einträge in seiner Geburtsurkunde benötigt (siehe Tab. 1).

Die jeweils konkrete Geburtsurkunde müsste dann mit entsprechenden Namensnennungen oder auch Genkarten erfassen, wer die Eimutter, wer die austragende Mutter, der jeweilige Vater etc. ist und von wem bzw. von welcher Pflanze, welcher Tierart, welchem ausgestorbenen Neandertaler etc. das Fremdmaterial stammt. Da eine Großmutter ihren Enkel oder eine Schwester ihre Schwester austragen kann, ist eine deskriptive Familienterminologie unter diesen Umständen veraltet, man muss jetzt zu einer analytischen Terminologie übergehen und wahrscheinlich zu mathematischen Kürzeln kommen. OMX= 13121991+MuSchTo YvPRZ 20022002* hieße dann: DieOvarmut-ter X ist die am 13. 12. 1991 gestorbene Mutterschwestertochter Y des am 20.02.2002 geborenen Probanden Z (gemeint ist des Kindes der Geburtsurkunde).

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Lesenswert!

Lentze, Wednesday, 27.06.2012, 00:46 (vor 4321 Tagen) @ Referatsleiter 408

Hochinteressant zu lesen.

Das betrifft nicht nur die drei erwähnten Seiten. Ich werde noch genauer hineinschauen. Danke für den Link!

So sieht demnach die Geburtsurkunde der Zukunft aus.

Lentze, Wednesday, 27.06.2012, 00:53 (vor 4321 Tagen) @ Lentze

Nicht mehr die menschliche Fortpflanzungslinie soll zählen, sondern alles mögliche Andere. Das wird dann sehr kompliziert und unübersichtlich, wie man sieht:

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Sollten sich mal die Trottel anschauen, die - hirngewaschen wie sie sind - "biologischer" vor Vater schreiben

Morpheus, Wednesday, 27.06.2012, 02:14 (vor 4321 Tagen) @ Lentze

So etwas überschreit die Grenze zu "erschreckend" bei weitem!

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Konsequenzen aus der Biotechnik: Genetische Verwandtschaft stirbt aus.

Lentze, Wednesday, 27.06.2012, 12:12 (vor 4320 Tagen) @ Morpheus

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Grob verkürzt, können wir den zitierten Artikel wie folgt zusammenfassen:

o Schon jetzt gibt es außer dem biologischen auch den sog. rechtlichen Vater, der mit "seinem" Kind nicht genetisch verwandt ist.

o Ebenso gibt es jetzt die Mutter, die mit "ihrem" Kind nicht verwandt ist. Sie kann nämlich das Ei einer anderen Mutter eingepflanzt bekommen haben. Es gibt also eine Eimutter, und eine Leihmutter. Letztere ist die rechtliche Mutter, denn nach dem neuen § 1591 BGB ist Mutter die Frau, die ein Kind geboren hat.

o Es gibt sogar Eltern, von denen weder Vater noch Mutter mit "ihrem" Kind genetisch verwandt sind. Rechtlich sind sie es allerdings; die biologischen Eltern sind es nicht!

o Ferner gibt es Eltern, die aus zwei Müttern bestehen, von denen wiederum eine oder keine mit dem Kind genetisch verwandt sein kann. Einen rechtlichen Vater gibt es dann nicht.

o Biologische Eltern können längst verstorbene Individuen sein, deren Ei- oder Samenzellen entweder konserviert oder aber künstlich aufbereitet wurden. Theoretisch, d.h. in Hinblick auf die neuesten Forschungsergebnisse, können sie viele tausend Jahre alt sein, z.B. von einem Neandertaler stammen.

o Eltern können auch abgetriebene Föten sein, denen fortpflanzungsfähige Zellen entnommen wurde. Insofern muß ein Mensch nicht mehr zwei, sondern kann auch viele Eltern gleichzeitig haben.

o Neuerdings ist es sogar möglich, tierisches Genmaterial in das menschliche einzuarbeiten. In die Nähe des Möglichen rückt dadurch immer mehr auch die Geburt von Mensch-Tier-Wesen oder auch von reinen Tieren, etwa Schimpansen, durch menschliche Mütter. Rechtlich müßte ein solches "Kind", da die Austrägerin stets die rechtliche Mutter ist, menschlichen Status bekommen.

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Konsequenzen:

Unter Anderem wird sich die Hoffnung so mancher Maskulisten, daß "harte" Lesbo-Feministinnen, weil nicht gebärfreudig, aussterben würden, als Illsusion erweisen. Homosexuelle Frauen können jetzt schon als Eimütter für "normale" Leihmütter fungieren und ihr Erbgut dadurch weitergeben.

Ähnliches gilt für Homosexuelle beiderlei Geschlechts. Von einer "Chance", daß sie auszusterben, kann keine Rede mehr sein.

Worauf wir zulaufen, ist jedenfalls eine immer weitergehende Entkoppelung von Sexualität und Fortpflanzung. Der Begriff "Stammbaum" wird obsolet. Familien im herkömmlichen Sinne könnten bald zu den Ausnahmen gehören, ihre Träger und Verfechter als rückständig, ja gefährlich verschrieen und diskriminiert werden. (Schon jetzt figurieren sie als "Heterosexisten.)

Verwandtschaft im genetischen Sinne wird also, angestoßen durch die Bio- oder Gentechnik, immer mehr verschwinden.

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Dankenswerterweise weist der Autor aber auch auf die - freilich schon seit langem bekannten - Ergebnisse der Ethnologie (Völkerkunde) über die klassifikatorischen Verwandtschaftsverhältnisse in wenig entwickelten Gesellschaften hin.

Auch dort nämlich können Kinder viele Mütter und viele Väter haben. In manchen Gesellschaften ist die biologische Vaterschaft gar nicht bekannt.

"Mütter" waren Mutter, Mutterschwester, Vaterschwester, Schwester des Vaterbruders und des Mutterbruders. Die Angehörigen solcher Stämme erleben sich wie in einem ewigen Kreislauf, in dem die gestorbenen Ahnen als Enkel wiedergeboren werden, das Leben also zyklisch verläuft.

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Damit ist das Stichwort "Wiedergeburt" gegeben.

Angenommen, es gibt eine wissenschaftliche Erforschung nicht physisch wahrnehmbarer Vorgänge - ihre Methode müßte sich dann auf eine erlernbare übersinnliche Wahrnehmung stützen -, so müssen wir die Möglichkeit einer vollständigen Entkoppelung von genetischer und tatsächlicher Verwandtschaft in Betracht ziehen.

Bei den Wiedergeburts-Vorstellungen der erwähnten Völker erscheint die genetische Verwandtschaft mit der geistigen Verwandtschaft gemischt. Denn wenn ein Enkel die Wiedergeburt seines Großvaters sein soll, dann ist er in seinem Wesenskern, seinem höheren Ich, mit diesem Großvater identisch. Anderseits ist er auch mit ihm verwandt, und zwar über die Zwischenstufe seiner leiblichen Eltern.

In der Wiedergeburts-Idee hingegen, wie sie in der Deutschen Klassik weit verbreitet war und z.B. durch G.E.Lessing und durch Richard Wagner explizit vertreten wurde, erscheint die menschliche Identität von der genetischen Verwandtschaft vollständig entkoppelt. Leitender Gedanke ist die Evolution des als unsterblich angenommenen Menschen.

Indirekt ist die geistige Identität des Menschen übrigens schon durch die technische Möglichkeit der Geschlechts-Umwandlung gegeben. Denn wenn z.B. ein Mann, der sich als Frau gefühlt hat, dann auch äußerlich zu einer Frau machen läßt, dann erweist sich der Körper als "machbar", m.a.W. als nicht-ident, als sekundär, weil veränderbar durch den unverändelichen Willen. Das Subjekt dieses Willens ist aber der wirkliche Mensch als Geistwesen, der in diesem Falle immer schon eine Frau war, die nur in einem dazu nicht passenden, "falschen", Körper gelebt hatte.

Eine interessante Parallele zu den oben referierten biotechnischen Ergebnissen ergibt sich nun daraus, daß auch die übersinnlichen Forschung den Menschen auf komplizierte Weise geistig "vererbt" sieht. Hier ist die Rede von Wesensgliedern, von denen z.B. nur der physische Leib von den physischen Eltern abstammt, der Ätherleib (Träger der Lebenskräfte) und der Astralleib (Träger der Seelenkräfte) jedoch von anderen, aktuell nicht verkörperten Wesen "abstammen" kann. Diese Wesensglieder höher entwickelter Menschen können sogar vervielfältigt, gleichsam "in Kopie" bestehen. Das Ich des Menschen ist schließlich nur noch von sich selbst - d.h. von einem Menschen, der früher bereits verkörpert war - abstammend.

Wer diese Forschungsergebnisse mit dem Argument ablehnt, daß sie für ihn selbst nicht überprüfbar seien, der möge ehrlicherweise auch zugeben, daß die Ergebnisse der eingangs referierten biotechnischen Forschung für ihn genausowenig überprüfbar sind. Warum glauben wir dergleichen "Kram" überhaupt? Wir glauben sie, weil

o sie in sich widerspruchsfrei erscheinen;
o wir den Biotechnikern unterstellen, daß sie vertrauenswürdig seien, d.h. kompetent und nicht willens, sich und uns zu belügen;
o wir die Ergebnisse überhaupt erst einmal umfassend zur Kenntnis genommen haben.

Wie dem sei, ein Weltbild, das die Wiederverkörperung mit einbezieht, stellt den äußersten Gegensatz zum heute verbreiten biologistischen Weltbild dar, welches den Menschen als determiniert allein durch seine Gene ansieht.

Die meisten Männerrechtler scheinen extreme Biologisten zu sein, von denen ich mich auf diese Weise schärfstens "distanziere". ;-)

Hier eine lesbare Kopie der fiktiven Geburtsurkunde

Lentze, Wednesday, 27.06.2012, 12:23 (vor 4320 Tagen) @ Lentze

Hardcore Biologist - parasitäre Vermehrung

Borat Sagdijev, Wednesday, 27.06.2012, 12:47 (vor 4320 Tagen) @ Lentze

Konsequenzen:
Unter Anderem wird sich die Hoffnung so mancher Maskulisten, daß "harte"
Lesbo-Feministinnen, weil nicht gebärfreudig, aussterben würden, als
Illsusion erweisen. Homosexuelle Frauen können jetzt schon als Eimütter
für "normale" Leihmütter fungieren und ihr Erbgut dadurch weitergeben.

Es ist wie mit den Schwulen, die vermehren sich auch nicht selbst und sie sterben doch nicht aus.

Es ist etwas in den Genen eingebaut was zu 10% einen Schwulen schafft, wie auch immer das Jemand findet.
Man kann auf jeden Fall feststellen das die menschliche Rasse über lange Zeit stabil in dieser Art war, also hat es einen "Sinn".

Mit den Lesbofemis ist es genauso.
Die gab es auch schon immer, nur fallen sie Manchen heute eher störend auf. Evtl. auch weil sie durch unseren Wohlstand und stark geänderten Lebensumstände quasi gefördert und gezüchtet werden und an Einfluss gewinnen.

Aber dass die von der parasitären Vermehrung zur eigenen Vermehrung übergehen ist sehr unwahrscheinlich.
Eigene Vermehrung ist effektiver aber nur für den der diese auf traditionelle Weise betreibt und im Schnitt die besseren Kinder hat. Die besten Kinder mit dem geringsten Aufwand.
Das ist für den technischen Aufwand den Lesbofemis treiben müssen und die höhere Warscheinlichkeit an schlechteren Kindern sehr unwahrscheinlich.
Schwul wie Lesbisch ist übersteigerter Narzissmus, der vermehrt sich generell nicht selbst und parasitiert die normale Vermehrung.

Ähnliches gilt für Homosexuelle beiderlei Geschlechts. Von einer
"Chance", daß sie auszusterben, kann keine Rede mehr sein.

Wie ich sagte, die haben sich ja wohl Jahrmillionen schon parasitär Fortgepflanzt.

Worauf wir zulaufen, ist jedenfalls eine immer weitergehende
Entkoppelung von Sexualität und Fortpflanzung. Der Begriff
"Stammbaum" wird obsolet. Familien im herkömmlichen Sinne könnten bald zu
den Ausnahmen gehören, ihre Träger und Verfechter als rückständig, ja
gefährlich verschrieen und diskriminiert werden. (Schon jetzt figurieren
sie als "Heterosexisten.)

Ich glaube das kann man nur über aussterbende Gesellschaften sagen. Global gesehen spielt es vielleicht keine Rolle.

Und nur weil wir es nicht mehr kennen ist die Großfamilie und der Stamm die über die Zeit bewährteste Organisation von Gemeinschaften.

--
Afrika hat Korruption?
Deutschland ist besser, es hat Genderforschung und bald eine gesetzlich garantierte Frauenquote.

Hardcore Biologist - parasitäre Vermehrung

ajk, Thursday, 28.06.2012, 10:45 (vor 4319 Tagen) @ Borat Sagdijev

Es ist etwas in den Genen eingebaut was zu 10% einen Schwulen schafft, wie
auch immer das Jemand findet.
Man kann auf jeden Fall feststellen das die menschliche Rasse über lange
Zeit stabil in dieser Art war, also hat es einen "Sinn".

Höhöhö... Pass auf welche Gedanken du äusserst..

Bis vor kurzem waren Homosexuelle aussenseiter und nicht Teil der Gesellschaft. Und die Gesellschaft hat überlebt. Jetzt sind Homosexuelle die Krönung der "Gesellschaft" und diese ist kurz vor dem abserbeln..

In übrigen ist Homosexualität nicht Biologisch vererbt, sondern eine Psychische Sache. Sehnsucht nach Männlichkeit, dominante Mutter, nicht präsenter Vater usw.. Man rutscht da rein und es entwickelt sich eine Sucht.

Einfach mal Ex-Schwule sprechen hören.

ajk

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Solange du andere fragst, was du "darfst", bist du kein Mann. - Robert

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