Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

OT: Natürliche/rechtliche Person .... ich brauch mal einen Rat! (OT)

Zecke24, Friday, 29.06.2012, 11:59 (vor 4328 Tagen)

Frage: Juristischen Personen des Privatrechts muss das Verhalten ihr zugehöriger natürlicher Personen zugerechnet werden. Für die Haftung wird zwischen zwei Arten von Personen unterschieden. Welche sind das? Worin liegt der grundsätzliche Unterschied bei der Haftung?

Antwort: Zu unterscheiden ist zwischen der Haftung für Organe (einschließlich verfassungsmäßig berufener Vertreter) im Sinne von § 31 und der Haftung für sonstige Hilfspersonen. Für Organe haftet die juristische Person immer ohne Entlastungsmöglichkeit. Dies gilt nach h.M. sowohl für deliktische als auch für vertragliche Ansprüche (Die Zurechnung von Organverschulden lässt sich jedoch bei vertraglichen Ansprüchen auch –m.E. besser- mit § 278 begründen, weil dort die gesetzlichen Vertreter ausdrücklich mit erwähnt werden).

Bei den sonstigen Hilfspersonen ist der vertragliche (§ 278) und der deliktische (§ 831) Bereich stets zu unterscheiden. Im Rahmen bestehender Schuldverhältnisse (in der Regel also bei Verträgen) haftet die juristische Person über § 278 , d.h. im Gegensatz zu § 831 Abs. 1 Satz 2 ohne Entlastungsmöglichkeit.

Meine These ......

Wenn ich das so lese, dann stellt sich mir die Frage: Muss ich als "natürliche Person" irgendetwas mit meiner "juristischen Person" zu un haben? Also ... wenn mich ein Richter fragt: "Sind Sie Herr XXX?" und ich sage: "Nein, mit dem habe ich nichts zu tun!" ... dann bin ich ja im rechtlichen Sinne als "juristische Person" nicht greifbar und damit abstrafbar.

Ich brauch da mal einen kompetenten Rat, denn ich bin mittlerweile für jeden Spass zu haben.

Bist du gechipt?

Jürgen, Berlin, Friday, 29.06.2012, 15:03 (vor 4328 Tagen) @ Zecke24

Wenn nein, kannst du das bestimmt abstreiten. Laut der Gender-Theorie könntest du ja auch sagen: "Nein, ich bin nicht Herr XYZ, sondern Frau XYZ!" Das Geschlechtspendeln ist heutzutage möglich. Wenn du dich morgen wieder als Mann fühlst, wechselst du das Ufer einfach wieder.

OT: Wechsel der rechtlichen Person

Rainer ⌂, Friday, 29.06.2012, 18:29 (vor 4328 Tagen) @ Zecke24

Der Wechsel der juristischen Person ist einfach. Du musst die Daten einer Person ausfindig machen die etwa dein alter hat und im Kindesalter verschollen ist. Vom entsprechenden Standesamt lässt du dir eine Geburtsurkunde ausstellen und mit der in einer anderen Stadt einen Personalausweis (Am besten du mietest eine Wohnung, der Vermieter bestätigt dann deine Angaben:-) Du gibst an nach Jahrzehnten wieder nach Deutschland zurückgekehrt zu sein (aus einem Land ohne Meldepflicht). Du hast dann eine zweite juristische Person zu deiner natürlichen.

Die ganze Bürokratie baut auf der unbestimmten Zuordnung, Kind-Dokument, auf. Daraus basteln die alle juristischen Wahrheiten zur Person.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

powered by my little forum