Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Heute: Tatvorwurf "Seelische Körperverletzung" (Recht)

Forschungsgruppe Justiz, Wednesday, 11.07.2012, 10:28 (vor 4308 Tagen)

Nachdem femastatische Kreise für sich das Gewaltschutzgesetz erfunden haben und haben beschließen lassen, soll der Pool an Möglichkeiten, unschuldige Männer ohne Tatsachenbeweis abstrafen zu lassen, wieder einmal erweitert werden: Seelische Körperverletzung mit Verweis auf § 228 StGB

Damit schafft sich derzeit das Feminat ein neue Waffe im Kampf gegen das männliche Geschlecht. Allerdings sind wir Männer diesmal vorher schlauer und wehren uns. Was Frauen können, können wir Männer auch! Zeigt also ohne viel Federlesen im Ehekrieg die Ex-Frau wegen "seelischer Körperverletzung" an. Wenn ihr es nicht macht, die macht es auf jeden Fall.

Jusline.de: "Die Mindermeinung vertritt die Ansicht das aufgrund des Textes "an der Gesundheit schädigt" auch seelische Beeinträchtigungen zu berücksichtigen sind. Die herrschende Meinung lehnt diese Annahme ab und vertritt die Ansicht das nur pathologisch erfassbare Beeinträchtigungen durch § 223 StGB abgedeckt sind.

Theoretisch könnte man die Mindermeinung vertreten, da seelische Beeinträchtigungen auch zu körperlichen Leiden führen können.

Auf der anderen Seite dürfte es, wollte man der Mindermeinung folgen zu Problemen bei der Beweisführung kommen, wenn man § 223 StGB auch auf seelische Beeinträchtigungen ausweitet, da es in der Praxis kaum möglich ist, die Kausalität zwischen den seelischen Beeinträchtigungen und den körperlichen Beeinträchtigungen nachzuweisen. Insoweit könnte man behaupten das die herrschende Meinung die besseren Argumente auf Ihrer Seite hat."

Die (Un)rechtssprechung ist zwar noch nicht auf diese feministische Schiene eingeschwenkt, aber sicher ist da bald eine Gesetzesänderung zu erwarten. Dafür werden feministisch-unrechtswissenschaftliche Vereinigungen wie der djb schon sorgen.

Hier mal einige öffentliche Meinungen dazu:

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=3&paid=223

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080328232638AATotjZ

Heute: Tatvorwurf "Seelische Körperverletzung"

Holger, Wednesday, 11.07.2012, 12:59 (vor 4308 Tagen) @ Forschungsgruppe Justiz

Das wird mit Sicherheit kommen!

Die Erfindung der 'posttraumatischen Belastungsstörung' wird's schon richten.
Der professörliche Therapeut der Schwätzingerin hat es im Falle Kachel ja vorgemacht.
Wie wenig Verstand heutzutage bei Gerichten und in der Medizin vorhanden ist, zeigt seine mit Inbrunst vorgetragene Behauptung, Todesangst riechen zu können.
Das muß man sich mal rein tun! Und um so einen blanken Unfug aus der Welt zu schaffen, mußte Kachel nochmals heftig für Gutachter bluten.
Scharlatanesk!

Aus Vätersicht dennoch äußerst interessant!

Molinaro, Wednesday, 11.07.2012, 17:49 (vor 4308 Tagen) @ Forschungsgruppe Justiz

Eine Richterin oder Jugendamtsmitarbeiterin, die die Vater-Kind-Bindung massiv behindert, die kann man unter Verwendung dieser Argumentation auf jeden Fall anzeigen. So abwegig ist dieser Gedanke nicht. Egal was dabei herauskommen sollte, es bleibt auf jeden Fall etwas bei denen hängen. Wenn das 10-20 Väter machen, dann hat das irgendwann mal Wirkung.

Wie hieß das früher mal: Mach mit, machts nach, mach´s besser!

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