Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Heute: Hinterlegung einer Schutzschrift zur Verhinderung einer Einstweiligen Verfügung! (Recht)

Forschungsgruppe Justiz, Friday, 13.07.2012, 13:59 (vor 4307 Tagen)

Gerne missbrauchen Feministinnen das Gewaltschutzgesetz und meist kommt die Einstweilige Verfügung für den falschbeschuldigten Mann völlig überraschend. Er wird aufgefordert, die gemeinsame Wohnung binnen einer Frist mit seinen gesamten Sachen (Möbeln, Bekleidung etc.) zu verlassen. Das ist schier unmöglich, wo sollte man auch über Nacht hin? Das ist den Feministinnen aber völlig egal. Ziel ist die phyische Zerstörung von Männern und keinesfalls der immer wieder von ihnen vorgetäuschte "Gewaltschutz". Gäbe es nämlich diese Gewalt wirklich, dann könnte die Frau ja schließlich in eines der fast 500 Frauenhäuser "flüchten" und brächte gar keine EV.

Doch man kann sich wehren und zwar durch Hinterlegung einer Schutzschrift beim zuständigen Amtsgericht.

Muster *.doc

Tipp von der Forschungsgruppe Justiz:

Bei wem eine Trennung erkennbar wird, der sollte umgehend eine solche Schutzschrift beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Es wird von vielen Frauenhäusern und feministischen Autorinnen empfohlen, dem Ehemann od. Lebenspartner "häusliche Gewalt" zu unterstellen, um so a) die gemeinsamen Kinder zu erbeuten und b) den Ex aus der Wohnung zu katapultieren.

Ihr müsst nicht diese Zeilen hinterfragen, es ist einfach so und es hat schon 1000fach funktioniert. Schützt euch einfach und verhindert, das ihr so abgekocht werdet, denn das Gewaltschutzgesetz kehrt die Unschuldsvermutung einfach um. Nicht die Ex muss beweisen, dass du geschlagen hast, sondern du musst beweisen, dass du die Ex nicht geschlagen hast. Das ist schier unmöglich, zumal sich viele Weiber autoaggressiv verhalten (siehe Fall Kachelmann) und es dann dem Mann in die Schuhe schieben.

Ganz wichtig ist, sich in dem halben Jahr einer Wohnungszuweisung per Gewaltschutzgesetz sich nicht polizeilich umzumelden. Sollte es gemeinsames Wohneigentum geben, dann ist das für das Scheidungsgericht ein sicheres Indiz dafür, dass ihr am Wohneigentum im Streitfall kein Interesse habt. Sonst wärt ihr ja nicht ausgezogen (... obwohl ihr es unter Zwang musstet!). Man kann das auch als eine kalte feministische Enteignung von Männern bezeichnen. Merke: Die Ex wird euch empfehlen, sich eine Wohnung zu suchen. Dort müsst ihr euch ja zwangsweise anmelden und damit ist sie einen gewaltigen Schritt weiter.

Weitere Infos hier ....

Heute: Hinterlegung einer Schutzschrift zur Verhinderung einer Einstweiligen Verfügung!

Detektor, Friday, 13.07.2012, 15:58 (vor 4307 Tagen) @ Forschungsgruppe Justiz

Das wird wohl nicht funktionieren. Es ist nur Gewohnheitsrecht und im Falle der Gewaltschutzgesetzproblematik wird die Rechtsprechung einen Teufel tun und sich auf solche Bremsversuche einlassen.

Ein paar Argumentdrehereien plus Analogien zum Polizeirecht, "Gefahr im Verzug" und so weiter, und schon gehört es ebenso zum Gewohnheitsrecht, dass man in solchen Fällen mit seiner Schutzschrift nur den Papierkorb des Gerichts auffüllt.

Heute: Hinterlegung einer Schutzschrift zur Verhinderung einer Einstweiligen Verfügung!

Sigmundus Alkus, Friday, 13.07.2012, 22:32 (vor 4306 Tagen) @ Detektor

Ein paar Argumentdrehereien plus Analogien zum Polizeirecht, "Gefahr im
Verzug" und so weiter, und schon gehört es ebenso zum Gewohnheitsrecht,
dass man in solchen Fällen mit seiner Schutzschrift nur den Papierkorb des
Gerichts auffüllt.

Doch, das kann schon funktionieren, aber nicht als pauschale Vorsorgemaßnahme. Man braucht hier einen konkreten Anlass, bei dem man den Sachverhalt in seiner Schutzschrift dann genau schildern muss. Beispiel: Die Frau ruft die Polizei und behauptet dieser gegenüber (konkrete) Misshandlungen. Wirft die Poilzei den Mann aus der Wohnung, ist es durchaus sinnvoll, eine Schutzschrift einzureichen (nebst eidesstattlicher Versicherung). Man sollte aber bedenken, dass man hierfür nicht mehr als ein oder zwei Tage Zeit hat. Denn wenn Muddi etwas will, dann ist die Justiz gaaaaanz flott.

Arbeitet die Justiz ordnungsgemäß, so sollte bei rechtzeitiger Einreichung der Schutzschrift kurzfristig Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt und die Antragsschrift zugestellt werden. Hier hat mann dann Gelegenheit zur Erwiderung und kann die Vorwürfe der Ex auseinandernehmen.

Eine Schutzschrift, in der steht, man habe sich von seiner Frau getrennt und befürchte deshalb einen Missbrauch des GewSchG, dürfte dagegen wohl tatsächlich im Papierkorb landen.

Heute: Hinterlegung einer Schutzschrift zur Verhinderung einer Einstweiligen Verfügung!

Kugellager, Saturday, 14.07.2012, 11:10 (vor 4306 Tagen) @ Forschungsgruppe Justiz

Wofür soll das gut sein, ein Weib welches solches ohne Grund veranlasst, hat keinen Respekt vor dem Mann.

Also bringt den Weibern Respekt bei und kümmert Euch nicht weiter um ein solch abstruses Gesetz.

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