Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Kernaussage deutscher Familien(un)rechtssprechung! (Politik)

Yussuf K @, Ankara, Sunday, 15.07.2012, 14:53 (vor 4274 Tagen)

Dieses Zitat ist die Grundlage deutscher Familienrechtssprechung:

"Ein Mann übt in aller Regel einen höher qualifizierten Beruf aus als die Frau. Er wird mehr Geld verdienen und kann daher mehr Steuern und Abgaben bezahlen. Bei einer Frau besteht viel eher die Möglichkeit, dass man ihr die Kinder überträgt, sie von der Berufstätigkeit freistellt und dem Mann die Unterhaltspflicht auferlegt. Es wird also davon ausgegangen, dass der alleineinziehende Vater der Staatskasse zur Last fällt, während die alleinerziehende Mutter dem Vater zur Last fällt. Deshalb gilt es dafür zu sorgen, dass die Kinder zur Mutter kommen und der Vater zahlt. Richterinnen und Richter, die von diesem Schema abweichen, werden für ungeeignet gehalten, eine Rechtsprechung in der Familiengerichtsbarkeit zu praktizieren.

Auch hier wird der Entscheidungsvorgang als solcher auf die Sachverständigen abgeschoben."

Link: http://www.petite-marlen.de/index.html

Väter, wehrt euch: WWW.VAETERENTSORGUNG.DE.VU!

Millionen von Kriegsopfern waren auch alles nur "bedauerliche Einzelfälle", aber in der Gesamtbetrachtung ist es Völkermord!

(Info an MusLim: Hast du das schon bei www.dfuiz.net erfasst?)

na herzlichen Glückwunsch. Den um was anderes geht es nicht.

Hans Lurch, Sunday, 15.07.2012, 15:35 (vor 4274 Tagen) @ Yussuf K

Man stellt sich halt mal vor, man hat einen gut qualifizierten Mitarbeiter. Der wird halt mal freigestellt.z.B. er hat Urlaub. Es gibt Ausgaben an ihm, gleichzeitig bringt er an diese Tage keine Einnahmen. Doppelter Rückschlag für die Firma. Warum wohl viele Firmen ungern Urlaubstage erlauben? Dabei geht es natürlich nicht darum, dass eine Firma pleite gehen würde oder sonstiger übertriebener Scheiß. jede Firma kann die paar Ausfalltage locker verkraften. Es geht um gier! Um das Mehrhaben. Schön, dass dann rein juristisch Urlaubstage entfallen können.

Was das mit dem thema zu tun hat? Der Staat denkte natürlich genauso. Rein steuerlich natürlich. Er will, dass sein ertragsreichtes Pferd weiterhin wirtschaftet und nicht mal phasenweise getragen wird.

Tja, man bemüht sich seinen ganzen Leben dafür, dass es einem und seinen nahen gutgeht. Man bildet sich weiter, lässt sich ständig prüfen, macht viele Dinge um dem Chef zu gefallen usw. usf. Doch unterm Strich wird der Leistende in dieser Leistungsgesellschaft von unten bis oben nur ausgebeutet. Warum? Weil man es natürlich nur bei ihm das kann! Nur da wo was ist, da kann man fischen!

Wohl die schönste Erkenntnis des Lebens. Man schaut dann jedem Monat zurück, schaut, welchen Umsatz die Firma durch einen gemacht hat. Schaut was auf seinen Lohnzettel vom Netto übrig bleibt. Schaut, was man monatlich mit den gängigen Ausgaben zum möglichen Sparen übrig bleibt... Schaut, wer so alles mitgetragen wird, die einen eigentlich gar nichts angehen, dann weiß man, dass wir in einer tollen Welt leben.

Und wenn er nicht vor ehrfrucht oder sonstigen Gehirnausschalter sein Gehirn bei der Scheidung benutzt, dann bekommt er es volles Rohr ab, dass er der Depp ist, weil er mal daran geglaubt hatte, dass er in einer Leistungsgesellschaft lebt, wo der Leistende auch seinen gerechten Lohn erhalten würde.
Erstrecht die Väter, die in der Ehe mehr sich um die Kinder gekümmert haben als die Frauen, werden es doppelt zu spüren bekommen.

Die Kernaussage deutscher Familien(un)rechtssprechung!

Grizzly Adams, Sunday, 15.07.2012, 17:12 (vor 4274 Tagen) @ Yussuf K

Hausmann werden während die Frau deutlich mehr verdient als man davor selbst.

Für den Trennungsfall:

Der Sozialstaat unterstützt grundsätzlich den wirtschaftlich Schwächeren. In dem Fall ist das dann der arbeitslose Hausmann.

Wenn die Kids also bei ihm bleiben gibt es Unterhalt von der Mutter und der Staat braucht nicht zu zahlen. Gehen die Kinder zu der Mutter wird er kaum Unterhalt zahlen können, der Staat zahlt dann für die Kinder und H4 für den Ex Hausmann bis zur Rente und der kann dann fleißig Studentinnen, Asylanntinnen aus Drittweltländern Kinder zeugen, damit die hier bleiben können :-) So sieht Mutter Stäätin heute eben aus und wir Männerrechtler müssen flexibel sein

Mühselig muss man sich die richtigen Verweise/Links herausarbeiten

Mus Lim ⌂, Sunday, 15.07.2012, 17:21 (vor 4274 Tagen) @ Yussuf K

"Ein Mann übt in aller Regel einen höher qualifizierten Beruf aus als die Frau. Er wird mehr Geld verdienen und kann daher mehr Steuern und Abgaben bezahlen. Bei einer Frau besteht viel eher die Möglichkeit, dass man ihr die Kinder überträgt, sie von der Berufstätigkeit freistellt und dem Mann die Unterhaltspflicht auferlegt. Es wird also davon ausgegangen, dass der alleineinziehende Vater der Staatskasse zur Last fällt, während die alleinerziehende Mutter dem Vater zur Last fällt. Deshalb gilt es dafür zu sorgen, dass die Kinder zur Mutter kommen und der Vater zahlt. Richterinnen und Richter, die von diesem Schema abweichen, werden für ungeeignet gehalten, eine Rechtsprechung in der Familiengerichtsbarkeit zu praktizieren.
Auch hier wird der Entscheidungsvorgang als solcher auf die Sachverständigen abgeschoben."

Link: http://www.petite-marlen.de/index.html

Mühselig muss man sich die richtigen Verweise/Links herausarbeiten ...

http://www.petite-marlen.de/Verfahren/verfahren.html
Rudolf Heindl: Strafanzeige gegen 8 Richter der Nürnberger Justiz und GWG Sachverständige Fr. Porst Bernau
http://www.petite-marlen.de/Verfahren/DG_111115_RiiR-Heindl-GBA_8-Strafanzeigen_gegen_8-Richter.pdf
Seite 5, 15.11.2011

http://64.90.56.97/DATEIEN/DG_111115_RiiR-Heindl-GBA_8-Strafanzeigen_gegen_8-Richter_KLEIN1.pdf

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Die Kernaussage deutscher Familien(un)rechtssprechung!

Realist @, Sunday, 15.07.2012, 17:56 (vor 4274 Tagen) @ Yussuf K

Dieses Zitat ist die Grundlage deutscher
Familienrechtssprechung:

Der Fall ist dafür ungeeignet.

Das Fazit durch simple Plausibilitätskontrolle der Inhalte:

Die verheirate Mutter gebar das Mädchen in der Ehezeit und war die Folge einer außerehelichen Beziehung. Somit ist ihr Ehemann der rechtliche- und ihr Beischläfer (Seitenbetreiber) der biologische „Vater“, ohne jedwede prozessuale Rechte.
http://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Aktuelles/EGMR-Biologischer-Vater-kann-die-rechtliche-Vaterschaft-nicht-anfe...

Männlicher Zeugungsstreik ist damit...

proStreik, Sunday, 15.07.2012, 19:12 (vor 4274 Tagen) @ Yussuf K

eine legitime Reaktion auf diesen Irrsinn. Damit spielen wir zwar den "Bereicherern" in die Hände, aber was sollen denn Männer noch alles bezahlen?

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