Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jugendamts-Mafia (Recht)

Sanguma, Monday, 16.07.2012, 02:58 (vor 4300 Tagen)

Grundrecht auf Akteneinsicht: Jugendamt mauert und wird gedeckt

Ein 37-jähriger Familienvater hat den Landkreis Roth auf Einsicht in alle dort über seine Familie geführten Akten verklagt. Das Akteneinsichtsrecht ist ein rechtsstaatliches verankertes Grundrecht im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Letzten Donnerstag stand die mündliche Verhandlung an.

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Zuvor hat Daniel Grumpelt, Kläger und Vater einer zweieinhalbjährigen Tochter, sein Grundrecht auf Akteneinsicht beim Kreisjugendamt des Landkreises Roth vergeblich geltend gemacht. Im Allgemeinen verweigern Jugendämter nach bestätigten Informationen der Redaktion entweder ohne jegliche Begründung die Akteneinsicht, oder es werden mindestens zwei Aktenversionen geführt. Der Landkreis Roth wurde kreativer: er verweigerte dem Vater die Akteneinsicht mit der Begründung, in seinem Fall gäbe es beim Jugendamt gar keine Akte.

Dem Vater blieb somit nichts anderes übrig, als sein Grundrecht auf Akteneinsicht der über ihn geführten Akten gerichtlich durchzusetzen. Rund ein Dutzend Zuschauer verfolgten mit Spannung den Verlauf der Verhandlung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Ansbach. Für den beklagten Landkreis Roth trat der Leiter des Jugendamtes, Diplom-Pädagoge Dr. Manfred Korth (57) auf.

Bemerkenswert erscheint nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Ablauf der Verhandlung: So fragte das Gericht zu Beginn der Verhandlung gleich zwei Mal nach, ob Presse anwesend sei. Direkt danach versuchte das Gericht den Kläger nicht nur dazu zu bewegen, auf den Vortrag der wesentlichen Akteninhalte zu verzichten, sondern auch die Klage zurückzunehmen. Eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes hätte “nur einmal” eine Stellungnahme im Rahmen der Mitwirkungspflicht des Jugendamtes nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz “in Amtshilfe” an das Familiengericht geschickt.

In seiner mündlichen Stellungnahme gab der Leiter des Jugendamtesbekannt, man sei nicht bei der Stasi, er habe seine Mitarbeiter angewiesen, keine pädagogischen Akten anzulegen. Dies wäre ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen und Verpflichtungen der Jugendämter zur nachvollziehbaren und überprüfbaren Falldokumentation, zudem wäre auf diese Weise der Willkür von einzelnen Mitarbeitern Tür und Tor geöffnet.

Dem Verwaltungsgericht sei nach eigener Aussage nicht bekannt, wo sich außer beim Familiengericht noch Akten befinden könnten. Dass das Jugendamt zwar nach eigener Aussage keine Akten vorhalte, gleichzeitig aber Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren abgebe, erschien den Verwaltungsrichtern offenbar nicht abwegig.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat nach auszugsweisem Vortrag der Klageschrift und mündlicher Stellungnahme von Kläger und Beklagtem die Klage des Vaters nach knapp 45-minütiger Verhandlung abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht.

http://tv-orange.de/2012/03/grundrecht-auf-akteneinsicht-jugendamt-mauert-und-wird-gedeckt/
http://presseblog.blogspot.de/#!/2012/03/grundrecht-auf-akteneinsicht-jugendamt.html

Tja, wieder mal ein "bedauerlicher Einzelfall" ......

Jugendamts-Mafia

WilhelmTell, Schweiz, Monday, 16.07.2012, 04:25 (vor 4300 Tagen) @ Sanguma

Hmmm, verstehe ich jetzt nicht. Sind Akten angelegt worden, dann ist das Urteil eine Schweinerei. Wenn es aber keine Akten gibt, dann kann man logischerweise auch keine heraus rücken.

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Alles was es im Leben braucht sind Ignoranz und Selbstvertrauen.
Mark Twain

Jugendamts-Mafia

Rainer ⌂, Monday, 16.07.2012, 04:31 (vor 4300 Tagen) @ WilhelmTell

Hmmm, verstehe ich jetzt nicht. Sind Akten angelegt worden, dann ist das
Urteil eine Schweinerei. Wenn es aber keine Akten gibt, dann kann man
logischerweise auch keine heraus rücken.

Eine Sozialarbeiterin des Jugendamtes hätte “nur einmal” eine Stellungnahme im Rahmen der Mitwirkungspflicht des Jugendamtes nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz “in Amtshilfe” an das Familiengericht geschickt.

Wenn keine Akten vorhanden waren, muss die Sozialarbeiterin die Stellungsnahme erfunden haben, oder wo hatte sie die Information her?

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Jugendamts-Mafia

WilhelmTell, Schweiz, Monday, 16.07.2012, 09:44 (vor 4300 Tagen) @ Rainer

Ja, hast recht.

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Alles was es im Leben braucht sind Ignoranz und Selbstvertrauen.
Mark Twain

Gaaanz einfach

Sachse, Monday, 16.07.2012, 11:29 (vor 4300 Tagen) @ WilhelmTell

Die haben da, wie sicher auf jedem Jugendamt, eine Kugel aus Glas.

Diese schimmert größtenteils gülden und verkündet die übermenschliche Güte und
Perfektion der Mutter, ihren Liebreiz und die Vollkommenheit.

Mutter - wie edel das klingt. geradezu heilig.

Ach ja, diese Kugel enthält noch einen dunklen Fleck. Schwarz geradezu. Die Männer, die Väter. Pfui aber auch....

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