Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Entsorgung der Unterhaltspflicht für Frauen einfach gemacht! (Frauen)

Rainer ⌂, Tuesday, 31.07.2012, 03:01 (vor 4290 Tagen)

Der Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) hat sich in Sachen >Babyklappe« gegen seine Parteifreundin, Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, gestellt. Während Schröder keine weiteren Babyklappen zulassen will, weil sie das Recht des Kindes zu wissen, wer seine Eltern sind, verletzt sieht, stellt Czaja die Rettungsfunktion der Babyklapppen in den Vordergrund. In den inzwischen vier Babyklappen in Berlin sind seit ihrer Einführung vor zwei Jahren 57 Babys abgelegt (entsorgt) worden.

StGB §170 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Baby rein, klappe zu, Unterhaltspflicht tot.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Entsorgung der Unterhaltspflicht für Frauen einfach gemacht!

Oliver, Tuesday, 31.07.2012, 07:48 (vor 4290 Tagen) @ Rainer

StGB §170 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der
Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe
anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
Baby rein, klappe zu, Unterhaltspflicht tot.


Schönes Beispiel sexistischer Un-Rechtsprechung Rainer

Eine Frau darf mit dem Hinweis "Mein Bauch gehört mir!" morden.
Im Unterleib.
Sie darf sich auch des Kindes entledigen, in der Babyklappe.
Straffrei.
Niemand nimmt die DNA des Kindes und fahndet damit nach der Rabenmutter!
Alle unterstützen diese unverantwortliche Täterin mit psychischen Schwierigkeiten etc...bla bla....

Wenn aber der Mann zB seinen Job verliert und weniger Unterhalt überweisen kann schlägt der feministische Unrechtsstaat zu und fordert nur von den Männern verstärkte Unterhaltsobliegenheit.

In deinem angesprochenen Paragrafen.
Er gilt nur für Männer.

--

Liebe Grüße
Oliver


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Die Aufgaben sind klar verteilt!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Tuesday, 31.07.2012, 14:33 (vor 4290 Tagen) @ Rainer

Ökonomie und kommunale Aufgaben .....

"Das Jugendamt ist Mitwirkender in allen gerichtlichen Sorgerechtsentscheidungen. Gem. § 17 (3) SGB VIII soll es die Eltern über die Leistung nach § 17 Abs.2 des Jugendamtes bei Trennung und Scheidung informieren. Von gerichtlichen Stellungnahmen ist keine Rede und ist rechtswidrig. Gerne möchte der Landkreises seine Interessen bei jeder Sorgerechtsentscheidung vertreten wissen. Denn bei jeder Sorgerechtsentscheidung geht es um viel Geld für die Kommune. Das geht nur, wenn es jemand zulässt. Hier hat die Kommune mit ihrem Richter-Einkauf vorgesorgt.

Das JA wirkt nun mit seinen gerichtlichen Stellungnahmen, (“Empfehlungen”, Darstellungen und Äußerungen vor Gericht), an der Entscheidung mit. Und zwar ob ihre Kommune für Leistungen (wie den Unterhalt oder UVG, Wohngeld, Harz 4 usw.) eines Kindes (jetzt und in aller Zukunft) aufkommt oder ob der Leistungsfähige Elternteil von der Betreuung des Kindes freigestellt wird um durch Arbeitsleistung für den Unterhalt zu sorgen.

Das erklärte Ziel der Kommune spiegeln sich dann in den Schriftsätzen vom Jugendamt wieder. (Stimmungsmache gegen einen Elternteil, verbreiten und einführen von Unwahrheiten in den Rechtsverkehr, Verleumdungen, Denunzierungen, Eltern gegeneinander aufhetzen, Attribute im Konjunktiv usw.) Mit der staatlich garantierten Beratung haben diese Schriftsätze nichts gemein. Die Arbeitsweise macht allerdings jeden gesetzlichen Beratungsanspruch wegen “Parteiverrat” zunichte. Der Landkreis spart hier gleich weitere Kosten, die aus einer Leistung an den verratenen Elternteil nicht mehr entstehen können.

Damit es aus der getroffenen Entscheidung auch sicher kein zurück gibt, erst recht nicht aus dem Wunsch des Kindes heraus, wirken die Mitarbeiter fleißig auf eine Entfremdung des nichtbetreuenden Elternteiles hin oder versuchen das Urvertrauen zwischen Elternteil und Kind zu zerstören. Zum Beispiel in dem sie sachfremde (völlig absurde und willkürliche) Empfehlungen zum Umgang aussprechen oder kurzerhand Richter spielen und Kinder aus kommunalen Kostengründen aus der Familie nehmen. Mit diesen Maßnahmen entscheidet der Mitarbeiter auch ob die Einnahmen für den Landkreis tatsächlich gesichert werden und ob das Kind nur verraten oder auch gewinnbringend verkauft wird."

Quelle: http://www.petite-marlen.de/Die_Methoden/Okonomie/okonomie.html

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Entsorgung der Unterhaltspflicht für Frauen einfach gemacht!

Leutnant Dino ⌂, Wednesday, 01.08.2012, 01:30 (vor 4289 Tagen) @ Rainer

Baby rein, klappe zu, Unterhaltspflicht tot.

Deshalb dürfen die Mütter dies anonym tun. Ein Kinderheimplatz kostet um die 1.500,- pro Monat und Mutti muss nichts zahlen.

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Das antifeministische Männermagazin
www.das-maennermagazin.com

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