Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mal ein Erfolg: Klage gegen Männerdiskriminierung erfolgreich (Allgemein)

Oberkellner, Sunday, 26.08.2012, 15:25 (vor 4283 Tagen)

Männerdiskriminierung: Kläger gewinnt auch die Berufungsverhandlung

Die Wiener Linien haben auch das Berufungsverfahren vor dem Wiener Landgericht verloren. Es ging um die Frage, ob es verschiedene Tarife für männliche und weibliche Pensionisten geben darf

Pensionisten sind von vielen Unternehmen längst als Zielgruppe erkannt worden. So bieten Supermärkte beispielsweise Pensionistentage an. Wer einmal nachweist, dass er eine Pension erhält, der bekommt dies auf der Kundenkarte vermerkt und kann an einem Tag der Woche verbilligt einkaufen. Doch auch Museen, Theater... sowie Transportunternehmen bieten vergünstigte Tarife für Pensionisten an. Hierbei geben sie als Grund die finanzielle Lage der Rentner an. Die "Wiener Linien" gehören zu den Transportunternehmen mit solchen Vergünstigungen.

Diese gelten jedoch für Frauen und Männer unterschiedlich, was das Argument, es ginge um Hilfe für Pensionisten per se, ad absurdum führte. Für Frauen gab es die Möglichkeit, bereits ab dem 60. Lebensjahr 50% des Fahrpreises einzusparen, für Männer galt diese Möglichkeit erst ab dem 65. Lebensjahr, was mit den unterschiedlichen Renteneinstiegsaltern begründet wurde. Doch was, wenn jemand vor dem 65. Lebensjahr bereits Rentner ist? Ein betroffener Herr sah in der Tatsache, dass er trotz seiner Pension den vollen Fahrpreis bezahlen musste, eine Diskriminierung und klagte.

Die Wiener Linien beriefen sich auf eine Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu den "Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr", die regelt, dass Senioren ein verbilligter Tarif zugestanden werden kann. Senioren, so die Verordnung, wären Frauen ab 60 und Männer ab 65. Diskriminieren, so hieß es, wollten die Wiener Linien nie, vielmehr ginge es darum, einen Beitrag zur Mobilität und sozialen Integration von Senioren zu leisten.

Diese Argumentation wirft aber letztendlich Fragen auf. Wenn es tatsächlich darum ginge, finanziell benachteiligten Senioren diese Chancen zu eröffnen, warum wurde dann die Vergünstigung nicht an den finanziellen Status geknüpft? Die Annahme, dass jeder Pensionist der finanziellen Hilfe bedarf, ist nicht haltbar, da sie alle anderen finanziellen Erträge außer der Pension sowie auch die Höhe der Pension außer Acht lässt. Wenn es aber um Hilfe für finanziell benachteiligte Personen geht, wäre das Alter egal. Selbst wenn Pensionisten per se als hilfebedürftig klassifiziert werden, so wäre dann die Vergünstigung an den Pensionserhalt geknüpft, nicht jedoch an das Alter der Person, die die Vergünstigung begehrt.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof erklärte im Dezember 2010 diese Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in Bezug auf die Definition von Senioren als verfassungswidrig, doch bereits vorher galt die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie, die eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern festlegte.Der Kläger begehrte daraufhin nicht nur, dass er den zuviel gezahlten Betrag in Höhe von 50% der Fahrkarten zurückerhielt, er beharrte auch auf Schadensersatz wegen Diskriminierung. In erster Instanz gewann der Kläger, die Wiener Linien gingen in Berufung, verloren jetzt jedoch auch den Berufungsprozess.

Mit Jahresbegin 2012 wurde das Alter angepasst, Frauen und Männer werden nun gleichbehandelt.

http://www.heise.de/tp/blogs/5/152389

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Die ultimative Dienstleistungsoffensive des Antifeminismus

Warum muss man(n) das eigentlich einklagen? Das steht doch im Grundgesetz!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Sunday, 26.08.2012, 17:00 (vor 4283 Tagen) @ Oberkellner

Eigentlich erfüllt eine Männerdiskriminierung auch den Straftatbestand der "Rechtsbeugung". Hier mal die "Richtervariante" zur Info: http://dejure.org/gesetze/StGB/339.html

Anzeigen, ohne Hemmungen anzeigen!

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Das steht doch im Grundgesetz! - ja genau :$ ...

__V__, Bavaria, Monday, 27.08.2012, 00:04 (vor 4282 Tagen) @ Referatsleiter 408

Es geht hier um Wien, also Österreich.
Und in Österreich gibt es eine Verfassung, kein Grundgesetz.

Im Gegensatz dazu gibt es bei uns keine (!) Verfassung, sondern ein Grundgesetz.

Der Unterschied ist folgender:
Eine Verfassung vertritt die Grundrechte der Bürger in einem Staat gegenüber anderen Staaten. Er regelt das Verhältnis Bürger-Staat verbindlich!
Ein Grundgesetz ist die Vorform einer Verfassung. Ein Grundgesetz ist als Zwischenstufe gedachte zwischen Abbriss alter Strukturen und Schaffung von neuen (neue Verfassung = neuer Staat).

Wenn unsere deutschen Politiker von "unserer Verfassung" sprechen, dann lügen sie Dich direkt an. Es gibt in Deutschland keine Verfassung. Deutschland hat ein Grundgesetz, das seit der Wiedervereinigung rechtswidrig ist. Das Grundgesetz wurde ausdrücklich bis maximal zur Wiedervereinigung von Deutschland eingeführt. Wohlgemerkt, man hätte auch schon vorher eine Verfassung schaffen können. Jedoch spätestens zur Wiedervereinigung hätte dies passieren müssen.

Dass es nicht passiert ist, ist eventuell dem Umstand geschuldet, dass es eh keine Rechtsgültigkeit gibt, es quasi "grad Wurscht isch". Deutschland ist kein Staat. Wir hängen noch voll an den willkürlichen Befehlen der Besatzer, verbindlich - vor der Welt! Das Grundgesetz dient dazu, eine Ordnung im Land zu schaffen. Es repräsentiert aber keinen Staat, sondern nur ein (geographisches) Land.

In jedem Land gibt es einen Pass. In Deutschland hat man einen Reisepass (wohlgemerkt, das ist ein Reisepass, kein Pass), oder eben einen Personalausweis.
In einer Firma kann man auch einen Personalausweis haben ;) ... soviel dazu.

Ansonsten stimm ich Dir natürlich zu. Wieso muss man da erst klagen?
Naja, Du und ich, wir kennen die Antwort.

Schönen Abend Dir noch,
Gruß
-Stefan

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Antifeminismus [image]
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Das steht doch im Grundgesetz! - ja genau :$ ...

James T. Kirk ⌂, Alphamädchen-Quadrant, Monday, 27.08.2012, 02:08 (vor 4282 Tagen) @ __V__

Großbritannien hat auch keine Verfassung. Es geht auch ohne. Hauptsache, es läuft. So kann man es auch sehen.

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Allianz der Vernunft

Warum muss man(n) das eigentlich einklagen? Das steht doch im Grundgesetz!

Detektor, Monday, 27.08.2012, 05:16 (vor 4282 Tagen) @ Referatsleiter 408

Warum muss man(n) das eigentlich einklagen?

Weil an den Schaltstellen völlig uneinsichtige Feministinnen, zusammen mit ihren Helfern und Helfershelfern, sitzen und was für geistig zubetonierte, eingebildete Bittermandeln das sind, wissen wir ja am besten.

Dafür spricht, dass sie in Berufung gingen und auch der Umstand, dass die Med-Uni Wien jetzt schon angekündigt hat, bei Klagen nicht nachzugeben, sondern den kompletten Instanzenweg auszuschöpfen.

Argumentativ ist also nichts zu machen. Diese TypInnen bewegen sich nur, wenn man sie wegtritt.

Ergänzung

Detektor, Monday, 27.08.2012, 05:48 (vor 4282 Tagen) @ Detektor

Ergänzung, weil die Editierzeit natürlich schon längst überschritten ist:

Weil an den Schaltstellen völlig uneinsichtige Feministinnen, zusammen
mit ihren Helfern und Helfershelfern, sitzen

Auch "edle Ritter" nicht zu vergessen, die leider keiner feministischen Ideologie bedürfen, um Männer zu drangsalieren und Frauen immer zu bevorzugen und damit auch ein nicht zu vernachlässigendes Problem darstellen. Auch für diese Spezies gilt aber:

Argumentativ ist also nichts zu machen. Diese TypInnen bewegen sich
nur, wenn man sie wegtritt.

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