Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nachfrage von Hadmut Danisch zu Susanne Baer als "Verfassungsrichterin" (Feminismus)

Rainer ⌂, Thursday, 30.08.2012, 10:32 (vor 4266 Tagen)

Hintergrund meiner Anfrage ist, dass ich Susanne Baer auf Grundlage ihrer Äußerungen und Publikationen sowie ihres Lebenslaufes weder als Verfassungsrichterin noch als Rechtsprofessorin für qualifiziert halte. Einmal weil sie Politik und Wissenschaft nicht auseinanderhalten kann und Politik als Wissenschaft ausgibt. Zweitens weil sie formal Juristin, faktisch aber fast nur im soziologisch-philosophischen Bereich tätig ist und sich nach meinem Eindruck aus der Rechtswissenschaft ziemlich heraushält und ich von ihr keine ernstlichen juristischen Leistungen gefunden habe. Drittens weil sie extrem ideologisch ausgerichtet ist und man ihren Publikationen die Unwissenschaftlichkeit sehr deutlich anmerkt, da ist alles willkürlich, unbewiesen, nicht nachvollziehbar, esoterisch. Sie erklärt sogar, wissenschaftliche Qualitätskriterien schlechthin abzulehnen und propagiert im Rahmen der Gleichstellung qualitätslose Beliebigkeit, die Abschaffung jeglicher Anforderungen an Frauen. Viertens weil sie ausdrücklich erklärt, ihr willkürliches und selbsternanntes Gerechtigkeitsgefühl über gedrucktes Recht zu stellen, und damit ihre Eigeninteressen über das Grundrecht zu stellen. Fünftens weil sie anscheinend nur Artikel 3 Grundgesetz kennt und ich der Meinung bin, dass Verfassungsrichter sie alle kennen müssen.
http://www.danisch.de/blog/2012/08/30/der-wahlausschuss-des-bundestages-und-die-wahl-der-verfassungsrichterin-baer/

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Guter Beitrag (kt)

jens_, Thursday, 30.08.2012, 10:42 (vor 4266 Tagen) @ Rainer

- kein Text -

Verallgemeinerungswürdig, trifft nicht nur für diese Gender-Richterin zu!

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Thursday, 30.08.2012, 11:44 (vor 4266 Tagen) @ Rainer

weil sie ausdrücklich erklärt, ihr willkürliches und selbsternanntes
Gerechtigkeitsgefühl über gedrucktes Recht zu stellen, und damit ihre
Eigeninteressen über das Grundrecht zu stellen.

Ich habe bisher nur einen einzigen Richter erlebt, wo das einmal anders war. Vermutlich hat der mal bei einer Jura-Vorlesung gefehlt und deshalb dieses Denkschema nicht induziert bekommen. Generell kann man aber sagen, dass die deutsche Richterschaft diesbezüglich exorziert wurde.

Geht man die ZPO, StPO und das StGB mal gewissenhaft durch, dann kann man die Justiz mit Gegenanzeigen regelrecht überschwemmen.

Der Forderung zur Einhaltung von Art. 3 GG stehen die ja regelrecht schockiert gegenüber, frei nach dem Motto: "Wie kann ein Mann sowas verlangen?" Alleine das ermöglicht schon eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gem. § 339 StGB. Nur Mut, der Rechtsstaat lebt davon, dass man ihn in Frage stellt. Er muss jeden Tag verteidigt werden, auch gegen die exorzierte Richterschaft selbst.

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

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