Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das Bild von ideologiebehafteten Anwältinnen in der Öffentlichkeit verankert sich langsam und sicher! (Recht)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Tuesday, 04.09.2012, 23:41 (vor 4222 Tagen)

So hatte ich beispielsweise vor Längerem über gewisse Vorgänge und Befindlichkeiten im familienrechtlichen Kontext der thüringischen Stadt Gera berichtet. Da die Haare sträubenden Erfahrungsberichte allerdings nicht abreißen, bin ich bestrebt, den Focus noch einmal nachzujustieren.

Meinen Bericht mache ich nicht an der Masse von FamilienrechtsanwältInnen fest, sondern an den schwarzen Schafen, die gottlob in der Minderheit sind. Was allerdings nicht heißt, dass sie schlecht aufgestellt wären. Es gibt genug Bürger, die in einer schwarzen Robe das Allheilmittel schlechthin vermuten oder denen jedes Mittel recht ist. Kritisch hinterfragt wird die eigene Rechtsvertretung in den seltensten Fällen, ein Bauchgefühl scheint nicht zu existieren.

Die juristische Profession und damit Glaubwürdigkeit ist besonders dann in den Grundfesten erschüttert, wenn jene schwarzen Schafe ein entweder ideologisches Problem, beispielsweise mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen, haben oder in Netzwerken mit so hehren Namen "Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ organisiert sind oder aber keine Grenze mehr zwischen ihrem Rechtsauftrag und ihrem anderweitigen Engagement ziehen können.

Mit jedem weiteren Telefonat oder Gesprächstreffen mit Betroffenen lässt sich klarer erkennen, dass Familienrecht oftmals jenseits von Moral und Ethik fungiert. Es darf nicht vergessen werden, dass gerade von familiären Trennungsfällen eine Menge Professionen ihr täglich Brot bestreiten. Zahlreiche Aufträge mit Langzeitcharakter sichern um ein Wesentliches das persönliche Einkommen dieser Kräfte.

Was Netzwerke wie das in vielen Kommunen beheimatete gegen häusliche Gewalt betrifft, ist der Außenwahrnehmung und dem hermetisch abgeriegelten Charakter gegenüber kritischen Journalisten nach zu urteilen der Vernetzungscharakter deutlich im Vordergrund gegenüber der tatsächlichen, pragmatischen und ideologiefreien Opferhilfe. Man kennt sich, man hat seine Empfehlungen, man trifft sich zum Kaffee.

Das „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ ist nicht allein auch in Gera aus dem Grund hochproblematisch, da die Darstellung häuslicher Gewalt an einer Unzahl wissenschaftlicher Fachstudien vorbeigeht und das klassische Falschbild weiblicher Opferschaft und männlicher Täterschaft plakatiert. Sondern auch, weil hier offenbar handfeste wirtschaftliche Interessen gesichert werden. Vernetzt sind vielerorts auf diese legitimierte Form der Befangenheit RichterInnen, StaatsanwältInnen, PolizistInnen, RechtsanwältInnen, Allgemeiner sozialer Dienst / Jugendamt, ARGE und andere Sozialbehörden sowie Weißer Ring.

Dass damit dem unethischen Austausch persönlicher Informationen Tür und Tor geöffnet werden, lässt sich an einer Rechtsanwaltsprofession besonders klar nachskizzieren. Da tauchten in der Vergangenheit wiederholt Informationen aus Unterlagen auf, zu denen normalerweise auf keinerlei Weg Zugang besteht. Aber das allein oder die Verleumdung als labil, suchtgefährdet, asozial und oder gewalttätig sind mitnichten das Ende der Fahnenstange. Das betrifft eben „nur“ die Gegenseite. Besonders unmoralisch wird es, wenn die eigene Mandantschaft nur noch benutzt und ideologisch instrumentalisiert wird.

Interessant erschien mir in einer Vielzahl von erschütternden Gesprächen ein junger Mann aus gutem Elternhaus, der geschlagene 30 Monate von einer Anwältin vertreten wurde, die zugleich auch in der Opferhilfe engagiert ist. Die Kindesmutter suchtkrank, er in stabilem und gut situiertem Umfeld zuhause. Was allein er zu berichten hatte, deckte nicht nur zahlreiche andere Erfahrungen, sondern stellte die offenbar komprimierte Form anwaltlicher Unmoral dar. Sein Ziel übrigens, das Kind dem Gefährdungsumfeld zu entziehen, konnte er bisher nicht erreichen.

So wurden wichtige Unterlagen verspätet oder gar nicht angefordert, Vorgespräche zu Gerichtsterminen ausgesetzt oder auf 5 Minuten auf der Treppe vorm Verhandlungssaal terminiert, eidesstattliche Versicherungen wiederholt nicht in die Akten gegeben. Besonders drastisch scheint mir jedoch, dass in Verhandlungen ohne erfolgte Rücksprache mit dem Mandanten mitunter fatale Richtungswechsel hinsichtlich der Einforderung des Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrechts stattfanden oder dem Mandanten trotz wiederholter Nachfrage der Aufenthaltsort seines Kindes, welches die Mutter zur Entzugskur hatte mitnehmen dürfen, nicht genannt wurde.

Beileibe kein Einzelfall, ist es dann auch nur konsequent, dass sich jene offenbare Motivation gegenüber männlicher Mandantschaft dann auch auf Initiativen erstreckt, die die familienrechtliche Gleichstellung beider Eltern zum Ziel haben. Da wurden in der Vergangenheit wegen Projektunterstützungen wie der einer Wanderausstellungen zum Thema Ausgrenzungselternschaft schon desöfteren mal gegenüber dem Sozialdezernat, der Presse oder Partnern (wie beispielsweise einer Gleichstellungsbeauftragten in Sachsen-Anhalt) Drohkulissen aufgebaut. Oder die Tochter einer Familie (die sich andernorts für ein Aufbrechen festgefahrener Einseiten-Opferhilfe einsetzt) eingeschüchtert, weil sie als Autorin für eine Anthologie zum Thema Ausgrenzung und Entfremdung einen Text beigesteuert hatte.

Was mir nach Recherchen wie denen zu vorliegendem Artikel bleibt, ist die Hoffnung, dass irgendwann die „richtigen“ AmtsträgerInnen drauf stoßen, um couragiert dagegen vorzugehen. Professionen beispielsweise, die Gesetze richtig anwenden und sich nicht um den kalten Gegenwind aus Kollegenschaft und Netzwerken kümmern. Die Hoffnung stirbt eben doch zuletzt.

Quelle: http://www.umweltjournal.de/AFA_familienrecht/19080.php

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Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

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