Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hatten wir die Gefrierbeutel-Mutter schon? (Gewalt)

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Wednesday, 12.09.2012, 18:05 (vor 4236 Tagen)
bearbeitet von Referatsleiter 408, Wednesday, 12.09.2012, 18:12

Mutter kriegt Therapie statt Knast!

ST. GALLEN – Jacqueline S.* wollte ihr Kind nicht. Sie wickelte das Neugeborene ein und stopfte es ins Gefrierfach. Dort lag es zehn Monate. Jetzt wurde sie verurteilt.

[...]

Baby ins T-Shirt gewickelt

Das Neugeborene hat die Nabelschnur um den Hals, der Kopf ist ganz blau. Doch Jacqueline hilft ihrem Kind nicht. Sie wickelt es in ihr T-Shirt. Das Kind erstickt. Sie wickelt es auch noch in Klarsichtfolie und packt das tote Kind ins Tiefkühlfach. Zehn Monate später wird die Leiche entdeckt. In das T-Shirt wickelt sie das Baby deshalb, «damit es nicht kalt hat>, schluchzt sie vor Gericht.

http://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/mutter-kriegt-therapie-statt-knast-id47723.html

Wahrscheinlich hat sie ein paar Fischstäbchen gesucht und dabei ist ihr das Kind aufgefallen.

Der Fall liegt zwar schon eine Weile (2010) zurück, aber er ist irgendwie entsetzlich.

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Hatten wir die Gefrierbeutel-Mutter schon?

WilhelmTell, Schweiz, Wednesday, 12.09.2012, 19:37 (vor 4236 Tagen) @ Referatsleiter 408

Hätte das ein Mann gemacht, dannn ...

... wäre er wegen Mord zu vielen Jahren Gefängnis mit anschliessender lebenslänglicher Verwahrung verurteilt worden.
... wäre er mit vollem Namen und erkennbarem Gesicht veröffentlicht worden (so wie damals Kachelmann).
... wäre er als menschenverabscheuendes Monster und nicht als hilfsbedürftiger Mensch hingestellt worden (so wie diese Mutter).

Aber es ist eine arme kranke Frau. Nach spätestens 5 Jahren ambulante Therapie ist alles wieder gut. Die ambulante Therapie wird aus einem 50-minütigen Gespräch alle 2 bis 4 Wochen bestehen. Nach diesen 5 Jahren kann die Therapie nur von einem Gericht verlängert werden, wenn weiterhin eine mässige bis hohe Rückfallgefahr besteht. Es ist jetzt schon klar, dass die Rückfallgefahr gering sein wird.

Ausserdem wurde es auf nur 4 Jahre festgesetzt, normal sind 5 Jahre. Ob das auch ein Frauenbonus ist?

Die Gerichtskosten von CHF 28 000.- wird sie als Serviererin wohl kaum aufbringen. Das Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist da sehr wohlmeinend mit den Schuldnern.

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Alles was es im Leben braucht sind Ignoranz und Selbstvertrauen.
Mark Twain

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