Eingriff der Staatsgewalt in die elterliche Sorge (Familie)
Da vor kurzem das BMJ ein Eckpunktepapier zur Beschneidung heraus gegeben hat und in der Pressemitteilung eindeutig steht, dass die Beschneidung bei Jungen weiterhin erlaubt bleiben soll, stellt sich angesichts eines anderen Urteils, in dem einem Ehepaar das Sorgerecht entzogen wurde, die Frage, wo darf der Staat eingreifen und wo nicht.
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Die Antwort ist doch einfach: Der Staat will eingreifen
Da vor kurzem das BMJ ein Eckpunktepapier zur Beschneidung heraus gegeben hat und in der Pressemitteilung eindeutig steht, dass die Beschneidung bei Jungen weiterhin erlaubt bleiben soll, stellt sich angesichts eines anderen Urteils, in dem einem Ehepaar das Sorgerecht entzogen wurde, die Frage, wo darf der Staat eingreifen und wo nicht.
Die Antwort ist doch einfach:
Der Staat will eingreifen,
wann immer ihm das passt.
Joachim Wiesner hat bereits 1985 beschrieben, dass wir auf dem Weg "Vom Rechtsstaat zum Faustrechts-Staat" sind.
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