Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nichteheliche Väter

Odin, Monday, 12.06.2006, 14:51 (vor 6551 Tagen)

Nichtehelicher Vater kann Sorgerecht nicht einfordern


Der Vater eines nichtehelichen Kindes gilt als dessen Verwandter.

Frankfurt/Main (dpa) - Der Vater eines nichtehelichen Kindes kann die Übertragung des Sorgerechts auf sich selbst nicht gerichtlich durchsetzen. Das geht aus einem in der Zeitschrift >OLG-Report« veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor.

Denn nach Auffassung des Gerichts steht ihm aus dem Verwandtschaftsverhältnis zu dem Kind kein Beschwerderecht zu. Dies gilt für den Fall, dass er der Mutter zum Wohl des Kindes das Sorgerecht entziehen will, das Familiengericht dies aber ablehnt (Az.: 6 UF 228/05).

http://www.westfalenpost.de/wp/wp.wirtschaft.volltext.php?zulieferer=dpa&redaktion=zin&dateiname=iptc-zin-200...

Kindheit - das verlorene Paradies
Das Familiensystem nach Trennung Teil VI
"Zwischen Mutter und Kind entwickelt sich schon während der Schwangerschaft neben der biologischen Verbundenheit eine Beziehung, die sich nach der Geburt fortsetzt. Auch wenn dem Vater für die Entwicklung des Kindes eine erhebliche Bedeutung zukommt, muss er doch nach der Geburt des Kindes ? sofern er dies will ? eine Beziehung zum Kind erst aufbauen, die zwischen Mutter und Kind von vornherein schon besteht."
Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 29.01.2003 zur Schlechterstellung nichtehelicher Kinder
So wurde im Jahre 2003 die Klage eines nichtehelichen Vaters auf das gemeinsame Sorgerecht durch das BVerfG abgewiesen und Beziehungs- bilder von Elternschaft beschrieben, welche den Kindern nicht gerecht werden. Kinder erleben in der Regel ihre Mütter und Väter als gleich wichtige Bezugspersonen. ?Alleinerziehende? werden die Mütter häufig genannt, manche sprechen sogar von ?Einelternfamilien?. Das sind Begriffe, die gar nicht die Situation der Kinder im Blick haben.

http://www.vafk-sa-mitte.de/radio/html/sendevorschau.html

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Nichteheliche Väter

blendlampe, Monday, 12.06.2006, 15:26 (vor 6551 Tagen) @ Odin

Nichtehelicher Vater kann Sorgerecht nicht einfordern

Bei nichtehelichen Vätern ist noch ein weiter, weiter Weg zu gehen. Selbst wenn irgendwann einmal der Schandparagraph §1626a BGB fällt, werden sich Benachteiligungen und Vorurteile noch lange halten.

Wenns um bezahlen geht, ist eine "Gleichstellung" natürlich erreicht und die restlichen Unterschiede werden mit einem Federstrich mal eben eingeebnet, siehe Unterhaltsrechtsreform. Die einzige Abhilfe: Ohne Ehe kein Kind zeugen. Mit Ehe auch nicht. Problem gelöst.

Blut ist stärker als Verträge!!

Antwortenschreiber, Monday, 12.06.2006, 15:34 (vor 6551 Tagen) @ Odin

hab ich neulich mal irgendwo gelesen.

Nichteheliche Väter

Odin, Monday, 12.06.2006, 15:35 (vor 6551 Tagen) @ blendlampe

Die einzige Abhilfe: Ohne Ehe
kein Kind zeugen. Mit Ehe auch nicht. Problem gelöst.

Darauf wollte ich zwar nicht hinaus, aber du hast recht :-)
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Na und?

Adam, Monday, 12.06.2006, 16:00 (vor 6551 Tagen) @ Antwortenschreiber

hab ich neulich mal irgendwo gelesen.

Schön. Und was liest Du sonst so? Was hat's hier mit dem Thema zu tun? Inwiefern ist das eine Antwort, Herr Antwortenschreiber? Nun mal los: flotte Sprüche wollen in einem Diskussionsforum begründet sein!

Kopfschüttelnd
Adam

Na und?

Odin, Monday, 12.06.2006, 16:05 (vor 6551 Tagen) @ Adam

hab ich neulich mal irgendwo gelesen.


Schön. Und was liest Du sonst so? Was hat's hier mit dem Thema zu tun?
Inwiefern ist das eine Antwort, Herr Antwortenschreiber? Nun mal los:
flotte Sprüche wollen in einem Diskussionsforum begründet sein!

Kopfschüttelnd
Adam

Ich denke, dass er damit sagen wollte, dass alle ungerechte Behandlung von Vätern nichts nützt und sich die "Blutbindung" letztlich doch durchsetzt.

Das ist ein zweischneidiges Schwert und so mancher Vater musste schon sehen, dass dies nicht so ist und dass er vergeblich auf die Beziehungsaufnahme seiner entzogenen Kinder wartet.

Andererseits zeigt sich aber auch immer wieder - gerade in den modern gewordenen Familienaufstellungen, dass der Vater immer im Bewußtsein der Kinder wirksam bleibt - aber das kann verdammt wenig bedeuten

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Na und?

Magnus, Monday, 12.06.2006, 16:23 (vor 6551 Tagen) @ Adam

hab ich neulich mal irgendwo gelesen.


Schön. Und was liest Du sonst so? Was hat's hier mit dem Thema zu tun?
Inwiefern ist das eine Antwort, Herr Antwortenschreiber? Nun mal los:
flotte Sprüche wollen in einem Diskussionsforum begründet sein!

Kopfschüttelnd
Adam

Wieso? Er hat doch Recht. Die leiblichen Eltern haben für ein Kind immer eine immense, wenn nicht die größte Bedeutung. Jeder Mensch möchte wissen wo er her kommt. Dementsprechend sollte auch ein nichtehelicher Vater das Sorgerecht erhalten, sofern er die Vaterschaft anerkennt. Das ist a) sein Recht auf Umgang und Erziehung seines Nachkommen b) das Recht des Kindes auf seinen Vater.

Es ist einfach ein Unding, dass in Deutschland Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserteilung getrennt ist. Wenn man es sich mal überlegt: im Grunde genommen ist die derzeitige Regelung verfassungswidrig, denn: der Mann wird aufgrund seines Geschlechts benachteiligt. Ihm wird unterstellt er sei ein schlechteres Elternteil als die Mutter - ganz pauschal wird das angenommen.

Da wird von irgend einer vorgeburtlichen "Beziehung zwischen Mutter und Kind" gelabert - pauschal, als ob der Mann bei der Schwangerschaft nicht dabei ist. Und diese verstaatlichte Einstellung ist überall zu finden: in Politik, Justiz, bei Jugendämtern. Und dann beschweren sich Politiker über fehlende Kinder...

Magnus

Na und?

Rainer ⌂, Monday, 12.06.2006, 17:15 (vor 6551 Tagen) @ Magnus

Hallo

Es ist einfach ein Unding, dass in Deutschland Vaterschaftsanerkennung und
Sorgerechtserteilung getrennt ist. Wenn man es sich mal überlegt: im Grunde
genommen ist die derzeitige Regelung verfassungswidrig, denn: der Mann wird
aufgrund seines Geschlechts benachteiligt. Ihm wird unterstellt er sei ein
schlechteres Elternteil als die Mutter - ganz pauschal wird das
angenommen.

Das Richter in der Lage sind die Realität auf den Kopf zu stellen, dürfte bekannt sein. Wer der "schlechtere" Elternteil ist, kann aus folgenden Zahlen herausgelesen werden (aus der Studie des Frauenministeriums zum Kindesunterhalt). Wenn es ums Geld geht ist die angebliche Bindung der Mutter ans Kind schnell dahin.


---------------------------------------------------------------------
Zahlen aus der Studie "Unterhaltspraxis" des Frauenministeriums.
 
   Frage an Unterhaltsempfänger:   Frage an Unterhaltszahler:
         "Bekommen sie Unterhalt   "Es ist schon vorgekommen, dass
          mäßig und in voller       ich nicht rechtzeitig zahlen
          Höhe?"                    konnte."

          Antwort:                 Antwort:
          "ja"       "nein"        ja,"einmal" "ja, häufiger" "nein"

Gesamt     69%         31%           6%             13%         79%

Männer     46%         53%           6%             13%         79% 
Frauen     70%         30%           0%             10          74%
---------------------------------------------------------------------


Kopie aus der Studie des Frauenministeriums
[image]

Rainer

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[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Nichteheliche Väter

Andreas, NRW, Monday, 12.06.2006, 18:40 (vor 6551 Tagen) @ Odin

www.1000xNEIN.de

Hallo Odin,

ist schon ein Termin absehbar wann die Online-Unterschrift abgegeben werden kann?

Gruß,
Andreas

--
Die große Frage, die ich trotz meines dreißigjährigen Studiums der weiblichen Seele nicht zu beantworten vermag, lautet: 'Was will eine Frau eigentlich?'
Sigmund Freud

Nichteheliche Väter

Odin, Monday, 12.06.2006, 19:05 (vor 6551 Tagen) @ Andreas

www.1000xNEIN.de


Hallo Odin,

ist schon ein Termin absehbar wann die Online-Unterschrift abgegeben
werden kann?

Gruß,
Andreas

Hallo,
ich warte auf jeden Fall noch bis nach den Pfingstferien, evtl. noch länger. Ich bin schon am überlegen, ob ich in anderen Foren auch noch werben soll, habe aber die Befürchtung, dass das Thema dann zerredet wird.
Am Text kommen anscheinend aber keine Veränderung mehr. Die letzte Rückmeldung hatte ich vor einer Woche. Meist kommen Kinderhinderungsgründe, die für beide Geschlechter gelten (an der Zerrüttung von Familien leiden Frauen gleichermaßen z.B.)

Ich möchte aber auf jeden Fall vermeiden, daß mir nach Erstellung des Petitionstextes (Petition ist es ja eigentlich nicht), noch wichtige Gründe einfallen. Dann kann man nämlich nichts mehr ändern, wenn die ersten Unterschriften da sind.

Außerdem möchte ich auch testen, wie es mit diesen Vorabbefragungen läuft: Kommen sie gut an, weil jeder sich beteiligen kann, oder gibt es eher negative Rückmeldungen gefolgt von einem beleidigten "Dann unterschreib ich auch nicht", wenn der eigene Punkt abgelehnt wird.

Ok, danke für deine Nachfrage - jetzt ist mir klar, daß ich mal eine Anfrage bei pappa.com versuche :-)
Vielleicht kann man ja auch mal Ideen sammeln, wo noch weiter Werbung sinnvoll ist: Die Väternews und Switchboard würde ich erst machen, wenn der Text steht.

Das Interesse der Medien scheint jedenfalls vorhanden - und dafür spielt es erstmal keine Rolle, ob der Text schon orginal so dasteht oder erst in Planung ist. Nur für eine Pressemitteilung ist es leider noch zu früh.

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Odin statt Jesus!
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Na und?

Antwortenschreiber, Monday, 12.06.2006, 20:45 (vor 6550 Tagen) @ Adam

hab ich neulich mal irgendwo gelesen.


Schön. Und was liest Du sonst so? Was hat's hier mit dem Thema zu tun?
Inwiefern ist das eine Antwort, Herr Antwortenschreiber? Nun mal los:
flotte Sprüche wollen in einem Diskussionsforum begründet sein!

Kopfschüttelnd
Adam

Es ist für mich erschreckend das über soetwas: Nichtehelicher Vater kann Sorgerecht nicht einfordern
überhaupt eine endlose Diskussion geführt wird! Das Kind hat erst mal einen Vater egal ob der ehelich ist oder nicht, Fertig, da brauch ich nicht und da will ich auch nicht drüber diskutieren. Als Grund würde ich nur einen negativen Gentest akzeptieren. ;-)
Wenn ich Vater werde betrachte ich es als mein unantastbares Recht, das ich jederzeit zu meinen Kindern gehöre und sie zu mir! Da brauch ich keinen Vertrag für!

Ich würd nur einen Sieg in so einem Prozess akzeptieren! Auch wenn erstmal eine Niederlage hinnehmen müsste!
Es gibt doch Geschichten von Kindern die im Lebensborn geboren wurden, oder als Kinder von Besatzungssoldaten zur Welt kamen und dann mit Teilweise 60 Jahren loszogen um nach ihrem Vater zu suchen, von Kindern die in Russland nach der Stelle suchten wo eventuell ihr Vater gefallen sein könnte. Kinder die in Bi-nationalen Freundschaftsvereinen mitarbeiten, um die Gefühle des Vater die sich aus seiner Sprache ergeben zu erkunden.


Wenn durch Krieg oder Unfall ein Kind den Vater verliert und man dann versucht dann dies auch Rechtlich zu klären, dann kann ich das verstehen, aber was hier heute abgeht das passiert aus lauter langer Weile! Da habe ich kein Verständnis mehr für! Ehrlich gesagt es wundert mich nicht wenn manche Väter das Mental nicht aushalten und abdrehen.


vg

Na und?

Antwortenschreiber, Monday, 12.06.2006, 21:07 (vor 6550 Tagen) @ Odin

Das ist ein zweischneidiges Schwert und so mancher Vater musste schon
sehen, dass dies nicht so ist und dass er vergeblich auf die
Beziehungsaufnahme seiner entzogenen Kinder wartet.

Wie ist den die Häufigkeit und in welchem Alter?

Ich könnte mir auch vorstellen, das durch die "Männerbewegung" (die Kinder bekommen das doch auch mit) diese Zahl geringer wird, da bis her in der Gesllschaft noch das Bild vom bösen Papa vorherrscht.
Solche Frauen, die auf diese Weise den Vater ausschliessen werden später unter einem ungeheuren Rechtverfertigungsdruck stehen. Es ist eigentlich Leichtsinn für eine Frau in der heutigen Zeit noch so eine Nummer abzuziehen, an deren Stelle würd ich den Ball flachhalten.


Die Männerbewegung ist schon weiter als es aussieht!

Die Kontaktaufnahme wird früher passieren und schneller! Erst letztens habe von einem gelesen das sein Kind ihm, zu deren 14 eine SMS, nach einigen Jahren, schickte.

Für mich gilt der absolute Zeugungsstreik und Heiratsstreik

Christian, Monday, 12.06.2006, 22:36 (vor 6550 Tagen) @ Odin

Die einzige Abhilfe: Ohne Ehe
kein Kind zeugen. Mit Ehe auch nicht. Problem gelöst.


Darauf wollte ich zwar nicht hinaus, aber du hast recht :-)
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Das Unrecht und die Ansichten der deutschen Familienjustiz haben mich zu Schritte gegen das vorhersehbare schwere Unrecht gezwungen, nämlich in Deutschland niemals zu Lieben, zu Heiraten und einen Kinderwunsch zu haben. Der EuGH verurteilt dauerhaft jährlich mehrmals dieses väter- und kinderfeindliche Deutschland!!!

Na und?

Magnus, Monday, 12.06.2006, 23:56 (vor 6550 Tagen) @ Antwortenschreiber

Es ist für mich erschreckend das über soetwas: Nichtehelicher Vater
kann Sorgerecht nicht einfordern

überhaupt eine endlose Diskussion geführt wird! Das Kind hat erst
mal einen Vater egal ob der ehelich ist oder nicht, Fertig, da
brauch ich nicht und da will ich auch nicht drüber diskutieren. Als Grund
würde ich nur einen negativen Gentest akzeptieren. ;-)
Wenn ich Vater werde betrachte ich es als mein unantastbares Recht,
das ich jederzeit zu meinen Kindern gehöre und sie zu mir! Da brauch ich
keinen Vertrag für!

Mag ja sein - gesetzlich ist es derzeit (für den unehelichen Vater) kein Recht, sondern Wohlwollen der Kindesmutter. Und dafür brauchst du einen Vertrag.

Ich würd nur einen Sieg in so einem Prozess akzeptieren! Auch
wenn erstmal eine Niederlage hinnehmen müsste!

Ja, da ist jeder Mann so, dennoch macht sich letzten Endes Resignation breit, gegen die BRD-Diktatur.

Ehrlich gesagt es wundert mich nicht wenn
manche Väter das Mental nicht aushalten und abdrehen.

Mich auch nicht

Magnus

Na und?

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 13.06.2006, 00:03 (vor 6550 Tagen) @ Antwortenschreiber

Es ist für mich erschreckend das über soetwas: Nichtehelicher Vater
kann Sorgerecht nicht einfordern

überhaupt eine endlose Diskussion geführt wird! Das Kind hat erst
mal einen Vater egal ob der ehelich ist oder nicht, Fertig, da
brauch ich nicht und da will ich auch nicht drüber diskutieren. Als Grund
würde ich nur einen negativen Gentest akzeptieren. ;-)
Wenn ich Vater werde betrachte ich es als mein unantastbares Recht,
das ich jederzeit zu meinen Kindern gehöre und sie zu mir! Da brauch ich
keinen Vertrag für!

Da hast Du ganz recht. Der Artikel verdeutlicht dramatisch, in welch perverser Weise Vaterschaft bei uns entwertet und mißachtet wird.

Man muß sich diesen Satz mal reinziehen:

"Dies gilt für den Fall, dass er der Mutter zum Wohl des Kindes das Sorgerecht entziehen will, das Familiengericht dies aber ablehnt (Az.: 6 UF 228/05)."

Also auch wenn es im Sinne des Kindes eigentlich nicht wünschenswert wäre (Mutti ist Säuferin, Drogensüchtige, Nutte), ist IMMER die Mutter am Drücker. Kindeswohl ist nur dann interessant, wenn es sich zufällig mit Mutterwohl deckt (und dann, nur dann, kann man mit Bezug auf das Kind prächtig argumentieren - wer würde es wagen, der Holzkeule "Kindeswohl" entgegenzutreten?). Das einzige, was mir dazu einfällt:

"So sah schon der Entwurf zum Zweiten Familienrechts-Änderungsgesetz von 1940 in Anknüpfung an Gesetzesentwürfe aus den Jahren 1922, 1925 und 1929 die Einräumung der elterlichen Gewalt an den Vater eines natürlichen (nichtehelichen) Kindes auch gegen den Willen der Mutter vor. Der Gesetzentwurf wurde jedoch nicht verabschiedet, weil Hitler ihn ablehnte. Nach seiner Auffassung sollte der Vater nur mit Einverständnis der Mutter die elterliche Gewalt erhalten. Dabei "betonte der Führer mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Reihe ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind". "

Ich finde, das erklärt einiges.
Nun war der Führer ein Menschenzüchter. Unter seiner Prämisse, das Volk -koste es, was wolle- zu vergrößern, mag sein Ansatz verständlich sein. Unter heutigen Umständen dagegen absolut nicht.
Es wird wohl Zeit, gewisse Nazi-Relikte in Staat und Justiz gleich anderen endlich wegzuräumen!


Gruß,
nihi

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Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Bitte genaue Quellenangabe !

Thomas Lentze, Tuesday, 13.06.2006, 00:22 (vor 6550 Tagen) @ Nihilator

Der

Gesetzentwurf wurde jedoch nicht verabschiedet, weil Hitler ihn ablehnte.
Nach seiner Auffassung sollte der Vater nur mit Einverständnis der Mutter
die elterliche Gewalt erhalten. Dabei "betonte der Führer mit aller
Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster
Reihe ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das
Kind". "[/i]

Ich würde das Buch gerne mal aus der Uni-Bibliothek ausleihen.

Im Übrigen bestätigt es, was ich schon früher sagte:

Hitlers Rassismus ist überwunden.

Hitlers Sexismus dagegen lebt fort.

Und zwar weltweit. In diesem Sinne hat er den Krieg gewonnen. Deutschland bleibt bis heute sieghaft selbst gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und gegen diplomatische Einwände aus F, den USA und anderen Ländern. Wir sind m.W. das Land mit der höchsten staatlich angeordneten internationalen Kindesentführung nach innen. Wir sind unbesiegbar.

Eigentlich brauchen wir ja auch Kinder...

Gruß

T.L.

Na und?

Antwortenschreiber, Tuesday, 13.06.2006, 00:50 (vor 6550 Tagen) @ Magnus

Es ist für mich erschreckend das über soetwas: Nichtehelicher Vater
kann Sorgerecht nicht einfordern

überhaupt eine endlose Diskussion geführt wird! Das Kind hat

erst

mal einen Vater egal ob der ehelich ist oder nicht, Fertig, da
brauch ich nicht und da will ich auch nicht drüber diskutieren. Als

Grund

würde ich nur einen negativen Gentest akzeptieren. ;-)
Wenn ich Vater werde betrachte ich es als mein unantastbares

Recht[/b],

das ich jederzeit zu meinen Kindern gehöre und sie zu mir! Da brauch

ich

keinen Vertrag für!


Mag ja sein - gesetzlich ist es derzeit (für den unehelichen Vater) kein
Recht, sondern Wohlwollen der Kindesmutter. Und dafür brauchst du einen
Vertrag.

Sicher wenn ich das alles, im nachhinein, les, aber das hat mich nie interessiert und das war in dem Zusammenhang auch nie wichtig für mich! Selbst habe ich das immer auch als eine Art "Naturrecht" verstanden, das gehört zusammen da kann man nicht eingreifen. Diesen ganzen Prozess des Vater werdens habe ich so genommen wie es kam, manche versuchen das ja zu planen.

Wenn ich schon zu Beginn (wenn ich das richtig verfolgte habe) wie manche überlegen muss, wie ich die Unterschrift der Mutter unter die Vaterschaftsanerkennung kriege, da ist der Schritt das Ganze grundsätzlich in Frage zu stellen nur noch sehr klein, denn dann können einem noch tausend andere Gründe einfallen.

Sagen wir mal so, ich habe es zur Kenntnis genommen!

ts,ts


ts,ts

Bleiben trotzdem meine Kinder, brauch ich keinen Vertrag, da soll mal einer kommen ts,ts,ts
Sachen gibts.

Bitte genaue Quellenangabe !

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 13.06.2006, 01:08 (vor 6550 Tagen) @ Thomas Lentze

Ich würde das Buch gerne mal aus der Uni-Bibliothek ausleihen.

Im Übrigen bestätigt es, was ich schon früher sagte:

Hitlers Rassismus ist überwunden.

Hitlers Sexismus dagegen lebt fort.

Und zwar weltweit. In diesem Sinne hat er den Krieg gewonnen.

*Pfeif* den Gedanken muß ich erstmal sacken lassen.

Zur Quelle: ich habe diesen, mir aus dem alten "Gelben" bekannten Satz per Google hier wiedergefunden: http://www.vaeternotruf.de/bundesgerichtshof-gemeinsames-sorgerecht.htm. Hoffe, das hilft Dir weiter.


Gruß,
nihi

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Na und?

blendlampe, Tuesday, 13.06.2006, 01:11 (vor 6550 Tagen) @ Antwortenschreiber

Selbst habe ich das immer auch als eine Art
"Naturrecht" verstanden, das gehört zusammen da kann man
nicht eingreifen.

Selbst das Bundesverfassungsgericht nimmt mittlerweile das Wort "Elternrecht" im Zusammenhang mit nichtehelichen Vätern in den Mund. Da gab es vor nicht allzulanger Zeit ein Urteil, Kommentar dazu steht hier.

Es gibt schon einen Pfad zum Sorgerecht für einen nichtehelichen Vater gegen den Willen der Mutter. Nicht der Vater, sondern ein Dritter muss der Mutter das Sorgerecht aus schwerwiegenden Gründen entziehen. Danach kann der Vater die Sorge übertragen bekommen. Das kommt in gerade mal einer handvoll Fälle vor.

Na und?

Magnus, Tuesday, 13.06.2006, 01:39 (vor 6550 Tagen) @ Antwortenschreiber

Wenn ich schon zu Beginn (wenn ich das richtig verfolgte habe) wie manche
überlegen muss, wie ich die Unterschrift der Mutter unter die
Vaterschaftsanerkennung kriege, da ist der Schritt das Ganze grundsätzlich
in Frage zu stellen nur noch sehr klein, denn dann können einem noch
tausend andere Gründe einfallen.

Unter die Vaterschaftsanerkennung wirst du die Unterschrift der Mutter sehr schnell bekommen, denn Vaterschaftsanerkennung bedeutet für dich erstmal alle Pflichten als Vater. D.h. Zahlen, du kannst auch zwangsgepfändet werden, dein Gehalt kann zwangsgepfändet werden usw. usf. Du hast dann lediglich "Umgangsrecht", welches dir in diesem Staat jederzeit konsequenzlos für die Mutter vereitelt werden kann.

Wenn sich dann deine Freundin von der Überredenskunst der JA-Mitarbeiteren nicht beeinflussen läßt und ihr dann einen Termin beim JA bekommt, wo so die Mitarbeiterin mit Suggestivberatung a' la "Ich würde das gemeinsame Sorgerrecht NICHT unterschreiben" daher kommt, dann die Unterschrift der Mutter zu gemeinsamen Sorgerechtserklärung erfolgt ist, erst dann bist du vollwertiger Vater...

Das ist BRD-Deutschland - wie ich diesen Staat inzwischen hasse... Das GG ist nur Fassade.

Magnus

Na und?

Andreas, NRW, Tuesday, 13.06.2006, 02:06 (vor 6550 Tagen) @ Magnus

Hallo Magnus,

Das ist BRD-Deutschland - wie ich diesen Staat inzwischen hasse... Das GG
ist nur Fassade.

ich will ja hier nicht den Haarspalter machen, aber steht das nicht ein ganz klein wenig im Wiederspruch zu deiner Signatur?

Den Rest deines Postings kann ich im vollen Umfang unterschreiben.


Magnus

Gruß,
Andreas

--
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Odin, Tuesday, 13.06.2006, 03:10 (vor 6550 Tagen) @ Antwortenschreiber

Das ist ein zweischneidiges Schwert und so mancher Vater musste schon
sehen, dass dies nicht so ist und dass er vergeblich auf die
Beziehungsaufnahme seiner entzogenen Kinder wartet.


Wie ist den die Häufigkeit und in welchem Alter?

Ich könnte mir auch vorstellen, das durch die "Männerbewegung" (die Kinder
bekommen das doch auch mit) diese Zahl geringer wird, da bis her in der
Gesllschaft noch das Bild vom bösen Papa vorherrscht.
Solche Frauen, die auf diese Weise den Vater ausschliessen werden später
unter einem ungeheuren Rechtverfertigungsdruck stehen.

Davon bin ich fest überzeugt. jedesmal, wenn ich einen Film sehe, in dem ein Vater Kontakt oder Beziehung zu seinem Kind findet, denke ich, dass irgendein Junge zuhause sitzt und ins Grübeln kommt. Und es gibt viele solcher Filme - nicht nur von "früher".
Ich glaub, am Donnerstag komm "About a boy" irgenwo im Fernsehen. Umbedingt ansehen!!! Keine Ahnung mehr, worum es geht, aber ich habe ihn als "Super" in Erinnerung. Auch "Der Mann ohne Gesicht" könnte man hier nennen. Geht allerdings nur sekundär um den Vater. Die Vatersuche ist ein zentrales Thema in vielen Filmen! Man muss nur drauf achten - und das tun die Kids - Jungen wie Mädchen. Als männlicher Sozialarbeiter bin ich oft der "Star" :-)

Statistik habe ich keine, aber in jedem meiner Selbstbehauptungstrainings spreche ich die Jungen auf ihren Vater an und sehe in ihre Gesichter, was sich tut. Das Gefühl der "Unordnung", wenn der Vater nicht in der Familie ist, ist vorhanden.

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Odin, Tuesday, 13.06.2006, 03:16 (vor 6550 Tagen) @ blendlampe

Es gibt schon einen Pfad zum Sorgerecht für einen nichtehelichen Vater
gegen den Willen der Mutter. Nicht der Vater, sondern ein Dritter muss der
Mutter das Sorgerecht aus schwerwiegenden Gründen entziehen. Danach kann
der Vater die Sorge übertragen bekommen. Das kommt in gerade mal einer
handvoll Fälle vor.

Das muss man sich mal überlegen: Ich brauch erst einen dritten - total unbeteiligten - um als unehelicher Vater zu meinem Recht zu kommen!

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Bitte genaue Quellenangabe !

Odin, Tuesday, 13.06.2006, 03:20 (vor 6550 Tagen) @ Thomas Lentze


Hitlers Rassismus ist überwunden.

Hitlers Sexismus dagegen lebt fort.

Und zwar weltweit. I

Natürlich! Kennst du Klaus_Z nicht?

--
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Thomas Lentze, Tuesday, 13.06.2006, 13:29 (vor 6550 Tagen) @ Odin


Hitlers Rassismus ist überwunden.

Hitlers Sexismus dagegen lebt fort.

Und zwar weltweit. I


Natürlich! Kennst du Klaus_Z nicht?


Sehr geehrter Herr Dipl.Soz.Päd. Wolfgang Wenger,

Ihre Max- und Moritz-Streiche in Ehren, aber ich vermisse an Ihnen jene Reife, die einen Erwachsenen von einem sozialisierungsbedürftigen Jugendlichen unterscheidet. Wie wollen Sie den Ihren anvertrauten Jungen eine Reife vermitteln, die Sie selbst nicht haben ?

Vielleicht könnten Sie mir einmal die Adresse Ihres Arbeitsgebers mitteilen, damit ich ihm meinen Eindruck ebenfalls mitteile.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lentze

13-6-06

Bitte genaue Quellenangabe !

Odin, Tuesday, 13.06.2006, 16:13 (vor 6550 Tagen) @ Thomas Lentze


Hitlers Rassismus ist überwunden.

Hitlers Sexismus dagegen lebt fort.

Und zwar weltweit. I


Natürlich! Kennst du Klaus_Z nicht?

Sehr geehrter Herr Dipl.Soz.Päd. Wolfgang Wenger,

Ihre Max- und Moritz-Streiche in Ehren, aber ich vermisse an Ihnen jene
Reife, die einen Erwachsenen von einem sozialisierungsbedürftigen
Jugendlichen unterscheidet.


Oooooch *schmoll*

Vielleicht könnten Sie mir einmal die Adresse Ihres Arbeitsgebers
mitteilen, damit ich ihm meinen Eindruck ebenfalls mitteile.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lentze

13-6-06

Ja, dafür sind sie genau der Richtige. Das trau ich Ihnen zu. Aber die Dummheit, sich dermaßen öffentlich zu outen, hätte ich ihnen dann doch nicht zugetraut.

--
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Magnus, Tuesday, 13.06.2006, 17:05 (vor 6550 Tagen) @ Andreas

ich will ja hier nicht den Haarspalter machen, aber steht das nicht ein
ganz klein wenig im Wiederspruch zu deiner Signatur?

Nein ist es nicht. Zu Deutschland stehen bedeutet, sich bedingungslos für das Wohl und das Recht der Bürger einzusetzen, es bedeutet nach Gerechtigkeit zu streben und Ungerechtigkeit anzuklagen.

Als die Mauer gefallen ist, hatten viele Zwangsenteignete der DDR, deren Häuser zufällig im Todesstreifen der Mauer standen und in Berlin abgerissen wurden, die Hoffnung, ihre enteignete Grundstücke wieder zurückzugewinnen.

Kohl versteigerte diese jedoch an die meistbietenden, anstatt sie den ursprünglichen Besitzern oder deren Erben zurückzugeben. Erneut wurden diese Menschen enteignet - nicht von der DDR, sondern von der BRD.

Das ist ein Beispiel von vielen Ungerechtigkeiten. Quote, Männerdiskriminierung, Familienzerstörung, Wahlbetrug und Lobbyismus - damit ist diese Staat am besten zu beschreiben.

Die BRD und deren Vertreter kümmern sich einen feuchten Dreck um das eigene Volk und dessen Wohlergehen. Es gibt nur zwei Dinge wofür dieser Staat wirklich bedingungslos einsteht: das ist Israel und Auschwitz!

Magnus

Bitte genaue Quellenangabe !

Mahner, Tuesday, 13.06.2006, 17:09 (vor 6550 Tagen) @ Odin


Hitlers Rassismus ist überwunden.

Hitlers Sexismus dagegen lebt fort.

Und zwar weltweit. I


Natürlich! Kennst du Klaus_Z nicht?

Sehr geehrter Herr Dipl.Soz.Päd. Wolfgang Wenger,

Ihre Max- und Moritz-Streiche in Ehren, aber ich vermisse an Ihnen jene
Reife, die einen Erwachsenen von einem sozialisierungsbedürftigen
Jugendlichen unterscheidet.

Oooooch *schmoll*

Vielleicht könnten Sie mir einmal die Adresse Ihres Arbeitsgebers
mitteilen, damit ich ihm meinen Eindruck ebenfalls mitteile.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lentze

13-6-06


Ja, dafür sind sie genau der Richtige. Das trau ich Ihnen zu. Aber die
Dummheit, sich dermaßen öffentlich zu outen, hätte ich ihnen dann doch
nicht zugetraut.

In der Kindheit haben wir Stänkerer wie Odin grün und blau geschlagen. Diese Erfahrung fehlt ihm wohl.

Bitte genaue Quellenangabe !

Thomas Lentze, Tuesday, 13.06.2006, 20:06 (vor 6550 Tagen) @ Mahner

Odin:

Ja, dafür sind sie genau der Richtige. Das trau ich Ihnen zu. Aber die
Dummheit, sich dermaßen öffentlich zu outen, hätte ich ihnen dann doch
nicht zugetraut.

Mahner:

In der Kindheit haben wir Stänkerer wie Odin grün und blau geschlagen.
Diese Erfahrung fehlt ihm wohl.

Er ist jetzt dabei, diese Erfahrung nachzuholen. Obige Reaktion zeigt es ja. Aber immer noch reagiert er trotzig. Irgendwann wird er soweit sein, daß er sich lieber entschuldigt. Oder die Sticheleien einfach seinläßt. Dann wird er sich gewissen anderen, durchaus verdienstvollen Tätigkeiten noch besser widmen können als bisher. Und wir werden sagen können: Wir haben ihn resozialisiert !

Bedenke...

Rainer ⌂, Tuesday, 13.06.2006, 22:09 (vor 6549 Tagen) @ Magnus

Hallo

... Es gibt nur zwei Dinge wofür dieser
Staat wirklich bedingungslos einsteht: das ist Israel und Auschwitz!

Ersetze "Staat" duch "Staatsverwaltung", dann stimmt es.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

ich las auch grübeln

Antwortenschreiber, Tuesday, 13.06.2006, 23:52 (vor 6549 Tagen) @ Odin

Davon bin ich fest überzeugt. jedesmal, wenn ich einen Film sehe, in dem
ein Vater Kontakt oder Beziehung zu seinem Kind findet, denke ich, dass
irgendein Junge zuhause sitzt und ins Grübeln kommt.

Eine kleine Änderung habe ich noch vollzogen. Während meiner Kindheit z.b. wurde bei allein erziehenden Frauen, in Nebensätzen meist mitgeteilt geschieden, der Alte weggelaufen rausgeschmissen, etc. mehr oder weniger wurde sie bemitleidet. Wenn mir Sohnemann heute erzählt, ja der wohnt bei seiner Mutter frage ich ihn Ziel gerichtet. Warum? Wieso? Weshalb? Wo ist der Vater? Sollten Argumente wie Vater will ihn nicht sehen, kommen werden diese hinterfragt. Wollen wir doch mal sehen ob sein Kumpel da nicht ins grübeln kommt! ;-)
Ein Grundverständniss für das Thema hat er, weil in seiner Klasse auch einige getrennt Leben.

Dieses Vorgehen hat nichts mit altruistischen Motiven zu tun, reine Präventionsmaßnahme meinerseits. ;-)

Und es gibt viele solcher Filme - nicht nur von "früher".


Es hat mich sowieso gewundert das z.B. Das Wunder von Bern nur auf dem Thema Fußball hin vermarktet wurde, denn persönlich halte ich es so, das ich nicht alles über Fußball wissen muss, da habe ich meinen Onkel wenn's eng wird ;-). Jedenfalls habe ich den Film deshalb gar nicht so ernst genommen und hätte ihn mir mit Sicherheit auch nie angesehen, wenn nicht so ein blödes Wei...bild, mal wieder in hämischer Weise, diesmal über den Film, rumgelästert hätte, alles nach der Devise: "Daaaas geeeeht ja gar nicht um Fußball, der handelt ja nur die ganze Zeit von diesen Vater und seinem Sohn! Letztendlich bin ich dann Ziel gerichtet ins Kino gegangen.

Hast Recht!

Magnus, Wednesday, 14.06.2006, 01:39 (vor 6549 Tagen) @ Rainer

Hallo

... Es gibt nur zwei Dinge wofür dieser
Staat wirklich bedingungslos einsteht: das ist Israel und Auschwitz!


Ersetze "Staat" duch "Staatsverwaltung", dann stimmt es.

So habe ich es letzten Endes aber auch gemeint.

Gruß
Magnus

Hast Recht!

Rainer ⌂, Wednesday, 14.06.2006, 02:16 (vor 6549 Tagen) @ Magnus

Hallo

Ersetze "Staat" duch "Staatsverwaltung", dann stimmt es.


So habe ich es letzten Endes aber auch gemeint.

Ich trenne das auch strikt und benenne es richtig. Ich finde das wichtig, weil die Meinungen und Darstellungen der Staatsverwaltung schon länger nicht mehr den Staat (uns alle) repräsentieren.

Genauso rede ich nicht vom Arbeitsamt, oder der Agentur für Arbeit, sondern vom Arbeitslosenamt. Auch ein Kriegsministerium kann sich nennen wie es will, es bleibt ein Kriegsministerium. Gerade bei Schreiben an Behörden sollte man auf die "korrekte" Schreibweise achten.

Reelle Benennungen erzeugen Verwirrungen. Erfolgreich habe ich das im Scheidungsverfahren durchgezogen. Meine LG habe ich immer als "meine Frau" angesprochen und meine EX als Frau XXX. Der Richter hat oft nicht mehr durchgeblickt und alles durcheinandergebracht. Dadurch ergeben sich viele Einspruch- und Widerspruchsmöglichkeiten in denen, mit der gleichen Methode, erneut Verwirrung erzeugt wurde;-)

Rainer

--
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ich las auch grübeln

Odin, Wednesday, 14.06.2006, 16:52 (vor 6549 Tagen) @ Antwortenschreiber

Davon bin ich fest überzeugt. jedesmal, wenn ich einen Film sehe, in dem
ein Vater Kontakt oder Beziehung zu seinem Kind findet, denke ich, dass
irgendein Junge zuhause sitzt und ins Grübeln kommt.


Eine kleine Änderung habe ich noch vollzogen. Während meiner Kindheit z.b.
wurde bei allein erziehenden Frauen, in Nebensätzen meist mitgeteilt
geschieden, der Alte weggelaufen rausgeschmissen, etc. mehr oder weniger
wurde sie bemitleidet. Wenn mir Sohnemann heute erzählt, ja der wohnt bei
seiner Mutter frage ich ihn Ziel gerichtet. Warum? Wieso? Weshalb? Wo ist
der Vater? Sollten Argumente wie Vater will ihn nicht sehen, kommen werden
diese hinterfragt. Wollen wir doch mal sehen ob sein Kumpel da nicht ins
grübeln kommt! ;-)


Das mache ich genau so und so mancher allein erziehenden wirds da recht unbequem. Sie sind es gewohnt, daß man auf die Bemerkung "allein erziehende Mutter" ehrfürchtig das Haupt senkt. Ich frag: Wieso? Wo ist der Vater?
Meist stellt sich heraus, daß der Vater (zwar ein Schwein, aber doch..) sich auch um das Kind kümmert und dann korrigiere ich: Dann sind sie nicht allein erziehend, sondern getrennt erziehend.

Es hat mich sowieso gewundert das z.B. Das Wunder von Bern nur auf dem
Thema Fußball hin vermarktet wurde, denn persönlich halte ich es so, das
ich nicht alles über Fußball wissen muss, da habe ich meinen Onkel wenn's
eng wird ;-). Jedenfalls habe ich den Film deshalb gar nicht so ernst
genommen und hätte ihn mir mit Sicherheit auch nie angesehen, wenn nicht
so ein blödes Wei...bild, mal wieder in hämischer Weise, diesmal über den
Film, rumgelästert hätte, alles nach der Devise: "Daaaas geeeeht ja gar
nicht um Fußball, der handelt ja nur die ganze Zeit von diesen Vater und
seinem Sohn! Letztendlich bin ich dann Ziel gerichtet ins Kino gegangen.

Der Film ist erstklassig und Gold wert. Ein paar Klischees waren zwar drin, aber mit jedem positiven Vaterbild wird das Leben so mancher väterentziehender Mutter unbequemer

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