Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Jugendamt Stuttgart - Der Fall Nina Veronika - Weitere Berichte

mahnwache, Hamburg, Monday, 22.12.2008, 09:44 (vor 5575 Tagen)

Frankfurt. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hat am 21.12.2008 den Politik-Aufmacher "Amtlicher Größenwahn" zum Gebaren deutscher Jugendämter veröffentlicht.

Zum Artikel ist aktuell ergänzend mitzuteilen:

Nach Willkür des Jugendamtes Stuttgart sollen die Eltern von Nina Veronika ihre im Dezember 2007 geborene Tochter noch nicht einmal mehr einmal im Monat sehen dürfen, wie es das Jugendamt ohne Gerichtsbeschluss bereits durchsetzte, sondern nach dem Willen des Jugendamtes nun überhaupt nicht mehr.

Es existieren zwar rein "pro forma" bereits mehrere richterliche Hinweise an die kinderlose Amtsvormünderin Susanne W. und den Leiter des ASD Stuttgart-Bad Cannstatt, Helmut P., dass die Umgänge bis zu einer Entscheidung des Gerichts wöchentlich einzuhalten sind.

Doch ob die Umgänge tatsächlich umgesetzt werden, interessiert das Gericht nicht. Das weiß das Jugendamt und lässt am 15.12.2008 durch Amtsvormünderin Susanne W. in ihrer Rolle als selbsternannte Richterin an die Eltern wortüberlegt verlauten: "Auf Ihr heutiges Fax teilen wir mit, dass es keinen Termin für den Umgangskontakt mit Ihrer Tochter gibt."

Um Gründe zu generieren, schreckt das Jugendamt Stuttgart mittlerweile nach tätlichen Angriffen gegen Journalisten nun auch vor den Eltern nicht mehr zurück: die Eltern wollten ihre Tochter zu Ende füttern, und wurden vom Jugendamt schließlich gewaltsam daran gehindert, "weil die Besuchszeit vorbei" sei. Bereits vorher wurde vom Kinderschutzbund auf Weisung des Jugendamtes die Polizei geholt, weil die Eltern die Entwicklungsdefizite ihrer Tochter dokumentieren, für die das Jugendamt Stuttgart verantwortlich zeichnet.

Die Eltern bezögen "ihre Tochter Nina in ihre eigenen Konflikte mit der Behörde Jugendamt ein", so Amtsvormünderin W., dazu in ihrer weiteren Rolle als selbsternannte Kinderpsychiaterin: "Insoweit wird das Kind von den Eltern für die eigenen Belange missbraucht. Davor muss es geschützt werden!"

Trotz einer Mitteilung an das Amtsgericht und der Tatsache, dass Nina ihre Eltern letzte Woche wieder nicht sehen durfte, steht eines außer Frage: dass die Eltern den ersten Geburtstag ihrer Tochter wohl allein feiern müssen. Auf Nachfrage hieß es im Jugendamt Stuttgart, Amtsleiter Bruno Pfeifle, Pressesprecherin Petra Daniela Hörner sowie die weiteren zuständigen Beamten seien derzeit "in Klausur und anschließend im Silvesterurlaub".

In dem Artikel der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung wird zudem über einen nicht minder schweren weiteren Fall in Bochum berichtet. Nachdem sich die andere betroffene Mutter an die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung wandte, teilte ihr die Pflegemutter mit, sie solle "sich nicht einbilden, dass sie ihre Kinder jemals zurück" bekomme.

Wieder "nur zwei Einzelfälle" im Kindesentzugssystem der florierenden "Jugendhilfeindustrie"? Jährlich werden rund 30.000 Kinder von den Jugendämtern "in Obhut" genommen, wie es im Amtsdeutsch heißt. Das sind Tag für Tag 83 Kinder und ca. 40 Prozent mehr als noch vor zwei Jahren.

-------------------------------------------------

Hintergrund: Es gibt zahlreiche eindeutige Anhaltspunkte, dass das Jugendamt Stuttgart sowie nunmehr auch das Familiengericht Stuttgart-Bad Cannstatt im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte und Elternrechte massiv verletzt.

Der beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt anhängige Sorgerechtsfall Nina Veronika liegt zwischenzeitlich auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg vor und wird dort beobachtet.

Im Rahmen dieser Pressemitteilung ggf. referenzierte Kennzeichen oder Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen sowie Namen der Täter und deren Handlungsweisen dienen der staatsbürgerlichen Aufklärung gemäß Art. 20 GG Abs. 3 und 4 sowie §§ 86 Abs. 3 und 86a Abs. 3 StGB und stellen somit kein strafbares Verbreiten oder Verwenden dar.

Hier ist der Link

Bill, Monday, 22.12.2008, 11:19 (vor 5575 Tagen) @ mahnwache

powered by my little forum