Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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häufige Gedankenfehler bez. Frauen und Strafrecht

Pilatus, Saturday, 26.12.2009, 03:16 (vor 5207 Tagen)

Es gehört wohl zu den stärksten Tabus dieser Gedanken-Diktatur namens "Political Correctness", dass eine Frau niemals als Mutter und gleichzeitig als Verbrecherin gegenüber ihrem eigenen Kind gedacht werden darf. Lieber wird ihr Tun als krankhaft dargestellt. Wenn es nur um reine Semantik ginge, wäre es nicht so schlimm. Fatalerweise hat diese Haltung aber die Konequenz, dass non-konformes Verhalten von Müttern gegenüber ihren Kindern (in nicht-politisch-korrekter-Übersetzung: "Kindesmisshandlung") nicht als Straftat verfolgt, sondern als Krankheit einer Behandlung unterzogen wird. Der Staat nimmt also nicht seine Schutzfunktion ein, um das Kind vor noch größerem Schaden zu bewahren, sondern er versucht die Täterin zu "heilen", um dem Kind "die Mutter zu erhalten".

PS.: Dazu hier einige Zitate aus dem Kriminologisches Journal 1991, S. 125
Strafrecht für Männer, Psychiatrie für Frauen / Kips
(...)
Die Hüter des Strafrechts sowie viele Kriminologen sind davon überzeugt, daß sich Frauen in bezug auf das Gesetz konformer als Männer verhalten. Diesen Schluß ziehen sie gleichermaßen aus den Kriminalstatistiken, den Ergebnissen der Erhebungen über selbstberichtete Delinquenz und aus den Opferforschungen.
(...)
Denn während einerseits ein Unterschied zwischen Frauen und Männern vorausgesetzt wird, der gewichtiger ist, als derjenige, der in der Kriminalstatistik erscheint, werden auf der anderen Seite die Produzenten der Kriminalstatistiken fälschlicherweise als geschlechtsneutral begriffen. Wenn viele Jahrhunderte später eine Historikerin unser Zeitalter untersuchen wird, stößt sie vielleicht auf die Gefängnisse. Sie findet bestimmte Gebäude, die überwiegend mit männlicher Population besiedelt sind. Diese Gebäude sind gut bewacht, aber nicht nur der Ausgang wird kontrolliert, sondern fast noch strenger der Eingang. Die Erlaubnis, das Gebäude zu betreten, stellt das Ergebnis einer langen, mit Ritualen durchsetzten Prozedur dar, die von einem umfangreichen bürokratischen Apparat in Gang gehalten wird. Sie wird feststellen, daß dieser Apparat eine Selektion zwischen denjenigen, die dieses Gebäude betreten dürfen und denjenigen, die keinen Zutritt haben, vornimmt, und daß das wichtigste Kriterium dieser Selektion das Geschlecht ist. Eben diese selektive “Bevorzugung" der männlichen Klientel seitens strafrechtlicher Organe ist ein Punkt, den die traditionellen Erklärungen der Frauenkriminalität außer Acht lassen.
(..)
An dieser wichtigen Feststellung lassen sich weiterführende Fragen anknüpfen. Die nächstliegende ist, warum das Strafrechtssystem nur an männlicher Klientel interessiert ist. Damit hängt die Frage zusammen, warum Frauen nur in so geringem Ausmaß betroffen sind. Kann es sein, daß Frauen keinem solchen mächtigen Instrument der sozialen Kontrolle, wie es das Strafrecht darstellt, unterworfen sind?
(...) Dabei wird deutlich, daß es die Psychiatrie ist, die - als Pendant zum Strafrecht - die soziale Kontrolle über Frauen oder besser gesagt, über ihre Arbeit, ausübt. Die psychiatrische Wissenschaft befaßt sich mit der Beziehung von Leib und Seele und scheint vielleicht deshalb schon besonders geeignet, dasjenige Konzept von Frauenrolle zu bestätigen, das Frauen an ihr biologisches “Schicksal" bindet. Psychiatrische Patientinnen können als Frauen betrachtet werden, die die Grenze der “typisch weiblichen Rolle" überschritten haben.
(...)
Gefängnisse sind vorwiegend mit jungen, arbeitslosen Männern bevölkert, die sich der Erwartung widersetzt haben, die unvorteilhaftesten Arbeitsplätze mit geringer Bezahlung zu akzeptieren. Das Gefängnisregime orientiert sich an der Maxime des disziplinierten und produktiven Lebens und unterstützt dadurch den ökonomischen Status quo.
(...)
Beide Richtungen, sowohl die funktionale Analyse des Gefängnisses als auch die empirischen Forschungen, lassen erkennen, warum so wenige Frauen in den Kriminalstatistiken erscheinen. Zum einen beziehen sich die meisten strafrechtlichen Tatbestände gar nicht auf Frauen.
(..)
Gerade die am häufigsten angewendeten Tatbestände des Strafrechts beziehen sich auf Bereiche, die fast ausschließlich von Männern besetzt sind oder ihrer “Ausstattung" entsprechen: die Wirtschaft - und darunter verstehe ich nicht die Wirtschaftskriminalität, sondern vor allem den Diebstahl und den Drogenhandel - sowie die Anwendung körperlicher Gewalt. Bereiche, die von Frauen besetzt sind, wie das Kindergebären, die Kindererziehung, die Pflege der Männer, die Haushaltung und das Unterhalten von (Familien-)-Beziehungen, finden sich im Strafrecht so gut wie nicht. Probleme, Konflikte und unerwünschtes Verhalten in diesen Bereichen werden nicht kriminalisiert, zum Teil sogar entkriminalisiert. Deshalb sind Frauen gar nicht in der Lage, einen kriminellen Status zu erhalten.
(...)
Diese Einsichten stehen im Einklang mit der These, daß das Strafrecht eine Institution zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Ordnung ist. Die Antwort auf die Frage, warum es sich so wenig mit Frauen befaßt, heißt dann kurz und bündig: weil sich das Strafrecht nicht zum Ziele setzt, die Arbeit von Frauen zu kontrollieren.
(...)
Frauen werden nämlich weit häufiger als Männer psychiatrischen Definitionen der Abnormalität unterworfen. In psychiatrischen Anstalten sind viel mehr Frauen als Männer eingeschlossen;


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