Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rechtsstaat

Robert Fuchs, Thursday, 03.11.2011, 09:11 (vor 4530 Tagen)

Ich möchte ein ganz anderes Thema ansprechen: Ich weiß nicht wieweit es allgemein bekannt bzw. bewusst ist, dass ein Bürger keine Chance hat seine Unschuld zu beweisen wenn z.B. ein Polizist ihn fälschlich/irrtümlich eines Vergehens bezichtigt.
Egal was man an Gegenbeweisen vorbringt ist das Argument "Der Beamte ist vereidigt und geschult und kann das daher richtig beurteilen" - so, dass defacto jegliches Rechtsmittel ausgeschaltet ist. / Bitte auch das nennt sich "Rechtsstaat !" und ist die aktuelle Situation hier in Österreich.
Der Bürger glaubt, dass hier die Menschenrechte gültig wären und dass damit gelten würde "im Zweifel für den Angeklagten" bzw. keine Bestrafung ohne nachgewiesene Schuld. In der Praxis gibt es aber in einem großen Teil der Vergehen die sogenannte Beweislastumkehr. Damit ist der Bürger sofern er nicht Beweisen kann, dass er zum fraglichen Zeitpunkt außer Landes oder nicht geboren war, total ausgeliefert.


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