Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fakten zur deutschen Justiz (Allgemein)

Walter Albrecht, Tuesday, 27.12.2011, 15:40 (vor 4475 Tagen)

Die Wahrscheinlichkeit in Deutschland, als Mann Opfer der Justiz zu werden ist deutlich höher, als einem islamistischen oder rechten Terroranschlag zum Opfer zu fallen.

Der durch die Justiz angerichtete finanzielle Schaden für den Einzelnen ist im Vergleich zu Schäden durch „rechte Gewalt/Terror“ exorbitant. Wobei der Normalbürger nur in seltensten Fällen Schäden durch „rechte Gewalt“ verzeichnet.

Rechtsextreme und Terroristen verletzten gelegentlich gesetzliche Regelungen und Vorschriften, dagegen beugen und verletzen Juristen diese regelmäßig.

Kinder fallen eher einem Familiengericht zum Opfer, als einem rechten oder islamischen Terroranschlag.

In Deutschland gibt es mehr Juristen als Rechtsextreme und Terroristen.

Größter Irrtum: Justiz und Juristen halten sich selbst für fehlerfrei und unfehlbar.

Richter sind nicht unabhängig. Als Beamte schwören sie einen Diensteid gegenüber ihrem Dienstherren und zusätzlich einen Eid gemäß DRiG. Sie bekommen ihr Salär vom Staat, ihrem Dienstherren, überwiesen, woraus sich kausal eine dingliche Abhängigkeit ableitet. Richter verkünden als "Recht" die „herrschenden Meinung“ des jeweiligen Gesellschaftssystems/politischen Kaste. Moral, Ethik, Recht u. Gerechtigkeit spielen dabei keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Deutsche Beispiele dafür sind Roland Freisler (Nazis), Hilde Benjamin (Kommunisten) und Ulrich Vultejus (Feministinnen). Als Angestellte des Staates haben sie gegenüber den Bürgern die Interessen der „herrschende Meinung“ zu vertreten.

Wenn Richter mutmaßlich in Ihrer Entscheidung frei sind, dann sprechen sie Recht nicht „Im Namen des Volkes“, sondern ausschließlich in ihrem eigenen Namen. Dafür haften sie faktisch auch, wenn der Bürger aufbegehren wird.

Die Staatsanwaltschaft befasst sich nur mit Strafanträgen, die sicher Geld in die Staatskasse spülen. Alles andere verlagert sie mit dem Verweis „kein öffentliches Interesse“ kostenofferierend an die Bürger, mit Verweis auf den Weg der Privatklage, zurück. Es geht nicht um Rechtspflege, sondern Bürgerabzocke und Steigerung der Staatseinnahmen.

Wer will, kann versuchen das zu widerlegen!


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