Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mal eine ganz dumme Frage: Kann man die deutsche Väterdiskriminierung mit einer Leihmutter umgehen? (Recht)

PCWixer, Saturday, 28.04.2012, 03:05 (vor 4352 Tagen)

Fakt: ein männlicher Elternteil ist definitiv ein Elternteil 2. Klasse, solange der weibliche Elternteil lokalisierbar ist. Der Vater ist erpreßbar, ausgrenzbar, auspreßbar, gesellschaftlich geächtet.

Aber: Bei der Konstellation "Vater-Kind (genetisch nachgewiesen) - Kindsmutter konnte nie gefunden werden" greift doch all die triefende Väterdiskriminierung nicht?!

Daher folgende Idee für fortpflanzungswillige potentielle Väter: In einem Land, in dem das rechtlich möglich ist, eine Leihmutter das Kind austragen lassen und zurückkehren nach Deutschland, eventuell mit Tricks wie Heiratsurkunde und einem gefälschten Totenschein der vermeintlichen Kindsmutter.
Das Kind hat dann in Deutschland nur einen Verwandtewn 1.Grades: Den Vater, und beide sind somit vor dem Zugriff der Scheidungs- und Feminismusmafia geschützt.

Der Vater kann sich ganz entspannt eine Nanny leisten. NIEMALS wird irgend ein weibliches Wesen Besitzansprüche an das Kind stellen und den Vater erpressen können.

Na, was haltet ihr davon?


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