Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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10 Jahre GewSchG: Die Unschuldsvermutung ist abgewirtschaftet! (Recht)

Yussuf K @, Ankara, Sunday, 06.05.2012, 22:32 (vor 4344 Tagen)

>Natürlich nehmen wir den Mann mit.« Das ist tatsächlich allgemeine Polizeipraxis – sie gilt sogar, wie ich erleben mußte, wenn der Mann die Polizei wegen Attacken seiner Frau herbeiruft und die eingetroffenen Beamten Festhaltegriffe an den Oberarmen der Frau und Kratzspuren im Gesicht des Mannes vorfinden – wenn sie denn behauptet, er habe angefangen. Ministerielle Handreichungen, wie die Polizei in Fällen häuslicher Gewalt vorzugehen habe, lesen sich, als seien sie von Frauenhaus-Leiterinnen verfaßt. Die Unschuldsvermutung zugunsten des männlichen Beschuldigten, der von einer Frau belastet wird? Sie hat abgewirtschaftet.

Es werden vielmehr Nägel mit Köpfen gemacht: zuerst die polizeiliche Wegweisung bis zu 14 Tagen, dann die Ausweisung aus der eigenen Wohnung per einstweiliger Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz – ohne Anhörung des betroffenen Mannes. Da es für ihn keine Männerhäuser nebst einschlägier Beratung gibt, er oft nicht weiß, wo er Unterschlupf finden kann, und anwaltliche Opferanwaltsempfehlungen für männliche Opfer schlicht nicht existieren (beim Weißen Ring braucht er gar nicht erst vorstellig zu werden, dort weiß man, mit welchen Opfern Spenden zu generieren sind), haben lediglich Männer ab der Mittelschicht aufwärts die Chance, sich zu wehren.

Quelle

www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu


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