Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es soll noch schlimmer kommen- GewSchG bekommt ein Baby (Recht)

Sigmundus Alkus @, Saturday, 16.06.2012, 00:50 (vor 4303 Tagen)

Hier habe ich höchst beunruhigendes gefunden:

http://beck-aktuell.beck.de/news/jumiko-2012-diskutiert-initiative-sachsens-zum-opferschutz

"Die Justizminister der 83. Justizministerkonferenz (JuMiKo) in Wiesbaden haben sich am 13.06.23012 erneut dem Thema «Erweiterung des räumlichen Distanzgebots zum Schutz der Opfer von Gewalttaten> gewidmet. Bereits im Vorjahr hatte auf Initiative Sachsens die Justizministerkonferenz eine Arbeitsgruppe mit der Prüfung beauftragt, wie weitere rechtliche Möglichkeiten zur Anordnung eines Distanzgebots zum Schutz der Opfer geschaffen werden können. Nun legte Sachsens Justizministerium den Abschlussbericht vor, der nächste Schritt soll die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs sein.
Maßnahmen für Opferschutz

Unter Federführung Sachsens hat die Arbeitsgruppe, an der auch Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland beteiligt waren, in ihrem Abschlussbericht eine Reihe von Maßnahmen aufgezeigt, wie etwa die Heraufsetzung des Strafrahmens für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz und die Einführung eines neuen Straftatbestandes für die Verstöße gegen familiengerichtliche Anordnungen zum Schutz von Kindern. Darüber hinaus soll für bestimmte Konstellationen die zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden, auch im Strafprozess im Wege des Adhäsionsverfahrens ein Näherungsverbot gegen den Täter zu beantragen.
Sachsen gewinnt Bayern als Mitstreiter

Inzwischen habe sich auch der Freistaat Bayern des Themas angenommen, freute sich Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) zu berichten. Opfer von schweren Straftaten müssten noch besser vor einer erneuten Konfrontation mit dem Täter in ihrem sozialen Umfeld geschützt werden, erklärte er. Die JuMiKo-Teilnehmer stimmten nunmehr darin überein, dass es für ein Opfer einer Straftat, insbesondere einer Sexual- oder Gewalttat, eine massive Belastung bedeuten könne, wenn sich der Täter nach seiner Verurteilung erneut oder weiterhin regelmäßig in seiner Nähe aufhalte. Sie begrüßten es mit großer Mehrheit, dass Sachsen und Bayern gemeinsam auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf erarbeiten werden."

Man kann sich denken, welches Geschlecht die angeblichen Opfer haben. Da kann einem nur die Hutschnur hochgehen. Anstatt die Mängel des GewSchG (oder am besten das ganze Gesetz) endlich zu beseitigen, wird ausgerechnet die am meisten missratene Vorschrift, nämlich die Strafvorschrift, soll noch verschärft werden.


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