Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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du unterschlägst die meisten Informationen --> wie die Lückenpresse (Politik)

Andi, Thursday, 15.08.2019, 19:20 (vor 1709 Tagen) @ Mus Lim

Hallo Muslim

Danke, dass du das Interview, das als Quelle dient, verlinkt hast. Da kann ich mich gleich überzeugen, dass du nur einen Punkt von fünfen erwähnst, die der Interviewte (AFD Sachsen?) antwortet. Außerdem antwortet er noch auf die Frage, was die AFD tun will, um dem Missstand abzuhelfen, dass die Investitionen für Kinder den Eltern abverlangt werden, die Erträge (=Altersvorsorge) jedoch der Allgemeinheit zu Gute kommen :

2. "(Wir fordern die ) Weiterentwicklung des Ehegattensplittings hin zu einem Familiensplitting bei der Einkommenssteuer." (Anmerkung: Das Familieneinkommen wird dann nicht mehr auf zwei Beträge aufgeteilt (für Vater + Mutter), die einzeln mit eigenen Freibeträgen und eigener Steuerprogression besteuert werden, sondern auch für jedes Kind der Familie wird aus dem Familieneinkommen ein gleichhoher Betrag gebildet, der einzeln versteuert wird.)
3. "Der Arbeitnehmeranteil des Rentenbeitrages soll beim ersten Kind um 2 Prozent, beim zweiten Kind um weitere 3 Prozent sinken. Ab dem dritten Kind soll kein Arbeitnehmeranteil mehr fällig werden."
4."Wir wollen für diejenigen Eltern, die keiner Erwerbsarbeit aufgrund der Kindererziehung nachgehen, deutliche Verbesserungen beim Erwerb von Alterssicherungsansprüchen erreichen. Für die tatsächlichen Zeiträume der Kindererziehung sollen weiter Rentenansprüche in vorhergehender Höhe erworben werden - mindestens aber in Höhe des aktuell geltenden Durchschnittsentgeltes nach § 18 SGB IV."

In Summe bedeutet das etwas ganz anderes, als du mit deinem Betreff suggeriert hast. Noch deutlicher wird das in der Antwort auf die folgende Frage nach den Maßnahmen der AFD zur Beseitigung der Diskriminierung von Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen:

5. "Wir fordern, dass ein Elternteil eine Lohnersatzleistung in Höhe von 67 Prozent des letzten Einkommens (mindestens jedoch 750€, maximal 1.500€) erhält, wenn kein staatlich geförderter Betreuungsplatz in Anspruch genommen und die Betreuung eines Kindes bis zum Ende des 3. Lebensjahres überwiegend selbst durchgeführt wird."

Die Einleitung zu dieser zweiten Antwort macht die positive Einstellung der AFD zu Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, deutlich:
"Wir sehen die tatsächliche Wahlfreiheit über die Form der Kinderbetreuung derzeit nicht gegeben, weil vor allem die staatlich-institutionelle Kinderbetreuung gefördert wird. Nach dem Elterngeld steht kein Einkommensersatz für Eltern bereit, die ihre Kinder selber betreuen und erziehen möchten und dafür ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben."

Gruß,
Andi


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