Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Tim Kellner reagiert ebenfalls - Video: "Das WAHRE GESICHT des Herbert Grönemeyer!" (Gutmensch)

Don Camillo, Thursday, 19.09.2019, 01:25 (vor 1682 Tagen) @ Alfonso

Das WAHRE GESICHT des Herbert Grönemeyer!
233.353 Aufrufe | Daumen hoch: 27.000 | Daumen runter: 595 | 16.09.2019 veröffentlicht | Tim Kellner

[image]
Humanist, selbstlos, Gutmensch, warmherzig, hilfreich, verständnisvoll, so sieht sich Herbert Grönemeyer in seiner eigenen Wahrnehmung.
Die Realität sieht leider ganz anders aus.
Lehnt Euch zurück und genießt die Show!

Interessanter Einspieler im Video zeigt, wie Grönemeyer am Flughafen auf Journalisten einprügelt. Hier das Original:
Herbert Grönemeyer Die meinen sie können sich alles erlauben - 16.10.2018 veröffentlicht [...]
[image]
... der "Zwischenfall" war bereits 2014. Inzwischen wurde die Sachlage von dem verlogenen Göbbelsverschnitt umgedreht in "Falschbeschuldigung und uneidliche Falschaussage" durch die Journalisten - und was soll man sagen? Die Made hat den Prozess gewonnen.

---

Dazu eine aktuelle Zusammenfassung von Weltverbesserer TV unter dem Aspekt wie pervertiert das System mittlerweile ist, denn das Verfahren ist zu Gunsten vom Göbbelsverschnitt ausgegangen:

Die Grönemeyer Gewalt
15.09.2019 veröffentlicht - Weltverbesserer TV
Herbert Grönemeyer hat mit Bravur aufgezeigt, wie sehr die Rechtslage verdreht und mit gewissen Mitteln Beeinflusst werden kann! So ein verhalten ist seitens der Justiz und Herrn Grönemeyer nicht akzeptabel. Im Gegenteil es wird zeit, dass sich in unserem Land wieder einiges zum guten wendet. Der normale Bürger kann nicht mehr auf faire Prozesse hoffen. Kommt eines Tages der Politische wandel, so sollten solche Leute und Systemkreaturen die sich für die Ungerechtigkeit eingesetzt haben, zur Rechenschaft gezogen werden!!!
In einem Funktionierenden Rechtsstaat hätte Herbert Grönemeyer wegen Beleidigung und Körperlicher Gewalt verurteilt werden müssen!

Hier noch eine Vollversion aus der Lügen-Presse (und das Video im Hiterkopf behalten, wie der Gröl-Göbbels auf die Fotografen einprügelt):

07.03.2019 - Strafprozess
Grönemeyer-Prozess: Zwei Promi-Fotografen verurteilt
Zwei Fotografen waren angeklagt, Grönemeyer zu Unrecht als gewalttätig bezeichnet zu haben. Sie wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Köln. Urteil im Grönemeyer-Prozess: Im Fall um falsche Beschuldigungen gegen Herbert Grönemeyer hat das Kölner Landgericht zwei Pressefotografen am Donnerstag zu einjährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie Geldstrafen zahlen.
Nach Überzeugung der Kammer hatten die Fotografen den Sänger bei einer Begegnung auf dem Flughafen Köln/Bonn Ende 2014 in eine Falle gelockt. Sie hätten es darauf angelegt, Grönemeyer zu provozieren und seine wütende Reaktion zu filmen, sagte der Richter am Donnerstag. Als der Künstler mit einer Tasche nach einem Fotografen schlug, habe er in Notwehr gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für die beide Angeklagten achtmonatige Bewährungsstrafen gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für die beiden 37 und 39 Jahre alten Männer.

Fotografen filmten Herbert Grönemeyer am Flughafen

Auf einem im Internet veröffentlichten Video, das einer der beiden Fotografen gemacht hat, ist zu sehen, wie Grönemeyer auf ihn zuläuft und ruft: „Fuck off! Fuck off! (Hau ab!) Ich bin privat hier, du Affe!“
Dann ist kurzzeitig kaum etwas zu erkennen. Anschließend läuft Grönemeyer auf den anderen Fotografen zu und packt ihn – so wirkt es jedenfalls – im Nacken. Der Mann geht zu Boden, Grönemeyer ruft „Geh nach Hause!“.

Staatsanwaltschaft: Grönemeyer war in Nothilfe-Situation

Die beiden Fotografen zeigten den Musiker hinterher an und behaupteten, er habe sie angegriffen und verletzt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das eine Falschdarstellung. Die beiden Männer hätten den Sänger mit ihrem Auftreten bewusst provozieren und zu einem Ausraster verleiten wollen.
Grönemeyer habe mit seinem Vorgehen gegen die Fotografen lediglich verhindern wollen, dass von seiner Lebensgefährtin und von seinem Sohn Fotos gemacht wurden. Er habe sich somit in einer Nothilfe-Situation befunden.
Die Verteidigung bestritt, dass die Angeklagten Grönemeyer planmäßig provoziert hätten. Die Angeklagten bleiben auch dabei, dass sie verletzt worden seien.

Grönemeyer beschrieb Begegnung mit Fotografen als „Anschlag“

Vor etwa zwei Wochen war Grönemeyer als Zeuge in dem Prozess aufgetreten. Er hatte die Begegnung mit den beiden Pressefotografen auf dem Flughafen Köln/Bonn beschrieben und gesagt, er habe das Treffen „wie einen Anschlag“ empfunden. „Das hat mich bestimmt Monate begleitet“, hatte der Sänger gesagt.
Grönemeyer hatte in seiner Aussage bestritten, die Männer angegriffen und verletzt zu haben: „Ich werd’ ja nicht übergriffig.“
Grönemeyer hatte wegen des Vorfalls bereits erfolgreich vor einem Zivilgericht geklagt und damit erwirkt, dass die Berichterstattung über seinen Streit mit den Fotografen untersagt ist. (dpa/sdo)


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