Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Schriftliche Urteilsbegründung? (Recht)

trel, Friday, 20.12.2019, 23:08 (vor 1587 Tagen) @ Jürgen

Die müßte in wenigen Wochen kommen, und darf veröffentlicht werden.

Wie ich eingangs schon schrieb: Die kommt, falls die Staatsanwalt Revision einlegt. Dafür hat sie eine Woche Zeit. Am Montag übernächster Woche werde ich es erfahren.

Wenn die Staatsanwaltschaft keine Revision einlegt (ich kann und brauche das sowieso nicht), dann ist der Richter nicht zu einer schriftlichen Urteilsbegründung verpflichtet und wird sich wohl auch nicht die Mühe machen.

trel

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