Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Es war der normale Verlauf (Recht)

trel, Thursday, 16.01.2020, 11:21 (vor 1534 Tagen) @ Don Camillo
bearbeitet von trel, Thursday, 16.01.2020, 11:27

Ist das richtig, daß die "Vorgänger-Instanz" vorsätzlich Scheiße gebaut hatte und mit ihrem schändlichen, rechtsbeugerischen Treiben Schaden Verursacht hat

Mit vorliegendem Verfahren wurde juristisches Neuland betreten, und das mag die Gegensätzlichkeit der Urteile erklären. Davon abgesehen ist es normal, daß Gerichte zu verschiedenen Urteilen kommen. Darum gibt es den Instanzenweg.

Daß der Richter in vorheriger Instanz absichtlich und wider besseres Wissen mich schuldig gesprochen hat, glaube ich nicht. Er wußte es nicht besser. Was soll man von einem Amtsrichter, also einem solchen unterster Qualifikation, auch mehr erwarten? Ich sehe das keineswegs als einen Skandal, denn wie gesagt, es steht einem ja frei, die nächsthöhere Instanz anzurufen.

Und wie schon von mir erwähnt: Hier handelt es sich um einen politischen Prozeß. Da geht es zunächst um Einschüchterung, und dazu diente z.B. die Wohnungsdurchsuchung. Eine solche ist nur sinnvoll, um Beweise oder Material zur Vorbereitung einer Straftat zu sichern. Im Falle des Vorwurfs einer Volksverhetzung ist sie vollkommen widersinnig, denn hier muß nichts bewiesen und kann nichts sichergestellt werden. Der strafbare Akt besteht ja in der Veröffentlichung und gerade nicht in der Geheimhaltung von Gedanken. Denken dürfen wir (noch) alles; äußern dürfen wir unsere Gedanken nur eingeschränkt. Darauf gründet sich der § 130 StGB.

Bezeichnend für den politischen Charakter des Verfahrens ist auch, daß von meinen Internetauftritten ausgerechnet das Diskussionsforum beseitigt werden soll, welches vergleichsweise "harmlose" Äußerungen enthält. Es geht also um den gesellschaftlichen Diskurs, den ein solches Forum im Prinzip ermöglicht, und welcher einem demokratisch nicht autorisierten Maßnahmenstaat konträr gegenübersteht. Der Maßnahmenstaat will keine pluralistische Gesellschaft, die über ihre Belange selbst verhandelt. Letztlich will er die totale Lenkung. Zu diesem Zweck bedient er sich anfänglich der Einschüchterung, also des Terrorismus im usprünglichen Wortsinne. (Der Ursprung liegt in der Französischen Revolution.) Es geht im Terrorismus nicht darum, zu töten, sondern es geht darum, ein Klima der Angst zu erzeugen. "Terror" heißt wörtlich Schrecken; gemeint ist also ein seelischer Zustand, nicht die physische Vernichtung.

In meinem Falle hat - vorläufig - der Rechtsstaat über den Maßnahmenstaat gesiegt. Aber den Sieg gibt es nicht umsonst. Und ich finde das gerecht. Wir sind doch erwachsene Menschen. Die Welt, wie wir sie wollen, müssen wir selber schaffen, anstatt zu verlangen, daß sie uns vorgesetzt wird. Das Leben besteht aus Mühe, Kampf und Verlusten - und aus Erfolgen. Anders wäre es doch auch langweilig, nicht wahr? ;-)

trel

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