Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Sache geht tiefer, es geht um die Kriminalisierung von Widerspruch! (Politik)

Wiki, Monday, 17.02.2020, 19:02 (vor 1527 Tagen) @ shockley

Die Sache geht sehr viel tiefer:

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn, die nach ihrer Gründung dem Bundesinnenministerium unterstellt war, heute ist sie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnet. Ihre Zuständigkeit liegt in der Prüfung und Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien („Indizierung“). - Wikipedia

Diese Indizierung ist de facto eine Kriminalisierung:
Die Liste der jugendgefährdenden Medien (umgangssprachlich: Index) wird nur bei so genannten Trägermedien (also solchen, deren Inhalt nicht virtuell, sondern gegenständlich gespeichert ist) veröffentlicht. Bei so genannten Telemedien unterbleibt eine Veröffentlichung, um einen Werbeeffekt zu vermeiden. Dritten Personen ist gemäß § 15 Abs. 4 JuSchG die Veröffentlichung der Liste zum Zweck der geschäftlichen Werbung unter Strafandrohung verboten.

Dass Namen und Adressen indizierter Online-Angebote nicht veröffentlicht werden, hat einschneidende Folgen: Öffentliche Diskussionen, inwieweit bestimmte Webseiten eventuell zu Unrecht indiziert sind, sind damit von vornherein nicht möglich.

Auf Twitter ist schon folgendes zu lesen:
Hinweise zur #Indizierung der dem #Engelwerk nahe stehenden #WikiMANNia werden gerne entgegengenommen!

Die #BPJM hat die Mitteilung bestätigt. Das #rechtsextreme #Hetzportal steht auf Liste C der jugend­gefährdenden Medien. Wer es in D noch verlinkt, löscht es lieber schnell!
- IEWGF


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