Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Keine Luft im Strafmaß nach oben (Recht)

Wiki, Thursday, 12.03.2020, 18:00 (vor 1498 Tagen) @ Besucher

Für 23 Jahre, was bei ihm so viel wie lebenslänglich bedeuten kann, hätte er sämtliche Merkmale besonderer Verwerflichkeit einer Tötung erfüllen dürfen - und wäre dabei auch nicht schlechter weggekommen: Tötung aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder aus niedrigen Beweggründen, heimtückische oder grausame Tötung, mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu verdecken oder zu ermöglichen.

Aber nein, er hat nicht Bewohner und Journalisten in Bagdad vom Apache-Hubschrauber aus wie Schießbudenfiguren abgeknallt. Er hat meines Wissens auch niemandem im Amoklauf auf New Yorks Straßen ein Messer in den Bauch gesteckt - nur sein Dingsda in irgendwelche Frauen, also etwas, was weltweit täglich milliardenfach geschieht. Aber für den Fall, dass einer Frau viele Jahre später einfällt, dass sie dabei ein schlechtes Geschäft gemacht hat, kostet es dann halt 23 Jahre.

Damit wird klar: Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei der Strafbemessung ist völlig dahin.

Das meine ich auch. Denn wenn es dafür 23 Jahre gibt, dann gibt es für die wirklich schlimmen Dinge - wie oben aufgezählt - ja keine Luft im Strafmaß nach oben.

Das zerstört doch die Rechtsstaatlichkeit und Rache als Motiv sollte einem Rechtsstaat auch nicht unterkommen...


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