Die können gar nicht anders reden, weil es so im Gesetz steht. (Politik)
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;
Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit; die Anordnung kann vorsehen, dass die zu erteilende Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit erlaubt oder diese nach § 4a Absatz 1 erlaubt werden kann.
(2) Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden.
(3) Die Anordnung kann vorsehen, dass § 24 ganz oder teilweise entsprechende Anwendung findet.
(4) Das Bundesministerium des Innern kann im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestimmten, für eine Neuansiedlung ausgewählten Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) eine Aufnahmezusage erteilt. Absatz 2 Satz 2 bis 4 und § 24 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html
gesamter Thread:
- UN-Charta für Menschenrechte - Man sagt es jetzt ganz unverblümt: Umsiedlung -
Christine,
06.04.2020, 12:07
- Migrationsforscher fordern mehr Umsiedlung nach Europa -
Christine,
06.04.2020, 12:39
- Hinweis -
Alfonso,
06.04.2020, 18:29
- Corona und krankes Gesundheitswesen: Hessische Krankenhäuser fordern von Mitarbeitern Lohnverzicht -
Christine,
07.04.2020, 10:15
- Nix zu lesen von Lohnverzicht der Geschäftsführung der Kliniken - Don Camillo, 07.04.2020, 11:54
- Deutschland ist weltweit das einzige Land, in dem es Geld fürs Nixtun gibt. - Alfonso, 10.04.2020, 12:10
- Corona und krankes Gesundheitswesen: Hessische Krankenhäuser fordern von Mitarbeitern Lohnverzicht -
Christine,
07.04.2020, 10:15
- Der Sachverständigenrat Migration ist zunächst einmal nur ein Lobbyverein - Wiki, 06.04.2020, 18:32
- Apropos Corona-Krise: Diesel ist nicht der große Luftverschmutzer - Christine, 06.04.2020, 19:13
- Hinweis -
Alfonso,
06.04.2020, 18:29
- Die können gar nicht anders reden, weil es so im Gesetz steht. -
Ausschussquotenmann,
06.04.2020, 18:52
- Eigentlich wäre es doch richtig und konsequent ... - Alfonso, 06.04.2020, 20:24
- Migrationsforscher fordern mehr Umsiedlung nach Europa -
Christine,
06.04.2020, 12:39