Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Strafbefehl gegen Lentze: Erneute Verurteilung, doch reduziert. Revision wird eingelegt. (Recht)

trel, Friday, 18.09.2020, 18:49 (vor 1287 Tagen)

Ich habe eine 6-stündige Verhandlung beim Landgericht hinter mir. Im Eingang zum Verhandlungssaal erschienen Presseleute, die mich ungebeten filmten. Ein WDR-Redakteur wollte mich interviewen für die Tagesschau, doch auf Rat meines Anwalts lehnte ich ab. Anders als letztes Mal gab es aber einige Zuschauer.

Eine Richterin, zwei Schöffinnen, eine Schreiberin, eine Staatsanwältin, also 5 Weiber gegen zwei Männer. Ich hatte Gelegenheit, mich umfassend zu äußern. Die Atmosphäre war nicht unangenehm. Am Ende wurde das ursprüngliche Urteil bestätigt, aber ein (zweiter) Anklagepunkt herausgenommen, und das ursprüngliche Strafmaß geringfügig gekürzt.

Revision wird beantragt werden.

Etwas sehr Wichtiges habe ich heute gelernt: Ich darf schreiben was ich will, Hauptsache, ich verlinke auf eine Quelle, auf die sich meine Aussage bezieht. Demnach darf ich z.B. also schreiben:

Das Weib ein Tier zu nennen, heißt ihm zu schmeicheln,

vorausgesetzt, ich gebe den Hinweis auf das "SCUM-Manifest zur Vernichtung der Männer" von Valerie Solanas, in welchem dieser Satz steht, dort allerdings mit einem anderen Subjekt (Mann statt Weib).

Nun liegen mir liegen mir grobe Beleidigungen völlig fern, deswegen bin ich soweit nie gegangen. Vielmehr habe ich mich begnügt mit sachlich zutreffenden Aussagen, genauer: um Richtigstellungen feministischer Fehlurteile. Doch daß ich auf diese Fehlurteile nicht verwiesen habe, das wird mir vorgeworfen.

Die juristische Begründung lautet, daß der Leser zur eigenständigen Recherche nicht in der Lage sei. Das hat mich sehr erstaunt. Es hat mir auch nicht der Hinweis geholfen, daß mein Forum eine Plattform darstellt, welche den Dialog ermöglicht und einen Beitrag leisten kann zur Kultur der Debatte. Der Leser kann Fragen stellen? Nein, das sei ihm unzumutbar!

Zukünftig darf ich also die gröbsten Dinge sagen - nur eben mit Verweis auf das feministische Original, damit der Leser nicht nachfragen oder gar recherchieren muß. Toxische Weiblichkeit? Ich muß auf einen Text verweisen, in welchem eine "toxische Männlichkeit" vorkommt. Obwohl das Wort wohl jeder kennt.

Übrigens habe ich der Justiz insoweit nichts vorzuwerfen. Sie hat ihre Regeln, die man kennen muß. Dafür gibt es Anwälte, so wie es für Steuersachen die Steuerberater gibt und für Krankheiten die Ärzte.

Ich will die Urteilsbegründung abwarten und werde mich dann vielleicht näher äußern.


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